FÜR PARTNER VON BEAMTEN
Ist ein Partner verbeamtet und privat krankenversichert, stellt sich für den anderen häufig die Frage: In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder ebenfalls in die private Krankenversicherung wechseln?
Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Ob ein Wechsel in die PKV möglich und sinnvoll ist, hängt unter anderem von deinem Versicherungsstatus, deinem Einkommen und den Leistungen ab, die dir wichtig sind.
Wir schauen deshalb auf das Gesamtbild: Was kosten GKV und PKV langfristig? Wie wirkt sich ein möglicher Arbeitgeberzuschuss aus? Kann für dich eine Beihilfe berücksichtigt werden? Und was verändert sich, wenn Kinder, Elternzeit oder Teilzeit hinzukommen?
So bekommt ihr eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage und könnt gemeinsam entscheiden, welche Krankenversicherung langfristig zu eurer familiären und finanziellen Situation passt.
voraussetzungen
Ob dein Partner in die private Krankenversicherung wechseln kann, hängt nicht automatisch vom Beamtenstatus des anderen Partners ab. Entscheidend sind der eigene Beruf, das regelmäßige Einkommen und der bisherige Versicherungsstatus. Eine mögliche Beihilfe wird davon getrennt geprüft. Denn auch wenn Aufwendungen über die Beihilfe berücksichtigt werden können, hebt das eine bestehende gesetzliche Versicherungspflicht nicht automatisch auf.
vergleichen lohnt sich
In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Leistungsumfang steigt dadurch nicht automatisch.
In der PKV hängt der Beitrag vor allem von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif ab. Angestellte erhalten grundsätzlich einen Arbeitgeberzuschuss.
Ob sich die PKV lohnt, zeigt deshalb erst der Blick auf die gesamte Familie.
DIE ABSICHERUNG EURER KINDER
Ob ein Kind in der GKV familienversichert werden kann oder einen eigenen PKV-Schutz braucht, hängt von eurer persönlichen Situation ab. In Beamtenfamilien spielen dabei vor allem Familienversicherung, Beihilfe und der tatsächliche Gesamtbeitrag eine wichtige Rolle.
FAMILIENVERSICHERUNG
Bei verheirateten Eltern oder eingetragenen Lebenspartnern kann die beitragsfreie Familienversicherung für ein Kind entfallen. Das ist insbesondere relevant, wenn der nicht gesetzlich versicherte Elternteil regelmäßig mehr verdient als das GKV-Mitglied und sein Einkommen über der maßgeblichen Grenze liegt.
Dann braucht das Kind einen eigenen Krankenversicherungsschutz – je nach Voraussetzungen privat oder freiwillig gesetzlich.
BEIHILFE FÜR KINDER
Berücksichtigungsfähige Kinder erhalten in Baden-Württemberg grundsätzlich 80 Prozent Beihilfe. Für den verbleibenden Absicherungsbedarf wird häufig eine beihilfekonforme private Krankenversicherung gewählt.
Wichtig: Die Beihilfe übernimmt nicht pauschal 80 Prozent jeder Rechnung. Entscheidend sind die beihilfefähigen Aufwendungen und die Leistungen des PKV-Tarifs. Deshalb sollten Beihilfe und Tarif gut aufeinander abgestimmt sein.
FRÜHZEITIG PRÜFEN
Ist ein Elternteil privat krankenversichert, besteht für ein Neugeborenes unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufnahmeanspruch ohne Risikozuschlag und Wartezeiten. Die Anmeldung muss spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgen.
Der Versicherungsschutz darf grundsätzlich nicht höher oder umfassender sein als beim versicherten Elternteil. Außerdem darf der Versicherer eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils von höchstens drei Monaten vorsehen.
PERSÖNLICH VERGLEICHEN
Bei der Krankenversicherung für Beamtenfamilien gibt es selten eine pauschale Antwort. Gleichzeitig kann diese Familienkonstellation besondere Möglichkeiten bieten: Beihilfe für die Kinder, ein Arbeitgeberzuschuss für den angestellten Partner und gegebenenfalls zusätzlicher Spielraum für eine Beitragsentlastung im Alter.
Wir prüfen euren Versicherungsstatus, die mögliche Beihilfe, die Beiträge für eure Kinder, den verfügbaren Arbeitgeberzuschuss und die Leistungen, die euch wichtig sind.
Dabei vergleichen wir nicht nur die heutigen Kosten. Wir berücksichtigen auch Elternzeit, Teilzeit, Krankentagegeld, Beitragsentwicklung und eure langfristige Planung.
Über eine anonyme Risikovoranfrage klären wir anschließend, welche Versicherer zu welchen Bedingungen tatsächlich infrage kommen.
So erhaltet ihr keine pauschale Tarifempfehlung, sondern eine Lösung, die fachlich und finanziell zu eurer persönlichen Situation passt.
HEUTE VORSORGEN, MORGEN PROFITIEREN
Wer in die private Krankenversicherung wechselt, sollte nicht nur den heutigen Beitrag betrachten, sondern auch die spätere Belastung im Ruhestand.
Mit einem Beitragsentlastungstarif zahlst du während deiner Berufstätigkeit einen kleinen zusätzlichen Beitrag. Ab dem vereinbarten Alter reduziert sich dein PKV-Beitrag dauerhaft um einen festgelegten Betrag.
Für gutverdienende Angestellte kann das besonders interessant sein: Ist der maximale Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft, beteiligt sich der Arbeitgeber auch am Entlastungstarif.
Unser Beratungsprozess
Jede Familie ist anders. Deshalb vergleichen wir nicht einfach Tarife, sondern prüfen zunächst eure Ausgangssituation. Erst danach suchen wir eine Lösung, die zu euren Wünschen und eurer langfristigen Planung passt.
Schritt 1
Wir klären zunächst, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt möglich ist. Dabei berücksichtigen wir unter anderem Einkommen, Versicherungsstatus, Arbeitgeberzuschuss, Beihilfe und eure persönliche Familiensituation.
Schritt 2
Anschließend berechnen wir eure heutige Situation und vergleichen sie mit möglichen PKV-Lösungen. Dabei betrachten wir nicht nur den Monatsbeitrag, sondern auch Arbeitgeberzuschuss, Kinder, Beihilfe sowie die langfristigen Kosten.
Schritt 3
Bevor ein Antrag gestellt wird, prüfen wir eure Gesundheitsangaben über eine anonyme Risikovoranfrage bei ausgewählten Versicherern. So erfahren wir frühzeitig, welche Annahmebedingungen zu erwarten sind.
Schritt 4
Anschließend vergleichen wir die Tarife zahlreicher Versicherer. Gemeinsam wählen wir die Lösung aus, die am besten zu euren Leistungswünschen, eurer Familiensituation und eurem Budget passt.
Schritt 5
Sobald ihr euch entschieden habt, begleiten wir euch durch den gesamten Wechsel. Wir unterstützen euch bei der Antragstellung, koordinieren den Versicherungsbeginn und stehen euch auch nach dem Abschluss weiterhin als Ansprechpartner zur Seite.
Antworten auf deine Fragen
Kann der Arbeitgeber auch die PKV-Beiträge der Kinder bezuschussen?
Das kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Entscheidend ist unter anderem, ob die Kinder bei einer gesetzlichen Versicherung grundsätzlich über den angestellten Elternteil familienversichert werden könnten und ob der gesetzliche Höchstzuschuss des Arbeitgebers noch nicht ausgeschöpft ist.
Gerade bei beihilfeberechtigten Kindern sind die privaten Beiträge häufig vergleichsweise niedrig. Dadurch kann innerhalb des Arbeitgeberzuschusses zusätzlicher Spielraum entstehen – beispielsweise für leistungsstärkere Tarife oder einen Beitragsentlastungstarif. Ob das in eurer Situation möglich ist, prüfen wir individuell.
Können sich die Leistungen meiner privaten Krankenversicherung später verschlechtern?
Nein. Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen. Diese Leistungen können nicht einseitig reduziert werden, nur weil sich beispielsweise Behandlungskosten erhöhen.
Deshalb ist die Tarifauswahl besonders wichtig. Wir vergleichen nicht nur den Beitrag, sondern achten auch auf Leistungen, Erstattungsgrenzen und Tarifbedingungen, damit der Versicherungsschutz langfristig zu euch passt.
Was kann ich tun, wenn mein PKV-Beitrag später steigt?
Beitragsanpassungen sind sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung möglich. Sollte dein Beitrag später steigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Belastung zu reduzieren.
Je nach Situation kann beispielsweise ein interner Tarifwechsel beim gleichen Versicherer sinnvoll sein. Dabei bleiben die angesparten Alterungsrückstellungen grundsätzlich erhalten. Auch eine frühzeitig vereinbarte Beitragsentlastung kann helfen, den Beitrag im Ruhestand gezielt zu senken.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt immer von deiner persönlichen Situation und deinem Tarif ab.
Wann lohnt es sich, Rechnungen selbst zu bezahlen?
Einige PKV-Tarife belohnen leistungsfreie Jahre mit einer Beitragsrückerstattung. Ob es sich lohnt, kleinere Rechnungen selbst zu bezahlen, hängt deshalb vom Einzelfall ab.
Entscheidend sind die Höhe der Rechnung, der vereinbarte Selbstbehalt und die mögliche Beitragsrückerstattung. Diese Werte sollten immer miteinander verglichen werden. Medizinisch notwendige Behandlungen sollten jedoch niemals aus finanziellen Gründen aufgeschoben werden.
Lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif für jeden?
Nicht unbedingt. Ein Beitragsentlastungstarif kann besonders für gutverdienende Angestellte interessant sein, wenn der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss noch nicht vollständig ausgeschöpft wird. In diesem Fall beteiligt sich der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen auch an den Beiträgen für den Entlastungstarif.
Ob sich diese zusätzliche Vorsorge lohnt, hängt unter anderem vom Eintrittsalter, der gewünschten Entlastung, dem verfügbaren Arbeitgeberzuschuss und der persönlichen Finanzplanung ab. Deshalb berechnen wir individuell, welche Auswirkungen ein Beitragsentlastungstarif heute und später auf deine Beiträge hat.
Lass uns in einem kurzen Kennenlerngespräch klären, was in deiner Situation das Beste ist.
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