Für Lehrkräfte

Private Kranken­versicherung

Als verbeamtete Lehrkraft oder im Referendariat kannst du Anspruch auf Beihilfe haben. Eine darauf abgestimmte private Krankenversicherung sichert den Teil der Krankheitskosten ab, den dein Dienstherr nicht übernimmt.

Welche Absicherung zu dir passt, hängt von deinem Beamtenstatus, deinem Bundesland, deiner Gesundheit und deinen persönlichen Wünschen ab. Wir erklären dir die Unterschiede verständlich und vergleichen mit dir die Möglichkeiten.

Junge Lehrerin informiert sich über private Krankenversicherung und Beihilfe
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Deine Optionen

Krankenversicherung für Lehrkräfte

Ob Referendariat, Verbeamtung oder Angestelltenverhältnis: Dein beruflicher Status entscheidet maßgeblich darüber, welche Form der Krankenversicherung für dich infrage kommt.

Für verbeamtete Lehrkräfte

Private Kranken­­versicherung & Beihilfe

Was ändert sich mit deiner Verbeamtung?

Wenn du als Lehrkraft verbeamtet wirst, gelten für deine Krankenversicherung besondere Regeln. Dein Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an deinen Arzt- und Behandlungskosten.

Deshalb musst du nicht deine gesamten Gesundheitskosten über eine Krankenversicherung absichern. Eine passende private Krankenversicherung übernimmt den Teil, der nach der Beihilfe noch übrig bleibt.

Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe ist die finanzielle Beteiligung deines Dienstherrn an deinen Gesundheitskosten. Häufig übernimmt sie 50 %. Wie hoch dein persönlicher Anspruch ist, hängt unter anderem von deinem Bundesland und deiner familiären Situation ab.

Den verbleibenden Anteil sicherst du mit einem passenden PKV-Tarif ab. Dabei zählt nicht nur der aktuelle Beitrag. Wichtig sind vor allem die Leistungen und die Frage, ob der Tarif langfristig zu deinem Berufsleben passt.

Junger Lehrer im Unterricht zum Thema private Krankenversicherung und Beihilfe
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Angestellte Lehrerin zum Thema gesetzliche Krankenversicherung und Zusatzschutz
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Für angestellte Lehrkräfte

Gesetzliche Kranken­versicherungen & Zusatzschutz

Was gilt für dich im Angestelltenverhältnis?

Als angestellte Lehrkraft bist du in der Regel gesetzlich krankenversichert. Dein Arbeitgeber beteiligt sich an den Beiträgen. Liegt dein regelmäßiges Einkommen über der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze, kannst du unter den gesetzlichen Voraussetzungen freiwillig in der GKV bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.

Gesetzlichen Schutz gezielt ergänzen

Die GKV bietet eine verlässliche Grundabsicherung. Private Zusatzversicherungen können Leistungen ergänzen, die dir persönlich wichtig sind – etwa bei Zahnersatz, Krankenhausaufenthalten, Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen oder weiteren ambulanten Leistungen. Welche Bausteine sinnvoll sind, hängt von deinen Wünschen, bestehenden Leistungen und deinem Budget ab.

Spätere PKV-Möglichkeiten offenhalten

Ist ein späterer Wechsel in die PKV denkbar, kann ein Optionstarif sinnvoll sein. Dabei wird dein heutiger Gesundheitszustand geprüft und für einen späteren Wechsel gesichert. Eine Anwartschaft kommt vor allem infrage, wenn bereits eine private Krankenversicherung bestand und vorübergehend unterbrochen wird. Die genauen Wechselrechte, Fristen und möglichen Zieltarife unterscheiden sich je nach Anbieter.

Unser Beratungsprozess

Erst anonym prüfen, dann sicher entscheiden

Bevor wir einen verbindlichen Antrag stellen, bereiten wir deine Gesundheitsangaben sorgfältig auf und lassen sie anonym von mehreren passenden Versicherern einschätzen. So erfährst du vorab, welche Möglichkeiten du hast und mit welchen Bedingungen du verbindlich rechnen kannst.

Schritt 1

Gesundheitsangaben aufbereiten

Gemeinsam erfassen wir relevante Diagnosen, Behandlungen und Beschwerden. Bei Bedarf klären wir offene Punkte und fordern Unterlagen an. So entsteht eine vollständige Grundlage für die Anfrage.

Schritt 2

Anonyme Risikovoranfrage

Wir übermitteln deine Gesundheitsangaben anonym an ausgewählte, für deine Situation passende Versicherer.
So erfahren wir vorab, zu welchen Bedingungen eine Aufnahme voraussichtlich möglich ist. Ein verbindlicher Antrag wird noch nicht gestellt.

Schritt 3

Ergebnisse und Tarife vergleichen

Wir vergleichen Rückmeldungen, Beiträge und Leistungen. So kannst du nachvollziehbar entscheiden, welcher Tarif langfristig zu dir passt. Erst danach wird der Vertrag verbindlich abgeschlossen.

Antworten auf deine Fragen

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung für Lehrer

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage in der PKV?

Eine anonyme Risikovoranfrage ist eine Vorprüfung bei ausgewählten privaten Krankenversicherern – noch bevor du einen verbindlichen Antrag stellst. Dabei übermitteln wir deine sorgfältig aufbereiteten Gesundheitsangaben zunächst ohne Namen, Anschrift und direkte Kontaktdaten.

Auf dieser Grundlage erhalten wir eine Einschätzung, ob und zu welchen Bedingungen eine Aufnahme voraussichtlich möglich ist. Das kann eine normale Annahme sein, ein Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss oder in einzelnen Fällen auch eine Ablehnung.

Entscheidend ist nicht nur, dass die Anfrage anonym gestellt wird. Deine Gesundheitshistorie muss vollständig, verständlich und fachlich sauber aufbereitet sein. Unklare Diagnosen, missverständliche Akteneinträge oder fehlende Angaben können sonst zu einer unnötig schlechten Einschätzung führen.

Deshalb prüfen wir gemeinsam mit dir relevante Unterlagen, ordnen Diagnosen und Behandlungen ein und klären Rückfragen möglichst vorab. Anschließend vergleichen wir die Rückmeldungen mehrerer Versicherer, denn dieselbe Vorerkrankung kann unterschiedlich bewertet werden.

Erst wenn die Ergebnisse vorliegen und du die möglichen Bedingungen kennst, entscheidest du, ob und bei welchem Versicherer ein verbindlicher Antrag gestellt wird. So gehst du nicht „auf gut Glück“ vor, sondern triffst deine Entscheidung auf einer fundierten Grundlage.

Die Versicherer erhalten die Informationen, die sie für eine realistische Risikoeinschätzung benötigen. Dazu können insbesondere frühere Diagnosen, Beschwerden, Behandlungen, Operationen, Medikamente und der zeitliche Verlauf deiner Gesundheitshistorie gehören.

Je nach Anfrage können außerdem Eckdaten wie dein Geburtsjahr, dein beruflicher Status und der gewünschte Versicherungsschutz übermittelt werden. Dein Name, deine Anschrift und deine direkten Kontaktdaten werden bei der anonymen Risikovoranfrage nicht weitergegeben.

„Anonym“ bedeutet also nicht, dass keine Gesundheitsinformationen übermittelt werden. Die Versicherer müssen deinen Gesundheitsverlauf fachlich bewerten können, sollen die Anfrage aber nicht unmittelbar deiner Person zuordnen können.

Wir prüfen deshalb vorab gemeinsam mit dir, welche Angaben relevant sind, bereiten sie verständlich auf und klären unklare oder möglicherweise fehlerhafte Einträge möglichst vor der Anfrage. So schaffen wir eine belastbare Grundlage für die Einschätzung der Versicherer.

Je nach Gesundheitsgeschichte kann ein Versicherer unterschiedliche Rückmeldungen geben. Möglich sind eine reguläre Aufnahme, ein Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss, die Anforderung weiterer Unterlagen oder eine vorläufige Zurückstellung. In einzelnen Fällen kann auch eine Ablehnung erfolgen.

Die Rückmeldung ist noch keine endgültige Annahmeentscheidung. Sie basiert auf den Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der anonymen Risikovoranfrage eingereicht wurden. Ein verbindlicher Versicherungsschutz entsteht erst nach dem vollständigen Antrag und der abschließenden Prüfung durch den Versicherer.

Da private Krankenversicherer dieselben Diagnosen und Behandlungen unterschiedlich bewerten können, vergleichen wir die Ergebnisse mehrerer Gesellschaften. Dabei betrachten wir nicht nur die Annahmebedingungen, sondern auch Tarifleistungen, langfristige Beitragsentwicklung und die Eignung für deine persönliche Situation. So kannst du auf einer belastbaren Grundlage entscheiden, bei welchem Versicherer ein Antrag sinnvoll ist.

Eine anonyme Risikovoranfrage ist besonders sinnvoll, wenn Vorerkrankungen, laufende Behandlungen, regelmäßig eingenommene Medikamente oder unklare Einträge in deinen Patientenunterlagen bestehen. Auch frühere psychotherapeutische Behandlungen, Operationen oder wiederkehrende Beschwerden können die Einschätzung eines Versicherers beeinflussen.

Sie kann außerdem hilfreich sein, wenn du vor einem offiziellen Antrag wissen möchtest, welche Versicherer deine gesundheitliche Vorgeschichte voraussichtlich zu welchen Bedingungen bewerten. So lassen sich mögliche Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Rückfragen frühzeitig erkennen.

Wir bereiten deine Angaben vorab sorgfältig auf und vergleichen die Rückmeldungen mehrerer Versicherer. Dadurch erhältst du mehr Planungssicherheit und kannst gezielt entscheiden, bei welchem Anbieter ein verbindlicher Antrag sinnvoll ist.

Muss ich mich als verbeamtete Lehrkraft privat versichern?

Nein. Du musst dich als verbeamtete Lehrkraft nicht zwingend privat krankenversichern. Ob du in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben kannst, hängt jedoch unter anderem von deiner bisherigen Versicherung und den Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft ab.

Bei der individuellen Beihilfe übernimmt dein Dienstherr einen festgelegten Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten. Den verbleibenden Anteil sicherst du üblicherweise mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung ab. Der genaue Beihilfesatz und die erstattungsfähigen Leistungen richten sich nach dem Beihilferecht deines Dienstherrn und können sich je nach Bundesland, Familienstand und Ruhestand unterscheiden.

Bleibst du freiwillig gesetzlich versichert, zahlst du ohne pauschale Beihilfe in der Regel den GKV-Beitrag selbst. In einigen Bundesländern gibt es alternativ die pauschale Beihilfe. Dann beteiligt sich der Dienstherr an deinem Krankenversicherungsbeitrag. Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht überall und ist häufig eine langfristige oder unwiderrufliche Entscheidung.

Welche Lösung besser passt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem dein Bundesland, dein Gesundheitszustand, deine Leistungswünsche, dein Einkommen, deine Familienplanung und die langfristige Beitragsentwicklung. Wir vergleichen deshalb nicht nur den heutigen Beitrag, sondern auch Leistungen, Beihilferegelungen und die Folgen der Entscheidung über viele Jahre.

Die Beihilfe ist die Beteiligung deines Dienstherrn an bestimmten Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. Sie übernimmt jedoch nicht pauschal einen Anteil jeder Rechnung, sondern nur den jeweils geltenden Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen. Welche Leistungen anerkannt werden, richtet sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder deines Bundeslandes.

Für den verbleibenden Anteil schließt du in der Regel eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ab. Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent versicherst du beispielsweise grundsätzlich die restlichen 50 Prozent. Verändert sich dein Beihilfeanspruch, etwa durch Kinder oder den Eintritt in den Ruhestand, muss der versicherte Anteil entsprechend angepasst werden.

Wichtig ist: Beihilfe und PKV haben jeweils eigene Leistungsregeln. Eine Rechnung kann deshalb trotz passendem Prozentsatz nicht vollständig erstattet werden, wenn einzelne Kosten nicht beihilfefähig oder im gewählten Tarif nur eingeschränkt versichert sind. Ein guter Beihilfeergänzungstarif kann bestimmte Lücken reduzieren, ersetzt aber keine genaue Prüfung der Bedingungen.

Wir achten deshalb nicht nur auf den heutigen Beitrag. Wir prüfen auch, wie gut der Tarif mit den Beihilfevorschriften deines Dienstherrn zusammenspielt, welche möglichen Lücken bestehen und ob der Schutz langfristig zu deiner familiären und beruflichen Situation passt.

Der Beitrag lässt sich nicht pauschal nennen. Entscheidend ist zunächst, ob du verbeamtet oder angestellt bist. Außerdem beeinflussen dein Eintrittsalter, dein Gesundheitszustand, der gewünschte Leistungsumfang, eine mögliche Selbstbeteiligung und bei Beamten der persönliche Beihilfesatz den Beitrag.

Verbeamtete Lehrkräfte müssen wegen der Beihilfe meist nur einen Teil ihrer Krankheitskosten privat absichern. Für eine gesunde Lehrkraft um die 30 Jahre nennen aktuelle Marktbeispiele für leistungsstarke Beihilfetarife häufig eine Größenordnung von etwa 300 bis 400 Euro monatlich. Andere Veröffentlichungen nennen niedrigere Werte, beziehen sich jedoch teilweise auf ältere Berechnungsstände oder weniger umfangreiche Tarifvarianten.

Angestellte Lehrkräfte benötigen dagegen eine private Vollversicherung und können erst wechseln, wenn die jeweils geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber beteiligt sich grundsätzlich am Beitrag. Für leistungsstarke Tarife kann der eigene monatliche Anteil nach Arbeitgeberzuschuss grob im Bereich von 350 bis 450 Euro liegen. Familienkonstellation und Krankentagegeld können die Rechnung jedoch deutlich verändern.

Solche Zahlen sind nur eine erste Orientierung. Besonders niedrige Beispielbeiträge sagen wenig darüber aus, wie gut ein Tarif bei Zahnersatz, Hilfsmitteln, Psychotherapie, stationären Leistungen, Beihilfelücken oder im Ausland tatsächlich leistet. Deshalb vergleichen wir nicht nur den heutigen Preis, sondern auch Tarifbedingungen, Beitragsentwicklung, Beihilfeergänzung und die langfristige Eignung für deine berufliche und familiäre Situation.

Eine gute private Krankenversicherung sollte nicht nur bei normalen Arztbesuchen überzeugen. Entscheidend ist, wie klar und verlässlich die Leistungen auch bei größeren oder langfristigen Behandlungen geregelt sind.

Besonders wichtig sind unter anderem ambulante und stationäre Behandlungen, Psychotherapie, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz, Reha und Anschlussheilbehandlungen sowie ein ausreichender Schutz im Ausland. Bei Krankenhausleistungen sollte außerdem geprüft werden, ob zum Beispiel ein Ein- oder Zweibettzimmer, eine privatärztliche Behandlung und Leistungen über die üblichen Gebührensätze hinaus eingeschlossen sind.

Für verbeamtete Lehrkräfte kommt ein weiterer Punkt hinzu: Der Tarif muss zur Beihilfe des jeweiligen Dienstherrn passen. Da Beihilfe und PKV nicht immer dieselben Leistungen vollständig übernehmen, können sonst Restkosten entstehen. Ein leistungsstarker Beihilfeergänzungstarif kann solche Lücken je nach Tarif zum Beispiel bei Heil- und Hilfsmitteln, Sehhilfen, Zahnersatz, Reha oder bestimmten ambulanten Leistungen reduzieren.

Wir prüfen deshalb nicht nur eine einzelne Leistungsübersicht. Wir vergleichen die konkreten Tarifbedingungen und achten darauf, wie der Schutz mit deiner Beihilfe, deinem Gesundheitszustand, deinen persönlichen Leistungswünschen und deiner langfristigen Lebensplanung zusammenspielt. Denn ein niedriger Beitrag hilft wenig, wenn wichtige Leistungen später begrenzt oder ausgeschlossen sind.

Ja, häufig ist das möglich. Eine Vorerkrankung führt nicht automatisch dazu, dass du keine private Krankenversicherung bekommst. Je nach Diagnose, Behandlungsverlauf und Versicherer kann eine reguläre Aufnahme, eine Annahme mit Risikozuschlag, die Anforderung weiterer Unterlagen oder auch eine Ablehnung möglich sein. Die Gesellschaften bewerten dieselbe gesundheitliche Vorgeschichte teilweise unterschiedlich.

Deshalb bereiten wir deine Gesundheitsangaben sorgfältig auf und prüfen deine Möglichkeiten zunächst über eine anonyme Risikovoranfrage. So sehen wir vor dem verbindlichen Antrag, welche Versicherer dich voraussichtlich zu welchen Bedingungen aufnehmen würden.

Für bestimmte neu verbeamtete Personen kann zusätzlich die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung infrage kommen. Werden der berechtigte Personenkreis, die Frist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, darf ein teilnehmender Versicherer den Antrag nicht aus gesundheitlichen Gründen ablehnen. Leistungsausschlüsse sind im Rahmen der Aktion nicht vorgesehen, und ein erforderlicher Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt. Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem maßgeblichen Beginn des Beamtenverhältnisses gestellt werden.

Wichtig ist dennoch eine genaue Prüfung: Die Öffnungsaktion umfasst die beihilfekonforme Restkostenversicherung, aber nicht automatisch jeden gewünschten Zusatz- oder Beihilfeergänzungstarif. Deshalb betrachten wir zuerst mögliche reguläre Lösungen und nutzen die Öffnungsaktion, wenn sie für deine Situation der passende Zugang ist.

Ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich, aber nicht allein auf Wunsch. Es muss erneut Versicherungspflicht in der GKV entstehen. Das kann bei Lehrkräften zum Beispiel der Fall sein, wenn sie aus dem Beamtenverhältnis in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung wechseln und ihr regelmäßiges Einkommen unter der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Für verbeamtete Lehrkräfte führt allein der Wunsch nach einem Systemwechsel dagegen in der Regel nicht zurück in die GKV. Solange der Beamtenstatus und der Beihilfeanspruch bestehen, liegt normalerweise keine gesetzliche Versicherungspflicht vor.

Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr deutlich schwieriger. Wer in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und in mindestens der Hälfte dieses Zeitraums versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig war, bleibt häufig auch dann versicherungsfrei, wenn sich die berufliche Situation verändert. Die genaue Prüfung hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.

Deshalb betrachten wir die Entscheidung für die PKV langfristig. Wir prüfen nicht nur den heutigen Beitrag, sondern auch mögliche Veränderungen durch Anstellung, Verbeamtung, Familie, Ruhestand oder einen späteren Berufswechsel. So weißt du vor deiner Entscheidung, welche Wechselmöglichkeiten realistisch bestehen und welche Folgen damit verbunden sind.

In Baden-Württemberg kannst du grundsätzlich zwischen der individuellen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe wählen.

Bei der individuellen Beihilfe beteiligt sich das Land an den beihilfefähigen Krankheitskosten. Der Bemessungssatz beträgt für aktive Beamtinnen und Beamte ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind in der Regel 50 Prozent. Bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern sind es regelmäßig 70 Prozent, für berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent und im Ruhestand grundsätzlich 70 Prozent. Den verbleibenden Anteil sicherst du üblicherweise über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ab.

Alternativ kannst du die pauschale Beihilfe beantragen. Dann zahlt das Land einen monatlichen Zuschuss zu einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung. Eine neue Zugangsmöglichkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung entsteht dadurch jedoch nicht. Außerdem muss der Antrag grundsätzlich innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten nach Entstehung der jeweiligen Beihilfeberechtigung gestellt werden.

Besonders wichtig: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in Baden-Württemberg unwiderruflich. Ein späterer Wechsel zurück zur individuellen Beihilfe ist grundsätzlich ausgeschlossen – auch im Ruhestand und unabhängig von späteren familiären Veränderungen.

Deshalb vergleichen wir vor der Entscheidung nicht nur den heutigen Beitrag. Wir betrachten auch Leistungen, Familienplanung, Gesundheitszustand, mögliche Beihilfelücken und die langfristigen Auswirkungen beider Modelle.

Noch Fragen zu diesem Thema?

Lass uns in einem kurzen Kennenlerngespräch klären, was in deiner Situation das Beste ist.