Für Lehrkräfte
Als verbeamtete Lehrkraft oder im Referendariat kannst du Anspruch auf Beihilfe haben. Eine darauf abgestimmte private Krankenversicherung sichert den Teil der Krankheitskosten ab, den dein Dienstherr nicht übernimmt.
Welche Absicherung zu dir passt, hängt von deinem Beamtenstatus, deinem Bundesland, deiner Gesundheit und deinen persönlichen Wünschen ab. Wir erklären dir die Unterschiede verständlich und vergleichen mit dir die Möglichkeiten.
Deine Optionen
Ob Referendariat, Verbeamtung oder Angestelltenverhältnis: Dein beruflicher Status entscheidet maßgeblich darüber, welche Form der Krankenversicherung für dich infrage kommt.
Für verbeamtete Lehrkräfte
Wenn du als Lehrkraft verbeamtet wirst, gelten für deine Krankenversicherung besondere Regeln. Dein Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an deinen Arzt- und Behandlungskosten.
Deshalb musst du nicht deine gesamten Gesundheitskosten über eine Krankenversicherung absichern. Eine passende private Krankenversicherung übernimmt den Teil, der nach der Beihilfe noch übrig bleibt.
Die Beihilfe ist die finanzielle Beteiligung deines Dienstherrn an deinen Gesundheitskosten. Häufig übernimmt sie 50 %. Wie hoch dein persönlicher Anspruch ist, hängt unter anderem von deinem Bundesland und deiner familiären Situation ab.
Den verbleibenden Anteil sicherst du mit einem passenden PKV-Tarif ab. Dabei zählt nicht nur der aktuelle Beitrag. Wichtig sind vor allem die Leistungen und die Frage, ob der Tarif langfristig zu deinem Berufsleben passt.
Für angestellte Lehrkräfte
Als angestellte Lehrkraft bist du in der Regel gesetzlich krankenversichert. Dein Arbeitgeber beteiligt sich an den Beiträgen. Liegt dein regelmäßiges Einkommen über der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze, kannst du unter den gesetzlichen Voraussetzungen freiwillig in der GKV bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.
Die GKV bietet eine verlässliche Grundabsicherung. Private Zusatzversicherungen können Leistungen ergänzen, die dir persönlich wichtig sind – etwa bei Zahnersatz, Krankenhausaufenthalten, Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen oder weiteren ambulanten Leistungen. Welche Bausteine sinnvoll sind, hängt von deinen Wünschen, bestehenden Leistungen und deinem Budget ab.
Ist ein späterer Wechsel in die PKV denkbar, kann ein Optionstarif sinnvoll sein. Dabei wird dein heutiger Gesundheitszustand geprüft und für einen späteren Wechsel gesichert. Eine Anwartschaft kommt vor allem infrage, wenn bereits eine private Krankenversicherung bestand und vorübergehend unterbrochen wird. Die genauen Wechselrechte, Fristen und möglichen Zieltarife unterscheiden sich je nach Anbieter.
Unser Beratungsprozess
Bevor wir einen verbindlichen Antrag stellen, bereiten wir deine Gesundheitsangaben sorgfältig auf und lassen sie anonym von mehreren passenden Versicherern einschätzen. So erfährst du vorab, welche Möglichkeiten du hast und mit welchen Bedingungen du verbindlich rechnen kannst.
Schritt 1
Gemeinsam erfassen wir relevante Diagnosen, Behandlungen und Beschwerden. Bei Bedarf klären wir offene Punkte und fordern Unterlagen an. So entsteht eine vollständige Grundlage für die Anfrage.
Schritt 2
Wir übermitteln deine Gesundheitsangaben anonym an ausgewählte, für deine Situation passende Versicherer.
So erfahren wir vorab, zu welchen Bedingungen eine Aufnahme voraussichtlich möglich ist. Ein verbindlicher Antrag wird noch nicht gestellt.
Schritt 3
Wir vergleichen Rückmeldungen, Beiträge und Leistungen. So kannst du nachvollziehbar entscheiden, welcher Tarif langfristig zu dir passt. Erst danach wird der Vertrag verbindlich abgeschlossen.
Antworten auf deine Fragen
Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung, wenn ich ins Referendariat starte?
Mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf bekommst Du Anspruch auf Beihilfe. Dein Dienstherr beteiligt sich damit an Deinen Krankheitskosten. Wie Du Deinen Versicherungsschutz darauf abstimmst, hängt zunächst davon ab, wie Du bisher versichert bist.
Du bist bisher gesetzlich versichert: Du kannst Dich jetzt zu Beamtenkonditionen privat versichern. Dabei übernimmt die Beihilfe einen Teil Deiner beihilfefähigen Krankheitskosten und die private Krankenversicherung (PKV) sichert den verbleibenden Anteil ab. Alternativ kannst Du Deine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) meist freiwillig fortführen. Je nach Bundesland kommt dafür eine pauschale Beihilfe als Beitragszuschuss infrage.
Du bist bereits privat versichert: Dann sollte Dein Vertrag auf die neue Situation geprüft werden. Nicht jeder bisherige Tarif lässt sich passend zur Beihilfe fortführen oder bietet die Leistungen, die Du als Referendar brauchst.
Wir prüfen beide Ausgangssituationen, vergleichen die Möglichkeiten und stimmen den Wechsel oder die Anpassung mit Deiner bisherigen und Deiner künftigen Versicherung ab.
Was ist die Beihilfe eigentlich?
Stell Dir die Beihilfe als die Beteiligung Deines Dienstherrn an Deinen Krankheitskosten vor. Bei Lehrkräften ist der Dienstherr meist das jeweilige Bundesland.
Die Beihilfe funktioniert dabei ein Stück weit wie ein Teil Deiner Krankenabsicherung: Sie übernimmt einen festgelegten Anteil der Kosten, die nach den Beihilfevorschriften anerkannt werden. Diese nennt man beihilfefähige Kosten. Rechtlich ist die Beihilfe allerdings keine eigene Krankenversicherung.
Bei 50 Prozent Beihilfe übernimmt Dein Dienstherr beispielsweise die Hälfte der anerkannten Kosten. Für den verbleibenden Anteil brauchst Du zusätzlichen Schutz – normalerweise eine dazu passende private Krankenversicherung.
Wichtig ist das Wort „anerkannt“: Die Beihilfe bezahlt nicht automatisch ihren Prozentsatz von jeder beliebigen Rechnung. Welche Leistungen und Beträge berücksichtigt werden, regelt Dein Bundesland. Wir prüfen deshalb immer, welche Beihilfe Du bekommst und welcher Versicherungsschutz dazu passt.
Wie hoch ist mein Beihilfesatz im Referendariat?
In den meisten Bundesländern erhältst Du als Beamter auf Widerruf zunächst 50 % Beihilfe. Die übrigen 50 % sicherst Du über eine beihilfekonforme PKV ab.
Mit Kindern kann sich diese Aufteilung verändern:
„Berücksichtigungsfähig“ bedeutet, dass das Kind nach den Beihilfevorschriften Deinem Anspruch zugeordnet werden kann. Sind beide Eltern verbeamtet, bekommt nicht automatisch jeder den erhöhten Satz.
Es gibt abweichende Landesregeln. Wir klären Deinen tatsächlichen Anspruch und achten darauf, dass der versicherte PKV-Anteil genau dazu passt.
Wie hoch ist der Beihilfesatz für Kinder?
In den meisten Bundesländern erhalten berücksichtigungsfähige Kinder 80 % Beihilfe. Über eine eigene private Krankenversicherung müssen dann nur die verbleibenden 20 % abgesichert werden.
Ein einfaches Beispiel: Von 100 Euro vollständig beihilfefähigen und tariflich versicherten Kosten übernimmt die Beihilfe 80 Euro und die PKV die restlichen 20 Euro.
Anders als bei der beitragsfreien Familienversicherung der GKV hat ein privat versichertes Kind einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Weil nur ein kleiner Teil der Kosten abgesichert werden muss, kann dieser Beitrag entsprechend niedrig ausfallen.
Ob Beihilfe besteht und welcher Versicherungsweg für das Kind sinnvoll ist, hängt auch von der Situation beider Eltern ab. Wir prüfen die Möglichkeiten für die ganze Familie und unterstützen Dich bei der Anmeldung.
Wie funktionieren Beihilfe und PKV bei einer Arztrechnung zusammen?
Du bekommst eine Rechnung und reichst sie normalerweise zweimal ein: bei Deiner Beihilfestelle und bei Deiner privaten Krankenversicherung. Das geht häufig per App oder online.
Bei einer Rechnung über 200 Euro und 50 Prozent Beihilfe sieht das im einfachen Fall so aus:
Das setzt voraus, dass die Rechnung vollständig beihilfefähig ist und die Leistung im PKV-Tarif entsprechend versichert ist. Beide Stellen prüfen nämlich nach ihren eigenen Regeln.
Du bleibst gegenüber der Arztpraxis für die pünktliche Bezahlung verantwortlich. Die Erstattungen müssen nicht zwingend vor dem Zahlungsziel eintreffen. Bei größeren Rechnungen oder Krankenhausaufenthalten solltest Du die Abwicklung deshalb frühzeitig klären.
Bleibt ein Betrag offen, schauen wir uns die Abrechnung mit Dir an. Ein passender Beihilfeergänzungstarif kann bestimmte Lücken zusätzlich schließen.
Warum entscheiden sich so viele Beamte für die private Krankenversicherung?
Weil die PKV genau den Teil Deiner Krankheitskosten absichern kann, den die Beihilfe nicht übernimmt. Bei 50 Prozent Beihilfe brauchst Du beispielsweise nur einen Tarif für die verbleibenden 50 Prozent. Bei 70 Prozent Beihilfe sind es nur noch 30 Prozent.
Diese Kombination kann einen deutlichen Beitragsvorteil bieten. Gleichzeitig lassen sich starke Leistungen vereinbaren, etwa für Zähne, Sehhilfen, Heilpraktiker und Naturheilverfahren oder Behandlungen im Krankenhaus. Ein guter Beihilfeergänzungstarif fängt zusätzlich bestimmte Lücken der Beihilfe auf.
Nach Angaben des PKV-Verbands sind rund 93 Prozent der Beamten privat krankenversichert. Diese Verbreitung ersetzt aber nicht den persönlichen Vergleich.
Denn auch ein teurer Tarif kann Schwächen haben. Wir prüfen deshalb Leistungen, Annahmebedingungen, Beitrag und die Regelungen Deines Bundeslandes gemeinsam. Entscheidend ist, welche Lösung zu Dir und Deiner weiteren Laufbahn passt.
Kann ich als Beamter auch gesetzlich krankenversichert bleiben?
Ja. Erfüllst Du die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft, kannst Du Deine gesetzliche Krankenversicherung fortführen. Warst Du bereits vor der Verbeamtung gesetzlich versichert, ist das häufig möglich.
Der große Unterschied zum Angestelltenverhältnis ist die Finanzierung: Ohne pauschale Beihilfe zahlst Du den Krankenversicherungsbeitrag grundsätzlich vollständig selbst. Deine individuelle Beihilfe übernimmt nicht einfach die Hälfte dieses Beitrags.
Bietet Dein Bundesland die pauschale Beihilfe an und entscheidest Du Dich dafür, erhältst Du nach den Landesregeln einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Für die Pflegeversicherung gelten eigene Regeln.
Wir vergleichen beide Wege für Deine Situation. Dabei berücksichtigen wir auch Teilzeit, Familie, Gesundheitszustand, einen möglichen Bundeslandwechsel und den Ruhestand. Nur auf den heutigen Monatsbeitrag zu schauen, wäre zu kurz gedacht.
Was ist die pauschale Beihilfe und wann kann sie sinnvoll sein?
Die pauschale Beihilfe ist ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Sie unterscheidet sich damit von der individuellen Beihilfe, die sich an einzelnen beihilfefähigen Krankheitskosten beteiligt.
In Bundesländern mit diesem Angebot wird typischerweise die Hälfte des berücksichtigungsfähigen Krankenversicherungsbeitrags übernommen. Häufig wird die pauschale Beihilfe mit einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft kombiniert. Je nach Landesrecht ist auch eine private Vollversicherung möglich. Die Pflegeversicherung wird gesondert behandelt.
Interessant kann das beispielsweise sein, wenn Du dauerhaft wenig verdienst und Dein Ehepartner oder Deine Kinder beitragsfrei familienversichert werden können. Auch Gesundheitszustand und weitere Lebensplanung gehören in den Vergleich. Ein geringes eigenes Einkommen allein reicht als Entscheidungsgrund nicht aus: Bei freiwilliger GKV können unter bestimmten Voraussetzungen Einnahmen eines nicht gesetzlich versicherten Ehepartners berücksichtigt werden.
Ein wichtiger Unterschied bleibt auch später bestehen: Die pauschale Beihilfe steigt bei zwei Kindern oder im Ruhestand nicht automatisch auf 70 Prozent. Bei der individuellen Beihilfe ist dieser Satz dagegen in vielen Bundesländern vorgesehen; dann sind nur noch 30 Prozent privat abzusichern.
Wir rechnen beide Modelle für Deine Familie durch und prüfen die Landesregeln sowie die Folgen für Teilzeit, Ruhestand und mögliche Umzüge.
Kann ich die Entscheidung für die pauschale Beihilfe später rückgängig machen?
Ein freier Wechsel zurück zur individuellen Beihilfe ist normalerweise nicht vorgesehen. Die Entscheidung ist nach den jeweiligen Landesregeln grundsätzlich bindend und kann auch im Ruhestand weiterwirken.
Du solltest deshalb nicht davon ausgehen, zunächst die pauschale Beihilfe nutzen und später jederzeit zur Kombination aus individueller Beihilfe und PKV wechseln zu können.
Ob bei einem neuen Beamtenverhältnis oder einem Dienstherrnwechsel eine neue Wahlmöglichkeit entsteht, hängt vom konkreten Landesrecht und Deiner bisherigen Entscheidung ab. Der Übergang vom Referendariat in ein Beamtenverhältnis auf Probe ist kein bundesweit gültiger Neustart für diese Wahl.
Wir prüfen deshalb vor Deiner Entscheidung die Vorschriften, Fristen und langfristigen Auswirkungen. So weißt Du, worauf Du Dich festlegst.
Wie wird mein persönlicher PKV-Beitrag berechnet?
Dein PKV-Beitrag richtet sich nicht nach Deinem Einkommen. Eine Gehaltserhöhung macht die PKV deshalb nicht automatisch teurer. Umgekehrt sinkt der Beitrag bei Teilzeit nicht allein deshalb, weil Du weniger verdienst.
Entscheidend sind vor allem:
Deshalb können zwei gleichaltrige Lehrkräfte mit derselben Besoldung unterschiedliche Beiträge zahlen. Vorerkrankungen können beispielsweise zu einem Risikozuschlag führen.
Wir prüfen die Annahmemöglichkeiten bei Bedarf vorab anonym. Für den Kostenvergleich rechnen wir die Pflegepflichtversicherung und alle benötigten Bausteine mit ein. So siehst Du den tatsächlichen Gesamtbeitrag.
Was kostet die private Krankenversicherung im Referendariat?
Für junge, gesunde Referendare mit 50 Prozent Beihilfe liegt eine grobe Orientierung bei etwa 75 bis 150 Euro monatlich. Das ist keine feste Preisliste: Alter, Gesundheitszustand, Tarifumfang und Zusatzbausteine können den Beitrag verändern.
Die günstigen Ausbildungstarife sind möglich, weil Du nur den ergänzenden Anteil zur Beihilfe versicherst und während der Ausbildung besondere Konditionen erhältst. Für den Vergleich müssen die Pflegepflichtversicherung und gewünschte Ergänzungen immer mitgerechnet werden.
Günstig bedeutet dabei nicht automatisch schlecht. Umgekehrt gibt es auch teure Tarife mit deutlichen Lücken, beispielsweise bei Zahnersatz, Hilfsmitteln, ärztlichen Honoraren oder der Ergänzung zur Beihilfe.
Wir vergleichen deshalb nicht nur den Einstiegspreis. Du erfährst auch, welche Leistungen enthalten sind und welcher reguläre Beitrag nach dem Referendariat nach heutigem Tarifstand vorgesehen ist.
Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung im Referendariat?
Ohne pauschale Beihilfe trägst Du den Beitrag selbst. Er richtet sich nach Deinen beitragspflichtigen Einnahmen, bei Referendaren also vor allem nach den Anwärterbezügen.
Ein Rechenbeispiel für 2026, unverheiratet, kinderlos und mindestens 23 Jahre alt: Wir rechnen mit 14 Prozent ermäßigtem Krankenversicherungsbeitrag, dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und 2,4 Prozent Pflegebeitrag für Beihilfeberechtigte. Familienzuschläge sind nicht enthalten.
Angenommene Bruttobezüge | GKV | Pflege | Gesamt ohne pauschale Beihilfe |
1.750,00 Euro | 295,75 Euro | 42,00 Euro | 337,75 Euro |
1.786,00 Euro | 301,83 Euro | 42,86 Euro | 344,69 Euro |
Bei einem Zuschuss von 50 Prozent zum Krankenversicherungsbeitrag blieben einschließlich Pflege rund 190 beziehungsweise 194 Euro monatlich selbst zu zahlen. Voraussetzung ist, dass Dein Bundesland diese pauschale Beihilfe gewährt und Du Dich wirksam dafür entscheidest.
Die Bruttobeträge sind Rechenannahmen, keine bundesweit einheitlichen Anwärterbezüge. Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von Deiner Krankenkasse ab. Grundlage sind die Beitragssätze 2026 des BMG und die Pflegebeiträge für Beihilfeberechtigte.
Wir rechnen Dir den Vergleich mit Deinen tatsächlichen Bezügen und konkreten PKV-Angeboten aus.
Welche Leistungen kann eine gute PKV zusätzlich bieten?
In der PKV entscheidet Dein Vertrag darüber, welche Leistungen Du bekommst. Ein guter Tarif kann deutlich über die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, zum Beispiel bei:
Bei vielen Tarifen kommt eine Beitragsrückerstattung hinzu: Wenn Du keine erstattungsrelevanten Rechnungen einreichst, erhältst Du einen Teil Deiner Beiträge zurück. Je nach Tarif können das drei- oder auch vierstellige Beträge im Jahr sein. Bestimmte Vorsorgeleistungen bleiben dabei häufig unschädlich.
Privat versichert heißt aber nicht automatisch besser versichert. Auch teure Tarife können Lücken haben. Wir prüfen deshalb die konkreten Bedingungen, Erstattungsgrenzen und den Beihilfeergänzungstarif.
Was ist ein Beihilfeergänzungstarif und warum ist er wichtig?
Ein Beihilfeergänzungstarif ist ein Zusatzbaustein innerhalb Deiner privaten Krankenversicherung. Er kann Kosten auffangen, die nach der normalen Erstattung durch Beihilfe und PKV noch offenbleiben.
Ein Beispiel macht es greifbar: Du hast 50 Prozent Beihilfe. Bei einer Rechnung über 1.000 Euro wären zunächst 500 Euro Beihilfe und 500 Euro PKV zu erwarten. Die Beihilfe erkennt aber nur einen Teil der Kosten an und zahlt tatsächlich 350 Euro. Dein regulärer PKV-Tarif übernimmt seine vereinbarten 500 Euro. Es fehlen 150 Euro.
Deckt der Ergänzungstarif genau diese Lücke, übernimmt er die zusätzlichen 150 Euro. Dann bekommst Du insgesamt 1.000 Euro erstattet: 350 Euro von der Beihilfe und 650 Euro aus Deiner PKV einschließlich Ergänzungstarif. Es muss also nicht bei einer starren Aufteilung von 50 zu 50 bleiben.
Das ist besonders relevant, weil Beihilfeleistungen auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, die geändert werden können. Die PKV leistet dagegen im Rahmen ihres Vertrags.
Allerdings fängt nicht jeder Ergänzungstarif jede Kürzung oder spätere Gesetzesänderung auf. Wir prüfen deshalb, welche Lücken tatsächlich versichert sind und welche Begrenzungen gelten.
Übernimmt die PKV eine Augenlaserbehandlung?
Das kann sie – die Erstattung hängt aber vom Vertrag und der konkreten Behandlung ab. Bei Augenlaserbehandlungen wie LASIK spielen beispielsweise die medizinische Notwendigkeit, Höchstbeträge und zeitliche Begrenzungen eine Rolle.
Manche Tarife nennen einen festen Betrag pro Auge, andere einen Gesamtbetrag für beide Augen. Auch Behandlungen, die nicht ausdrücklich im Tarif aufgezählt sind, können je nach Bedingungen erstattungsfähig sein. Umgekehrt bedeutet die Erwähnung von Augenlasern nicht automatisch eine unbegrenzte Erstattung.
Lass die Kosten deshalb möglichst vor der Behandlung prüfen. Wir sehen uns Deinen Vertrag und den Kostenvoranschlag an, stimmen offene Fragen mit dem Versicherer ab und helfen Dir, eine schriftliche Leistungszusage einzuholen. Der mögliche Beihilfeanteil muss zusätzlich geprüft werden.
Was ist eine Beitragsrückerstattung und wann lohnt sie sich?
Viele private Krankenversicherer zahlen einen Teil der Beiträge zurück, wenn Du in einem Kalenderjahr keine erstattungsrelevanten Rechnungen einreichst. Je nach Tarif und Dauer der Leistungsfreiheit können das mehrere Hundert bis hin zu vierstelligen Eurobeträgen sein.
Es gibt garantierte und erfolgsabhängige Rückerstattungen. Bei der erfolgsabhängigen Variante wird die Höhe regelmäßig neu festgelegt. Eine Rückzahlung ist deshalb nicht in jedem Tarif dauerhaft in gleicher Höhe sicher.
Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und teilweise Zahnreinigungen kannst Du in vielen Tarifen trotzdem einreichen, ohne die Rückerstattung zu verlieren. Welche Leistungen das genau sind, steht in den Bedingungen.
Bei kleinen Rechnungen lohnt sich ein Vergleich: Wie viel würde die PKV erstatten und wie viel Rückerstattung würde dadurch entfallen? Die Beihilfe ist getrennt zu betrachten. Du kannst eine Rechnung grundsätzlich bei der Beihilfe einreichen, auch wenn Du auf die Erstattung durch die PKV verzichtest. Beachte dabei die jeweiligen Einreichungsfristen.
Auch steuerliche Auswirkungen können das Ergebnis verändern. Wir helfen Dir beim Vergleich und klären bei Bedarf die Tarifregeln. Eine notwendige Behandlung solltest Du selbstverständlich nicht wegen einer möglichen Rückzahlung aufschieben.
Wann sollte ich mich um meine Krankenversicherung für das Referendariat kümmern?
Am besten, sobald Dein geplanter Start absehbar ist – idealerweise drei bis sechs Monate vorher. Du musst dafür weder Deine Ernennungsurkunde haben noch wissen, an welche Schule Du kommst.
Die Tarifauswahl und die Aufbereitung Deiner Gesundheitsangaben können schon vorher beginnen. Gerade wenn Arztunterlagen fehlen oder Vorerkrankungen geklärt werden müssen, braucht das etwas Zeit.
Wir unterstützen Dich bei den Unterlagen, prüfen bei Bedarf anonym die Annahmemöglichkeiten mehrerer Versicherer und stimmen den Versicherungsbeginn auf Deine tatsächliche Verbeamtung ab.
Wie findet ihr die passende private Krankenversicherung für mich?
Wir beginnen bei Deiner Situation: Deinem Bundesland, Deinem Beihilfeanspruch, Deiner Gesundheit und den Leistungen, die Dir wichtig sind.
Anschließend vergleichen wir mehrere passende Gesellschaften. Dabei schauen wir besonders auf:
Ein niedriger Preis kann zu einem guten Tarif gehören. Ein hoher Preis beweist noch keine guten Leistungen. Deshalb erklären wir Dir die Unterschiede im Kleingedruckten und begründen unsere Empfehlung.
Wir berücksichtigen auch bisherige Beitragsentwicklung und Tarifgestaltung. Daraus lässt sich allerdings kein genauer Beitrag für die nächsten 20 oder 30 Jahre vorhersagen.
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?
Mit einer anonymen Risikovoranfrage klären wir vor einem offiziellen Antrag, ob und zu welchen Bedingungen mehrere Versicherer Dich aufnehmen würden.
Dafür bereiten wir die relevanten Gesundheitsangaben auf und entfernen aus den übermittelten Unterlagen direkte Identifikationsdaten wie Namen, Anschrift und Kontaktdaten. Die Versicherer erhalten die Angaben, die sie für die medizinische Bewertung benötigen.
Die Rückmeldung kann beispielsweise eine normale Annahme, einen Risikozuschlag, Rückfragen, eine Zurückstellung oder eine Ablehnung enthalten. So vergleichen wir unterschiedliche Einschätzungen, ohne sofort mehrere Versicherungsanträge zu stellen.
Ein positives Votum ist noch kein Versicherungsvertrag. Es gilt nur unter den genannten Voraussetzungen und innerhalb seiner Gültigkeit. Beim späteren Antrag müssen die Angaben vollständig, richtig und aktuell sein; neue relevante Beschwerden oder Behandlungen können eine erneute Bewertung erforderlich machen.
Wir prüfen deshalb nicht nur den Zuschlag, sondern immer auch den angebotenen Versicherungsschutz.
Welche Gesundheitsunterlagen brauche ich für die Risikovoranfrage?
Damit wir bei mehreren Gesellschaften sinnvoll anfragen können, brauchen wir möglichst vollständige und korrekte Angaben über Deine Gesundheit.
Die Abfragezeiträume unterscheiden sich. Häufig geht es um ambulante Behandlungen der letzten drei oder fünf Jahre, stationäre Behandlungen der letzten fünf oder zehn Jahre und psychotherapeutische Behandlungen der letzten fünf oder zehn Jahre. Maßgeblich sind immer die konkreten Fragen; einzelne Fragen können auch ohne zeitliche Begrenzung gestellt werden.
Fordere bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse am besten eine Leistungsübersicht oder Patientenquittung an. Bei einer bisherigen PKV hilft eine Übersicht der eingereichten Rechnungen und gespeicherten Leistungsdaten. Je nach Vorgeschichte kommen Arzt-, Befund- oder Entlassungsberichte hinzu.
Eine Kassenübersicht allein ist kein Vollständigkeitsnachweis: Selbst bezahlte Behandlungen, aktuelle Beschwerden oder noch nicht abgerechnete Leistungen können fehlen. Deshalb gleichen wir sie mit Deinen eigenen Angaben ab.
Wir sagen Dir, was konkret benötigt wird, helfen bei der Anforderung und bereiten die Informationen verständlich für die Versicherer auf.
Was muss ich bei den Gesundheitsfragen wirklich angeben?
Du musst die Fragen des Versicherers vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Entscheidend sind der genaue Wortlaut, der abgefragte Zeitraum und die Umstände, die Dir bekannt sind.
Gefragt werden kann nach Diagnosen, Beschwerden, Untersuchungen, Beratungen, Medikamenten, Operationen oder Behandlungen. Auch ohne gesicherte Diagnose kann eine Angabe nötig sein: Wiederkehrende Rückenschmerzen können beispielsweise unter eine Frage nach Beschwerden fallen.
Eine lange zurückliegende und ausgeheilte Behandlung musst Du nicht allein deshalb nennen, weil sie irgendwann stattgefunden hat. Bestehen die Erkrankung oder ihre Folgen heute noch, können sie aber von einer aktuellen oder zeitlich unbegrenzten Frage erfasst sein.
Wir gehen die Fragen mit Dir einzeln durch: Was ist anzugeben? Was wird nicht gefragt? Wo braucht es eine Erklärung oder einen Arztbericht? So wird nichts Relevantes weggelassen und zugleich nicht ungefragt die gesamte Patientenakte zum Antrag gemacht.
Was passiert mit meiner PKV, wenn ich das Referendariat doch erst später beginne?
Der Seminarort passt nicht, Du möchtest für die zugeteilte Schule nicht umziehen oder brauchst noch eine Auszeit? Auch solche Planänderungen lassen sich bei der Versicherung berücksichtigen.
Ohne die geplante Verbeamtung entsteht der dazugehörige Beihilfeanspruch noch nicht. Deshalb muss der vereinbarte Beginn Deiner Anwärterversicherung angepasst werden. Je nach Vertrag kann der Start verschoben oder der spätere Einstieg über eine Anwartschaft beziehungsweise einen Optionstarif gesichert werden.
Damit lässt sich unter den vereinbarten Voraussetzungen später ohne erneute Gesundheitsprüfung in den vorgesehenen Schutz wechseln. Solche Lösungen können nur wenige Euro monatlich kosten; Beitrag, Fristen und Aktivierungsbedingungen hängen vom Versicherer ab. Eine automatische Umwandlung gibt es nicht.
Melde Dich deshalb frühzeitig bei uns. Wir klären die passende Lösung und koordinieren die Änderung. Bis zum tatsächlichen Start brauchst Du weiterhin eine Krankenversicherung, die zu Deinem aktuellen Status passt – eine Anwartschaft allein bezahlt keine Behandlungen.
Warum steigt mein PKV-Beitrag nach dem Referendariat?
Weil der besonders günstige Ausbildungstarif endet. Bleibst Du verbeamtet, wechselst Du anschließend in den regulären Beamtentarif. Der kostet mehr als der Anwärtertarif, weil dann unter anderem Alterungsrückstellungen aufgebaut werden.
Alterungsrückstellungen sind finanzielle Vorsorge innerhalb Deiner PKV: Ein Teil des Beitrags wird zurückgelegt und verzinst, um die im Alter typischerweise höheren Behandlungskosten mitzufinanzieren. Das dämpft die spätere Beitragsbelastung, verhindert aber nicht jede Beitragserhöhung.
Wie hoch Dein Beitrag nach dem Referendariat ausfällt, hängt von Alter, Beihilfesatz, Leistungen und möglichen Risikozuschlägen ab. Deshalb zeigen wir Dir schon bei der Auswahl beide Beiträge: während der Ausbildung und danach – jeweils einschließlich Pflegepflichtversicherung und benötigter Ergänzungen.
Zum Vergleich: Bei entsprechend hoher Besoldung kann die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ohne pauschale Beihilfe mehr als 1.000 Euro monatlich kosten. Die Kombination aus Beihilfe und PKV kann deshalb auch nach dem Referendariat mehrere Hundert Euro im Monat günstiger sein.
Was kostet die GKV nach dem Referendariat?
Mit steigender Besoldung steigt auch der GKV-Beitrag – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die individuelle Beihilfe beteiligt sich dabei nicht automatisch an Deinem monatlichen Krankenversicherungsbeitrag.
Für 2026 ergeben sich bei Kinderlosigkeit ab 23 Jahren, 14 Prozent ermäßigtem Beitrag, 2,9 Prozent durchschnittlichem Zusatzbeitrag und 2,4 Prozent Pflegebeitrag beispielsweise:
Monatliche beitragspflichtige Einnahmen | Gesamt ohne pauschale Beihilfe | Eigener Anteil bei 50 Prozent Zuschuss zur GKV |
5.000,00 Euro | 965 Euro | rund 543 Euro |
5.812,50 Euro oder mehr | rund 1.122 Euro | rund 631 Euro |
Die Pflegeversicherung ist in beiden Spalten enthalten und wird hier nicht über die pauschale Beihilfe bezuschusst. Die zweite Zeile verwendet die Beitragsbemessungsgrenze 2026. Andere Zusatzbeiträge oder eine andere Familiensituation verändern das Ergebnis.
Die GKV kann damit auch mit pauschaler Beihilfe mehrere Hundert Euro monatlich kosten. Wir vergleichen diesen Betrag mit einem passenden PKV-Gesamtbeitrag und berücksichtigen dabei auch Leistungen und die Absicherung Deiner Familie.
Wie verändert sich der GKV-Beitrag bei Teilzeit und Kindern?
Weniger Einkommen bedeutet in der GKV häufig einen niedrigeren Beitrag. Es gibt allerdings eine Mindestbemessung und bei freiwilliger Versicherung können weitere Einnahmen berücksichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen spielt auch das Einkommen eines nicht gesetzlich versicherten Ehepartners eine Rolle.
Kinder können zusätzlich entlasten: Der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung entfällt. Für mehrere Kinder unter 25 Jahren gibt es weitere Abschläge. Außerdem können Kinder und gegebenenfalls der Ehepartner beitragsfrei familienversichert sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Beispiel für 2026: Bei 3.430 Euro beitragspflichtigen Monatseinnahmen, zwei Kindern unter 25 Jahren, 16,9 Prozent GKV-Beitrag einschließlich Zusatzbeitrag und 1,55 Prozent Pflegebeitrag entstehen insgesamt rund 633 Euro monatlich. Bei einer pauschalen Beihilfe von 50 Prozent zum GKV-Beitrag bleiben rund 343 Euro selbst zu zahlen.
Das kann die GKV für bestimmte Familien interessant machen. Deshalb betrachten wir die Beiträge aller Familienmitglieder, die Einkommen beider Partner und die Entwicklung bei später höherem Deputat.
Muss ich meine PKV behalten, wenn ich nach dem Referendariat nicht verbeamtet werde?
Nein, Du bist dadurch nicht automatisch dauerhaft an die PKV gebunden. Entscheidend ist, was Du nach dem Referendariat machst.
Beginnst Du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wirst Du normalerweise wieder gesetzlich krankenversichert, wenn Dein regelmäßiges Arbeitsentgelt über der Minijob-Grenze liegt und die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreitet. Für besondere Konstellationen, beispielsweise ab 55 Jahren, gelten zusätzliche Regeln.
Entsteht gesetzliche Versicherungspflicht, kannst Du die PKV mit dem entsprechenden Nachweis und unter Einhaltung der Fristen beenden. Sie endet also nicht allein dadurch, dass Du eine neue Stelle antrittst. Für eine spätere Verbeamtung kann eine Anwartschaft sinnvoll sein.
Bei einer Übergangszeit ohne Beschäftigung oder einem Auslandsaufenthalt gelten andere Regeln. Wir prüfen Deinen Anschlussstatus frühzeitig und kümmern uns um Kündigung, Anpassung oder Anwartschaft, damit Dein Schutz durchgehend passt.
Was passiert mit meinem PKV-Beitrag, wenn mein Beihilfesatz steigt?
Je mehr die Beihilfe übernimmt, desto weniger muss Deine PKV absichern. Steigt Dein Beihilfesatz von 50 auf 70 Prozent, kann der versicherte Anteil von 50 auf 30 Prozent reduziert werden. Das senkt normalerweise den Beitrag für diesen Schutz.
Der Gesamtbeitrag fällt aber nicht automatisch um denselben Prozentsatz. Pflegepflichtversicherung, Beihilfeergänzungstarif und weitere Bausteine werden nicht einfach proportional mitgekürzt.
Wichtig ist, dass die Änderung beim Versicherer ankommt. Wenn Du beispielsweise ein zweites berücksichtigungsfähiges Kind bekommst oder in den Ruhestand gehst, melde Dich bei uns. Wir prüfen die neue Aufteilung, stimmen die Anpassung mit der Versicherung ab und achten auf den passenden Beginn.
Auch der umgekehrte Fall ist wichtig: Sinkt Dein Beihilfesatz, muss die PKV rechtzeitig erweitert werden. Dafür können besondere Antragsfristen gelten.
Was passiert mit der pauschalen Beihilfe bei einem Bundeslandwechsel?
Sie zieht nicht automatisch mit. Die pauschale Beihilfe hängt vom jeweiligen Dienstherrn und seinen Vorschriften ab.
Bietet das neue Bundesland ebenfalls pauschale Beihilfe an, müssen Anspruch, Antrag und Fristen dort neu geprüft werden. Die bisherige Bewilligung allein reicht nicht aus.
Bietet das neue Bundesland keine pauschale Beihilfe an, kann der Zuschuss entfallen. Bleibst Du freiwillig gesetzlich versichert, musst Du den Krankenversicherungsbeitrag dann grundsätzlich vollständig selbst tragen.
Auch ein späterer Wechsel in eine beihilfekonforme PKV ist nicht automatisch zu den früheren Bedingungen möglich. Dein dann aktueller Gesundheitszustand und Dein Eintrittsalter können eine Rolle spielen. Die Öffnungsaktion steht ebenfalls nicht bei jedem Wechsel erneut zur Verfügung.
Melde Dich deshalb möglichst vor der Entscheidung für einen Bundeslandwechsel. Wir prüfen die Regeln beider Dienstherren und koordinieren die nötigen Änderungen mit Dir.
Steigen die PKV-Beiträge jedes Jahr?
Nein. Es gibt keine automatische jährliche Erhöhung. Beiträge können einige Jahre stabil bleiben und anschließend deutlicher steigen. Eine Anpassung setzt die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen voraus.
Treiber sind unter anderem höhere Behandlungskosten, medizinischer Fortschritt und veränderte Rechnungsgrundlagen. Die Kostenentwicklung betrifft auch die GKV – dort etwa über Zusatzbeiträge und eine höhere Beitragsbemessungsgrenze.
Eine vom PKV-Verband veröffentlichte WIP-Auswertung nennt für 2006 bis 2026 einen durchschnittlichen jährlichen Anstieg der Beitragseinnahmen je Versicherten von 3,4 Prozent in der PKV und 3,9 Prozent in der GKV. Das sind Durchschnittswerte für die Systeme, keine Steigerungsraten eines einzelnen Beamtentarifs und keine Vorhersage für Deinen Vertrag.
Bekommst Du eine Beitragserhöhung, schauen wir uns die Möglichkeiten gemeinsam an. Dazu können auch interne Tarifalternativen gehören. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer sollte wegen Gesundheitsprüfung und Alterungsrückstellungen sorgfältig geprüft werden.
Wie hoch ist mein Beihilfesatz im Ruhestand?
In den meisten Bundesländern erhältst Du als Pensionär 70 Prozent Beihilfe. Über Deine PKV müssen dann nur die übrigen 30 Prozent abgesichert werden.
Hattest Du vorher 50 Prozent Beihilfe, ändert sich die Aufteilung mit dem Ruhestand. Hattest Du bereits 70 Prozent, bleibt der zu versichernde Anteil häufig gleich.
Entscheidend sind die Vorschriften Deines Dienstherrn. Wir prüfen Deinen Anspruch rechtzeitig vor dem Ruhestand und kümmern uns darum, dass der PKV-Vertrag auf den richtigen Anteil eingestellt wird.
Ist die PKV für Beamte im Ruhestand noch bezahlbar?
Beamte haben im Ruhestand einen wichtigen Vorteil: In den meisten Bundesländern übernimmt die Beihilfe 70 Prozent der beihilfefähigen Krankheitskosten. Über die PKV müssen dann nur noch 30 Prozent abgesichert werden.
Hattest Du vorher 50 Prozent Beihilfe, kann die Umstellung auf einen 30-Prozent-Tarif Deinen Beitrag deutlich reduzieren. Hattest Du bereits 70 Prozent Beihilfe, etwa wegen zweier berücksichtigungsfähiger Kinder, entsteht allein durch den Ruhestand kein weiterer Wechsel von 50 auf 30 Prozent.
Zusätzlich wirken die aufgebauten Alterungsrückstellungen beitragsdämpfend. Der gesetzliche Zehn-Prozent-Zuschlag wird nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Du 60 wirst, nicht mehr erhoben. Er entfällt also schon unabhängig vom eigentlichen Pensionseintritt.
Deshalb lässt sich die PKV für Beamte nicht einfach mit der Absicherung von Angestellten oder Selbstständigen vergleichen. Auch die Aussage „Im Alter ist die GKV immer günstiger“ stimmt so nicht: Bei freiwillig gesetzlich versicherten Pensionären können neben der Pension weitere Einkünfte beitragspflichtig sein. Eine pauschale Beihilfe steigt zudem nicht automatisch auf 70 Prozent.
Eine feste Beitragsgarantie für die Zukunft gibt es trotzdem nicht. Wir betrachten beide Systeme anhand Deiner Situation und kümmern uns beim Ruhestand um die Anpassung an Deinen tatsächlichen Beihilfesatz.
Warum ist eine auf Lehrkräfte spezialisierte Beratung sinnvoll?
Weil Deine Absicherung mit Deiner Laufbahn zusammenpassen muss. Studium, Referendariat, Anstellung, Verbeamtung auf Probe und später der Ruhestand bringen unterschiedliche Voraussetzungen mit. Dazu kommen Familie, Teilzeit und mögliche Bundeslandwechsel.
Wir beschäftigen uns täglich mit den dazugehörigen Fragen: Beihilfe, PKV, Gesundheitsprüfung, Dienstunfähigkeit und dienstlichen Haftungsrisiken. Dabei berücksichtigen wir die Regeln Deines Bundeslandes und vergleichen passende Angebote verschiedener Versicherer.
Ein Beispiel aus Baden-Württemberg: Mit dem Ende des Referendariats endet grundsätzlich auch das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die nächste Stelle schließt nicht immer nahtlos an. Ob Du anschließend angestellt, erneut verbeamtet oder vorübergehend ohne Beschäftigung bist, kann Deinen Krankenversicherungsschutz verändern.
Genau solche Übergänge planen wir mit Dir. Du bekommst eine begründete Empfehlung und Unterstützung bei der Umsetzung – auch wenn sich Deine Situation später wieder ändert.
Wie läuft die Beratung bei den Lehrer-Spezialisten ab?
Du brauchst vorher kein Versicherungswissen und musst nicht schon alle Unterlagen sortiert haben. Wir gehen die Schritte gemeinsam durch.
Zuerst klären wir Deine Situation. Wann und wo startest Du? Welchen Status hast Du? Welche Absicherung besteht bereits und was ist Dir wichtig?
Dann bereiten wir die Gesundheitsangaben vor. Bei PKV und Dienstunfähigkeit prüfen wir mit Dir, welche Informationen und Unterlagen benötigt werden. Falls sinnvoll, fragen wir anonym bei mehreren Versicherern an.
Anschließend vergleichen wir passende Lösungen. Wir erklären die Leistungen, Bedingungen und Beiträge so, dass Du die Unterschiede verstehst. Bei der PKV betrachten wir auch den Übergang aus dem Anwärtertarif und die Verbindung mit Deiner Beihilfe.
Du entscheidest. Wir geben Dir eine klare Empfehlung und beantworten Deine Fragen. Du sollst verstehen, was Du abschließt und warum es zu Dir passt.
Wir begleiten Antrag und Umstellung. Dazu gehören der richtige Versicherungsbeginn, erforderliche Nachweise und die Abstimmung mit bisherigem und neuem Versicherer. Danach bleiben wir Deine Ansprechpartner für Änderungen und Fragen.
Was kostet die Beratung und wie verdient ihr euer Geld?
Du zahlst bei uns für keine Beratung etwas. Das gilt für alle Termine, Gespräche und Besprechungen – vom Kennenlernen über die Sichtung Deiner Gesundheitsunterlagen und anonyme Risikovoranfragen bis zum Tarifvergleich und unserer Empfehlung. Auch wenn Du Dich gegen einen Abschluss entscheidest, bekommst Du dafür keine Rechnung.
Kommt über uns ein Versicherungsvertrag zustande, erhalten wir vom Versicherer eine Courtage beziehungsweise Provision. Solche Vergütungen gibt es auch bei Versicherungsvertretern und vielen Online-Vergleichsportalen. Sie sind in der Kalkulation der jeweiligen Produkte berücksichtigt; wir berechnen Dir dafür kein zusätzliches Beratungshonorar.
Vergütungen können sich zwischen Versicherern unterscheiden. Bei der Vermittlung privater Krankenvollversicherungen gibt es gesetzliche Obergrenzen. Diese sorgen aber nicht dafür, dass sämtliche Provisionen identisch sind.
Für unsere Empfehlung zählen Deine Situation, die Leistungen, die Annahmebedingungen und die Eignung des Vertrags. Wir erklären Dir nachvollziehbar, warum wir eine bestimmte Lösung empfehlen.
Wirf gerne auch einen Blick auf unsere Kundenbewertungen. Dort kannst Du Dir selbst ein Bild davon machen, wie Kunden unsere Beratung und Betreuung erleben.
Woran erkenne ich eine gute Versicherungsberatung?
Ein schneller Abschluss ist noch kein Qualitätsmerkmal. Gerade bei Gesundheitsfragen sollte niemand relevante Diagnosen oder Beschwerden mit „Das findet die Versicherung schon nicht heraus“ beiseiteschieben. Unvollständige Angaben können später Deinen Vertrag und Deinen Leistungsanspruch gefährden.
Gute Beratung prüft deshalb genau, was angegeben werden muss und was nicht gefragt wird. Nicht jeder alte Eintrag in einer Patientenakte gehört automatisch in den Antrag. Ebenso darf eine fortbestehende Erkrankung nicht einfach weggelassen werden, nur weil die erste Behandlung lange zurückliegt.
Wir klären unverständliche Einträge, unterstützen bei Selbstauskünften und Arztberichten und vergleichen bei Bedarf die Einschätzungen mehrerer Versicherer über anonyme Risikovoranfragen. Ziel ist ein passender Vertrag mit korrekten Angaben und möglichst günstigen Annahmebedingungen.
Erschwert Deine Gesundheit die normale Aufnahme, prüfen wir geeignete Alternativen. Bei der PKV kann beispielsweise die Öffnungsaktion für Beamtenanfänger infrage kommen, wenn die Voraussetzungen und Fristen erfüllt sind. Sie gilt nicht entsprechend für eine Dienstunfähigkeitsversicherung.
Du erkennst gute Beratung daran, dass die Empfehlung verständlich begründet wird und auch offene Punkte, Grenzen und Alternativen angesprochen werden.
Wie werde ich nach dem Vertragsabschluss weiterbetreut?
Mit dem Abschluss beginnt die langfristige Betreuung. Du hast persönliche Ansprechpartner und findest Deine Verträge und wichtigen Unterlagen in unserer Versicherungsapp.
Wir unterstützen Dich unter anderem bei:
In unseren Jahrescheckups schauen wir gemeinsam, was sich verändert hat und ob Deine Absicherung noch passt. Du musst wichtige Änderungen aber nicht bis zum nächsten Termin sammeln: Melde Dich möglichst frühzeitig, damit wir Fristen beachten und den Versicherungsschutz rechtzeitig anpassen können.
Lass uns in einem kurzen Kennenlerngespräch klären, was in deiner Situation das Beste ist.
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