Für verbeamtete Lehrkräfte

Beihilfe für Lehrer
einfach erklärt

Als verbeamtete Lehrkraft beteiligt sich dein Dienstherr an deinen beihilfefähigen Krankheitskosten. Die Beihilfe übernimmt dabei nur einen Teil der Aufwendungen. Den verbleibenden Anteil sicherst du über eine passend abgestimmte private Krankenversicherung ab.

Wichtig ist: Beihilfe und PKV müssen wirklich zusammenpassen. Denn auch wenn beide Anteile rechnerisch 100 % ergeben, kann es je nach Beihilfevorschrift und Tarif trotzdem zu Restkosten kommen.

Wir helfen dir dabei, deinen Beihilfeanspruch zu verstehen und deine Krankenversicherung sinnvoll darauf abzustimmen.

Junge Lehrerin arbeitet im Homeoffice am Laptop
KI-generiertes Bild · Person fiktiv

Wie funktionieren Beihilfe und PKV zusammen?

Die Beihilfe übernimmt einen Teil deiner beihilfefähigen Krankheitskosten. Für den verbleibenden Anteil brauchst du eine ergänzende Krankenversicherung. Bei verbeamteten Lehrkräften ist das eine beihilfekonforme private Krankenversicherung.

beihilfe je nach bundesland

Wie hoch ist dein Beihilfesatz?

Der Beihilfesatz legt fest, welchen Anteil der beihilfefähigen Kosten dein Dienstherr übernimmt. Wie hoch er ausfällt, hängt von deinem Status, deiner familiären Situation und den Regelungen des Bundes oder deines Bundeslandes ab:

Zwei Lehrkräfte im Gespräch in einer Schule
KI-generiertes Bild · Personen fiktiv

Welche Beihilfe ist für Lehrkräfte sinnvoll?

Individuelle oder pauschale Beihilfe?

Individuelle Beihilfe
Bei der individuellen Beihilfe übernimmt dein Dienstherr einen festgelegten Anteil deiner beihilfefähigen Krankheitskosten. Den verbleibenden Teil sicherst du über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ab.

Liegt dein Beihilfesatz bspw. bei 50 %, versichert die PKV die restlichen 50 %. Ändert sich dein Beihilfesatz später, etwa durch Kinder oder den Eintritt in den Ruhestand, ändert sich auch dein Versicherungsschutz.

Die Kombination aus individueller Beihilfe und PKV ist bei verbeamteten Lehrkräften der etablierte Weg: Rund 93 %  sind privat krankenversichert.

Pauschale Beihilfe
Bei der pauschalen Beihilfe beteiligt sich dein Dienstherr mit einem Zuschuss an deinem Krankenversicherungsbeitrag. Du kannst dadurch beispielsweise freiwillig gesetzlich versichert bleiben, statt einzelne Rechnungen bei der Beihilfestelle einzureichen.

Das Modell kann vor allem interessant sein, wenn du bewusst langfristig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchtest oder besondere persönliche Gründe gegen die klassische individuelle Beihilfe sprechen.

Antworten auf deine Fragen

Häufige Fragen zur Beihilfe für Lehrer

Wer hat als Lehrkraft Anspruch auf Beihilfe?

Beihilfe erhalten grundsätzlich verbeamtete Lehrkräfte sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter. Auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger können weiterhin beihilfeberechtigt sein.

Angestellte Lehrkräfte erhalten dagegen normalerweise keine beamtenrechtliche Beihilfe. Für sie gelten die allgemeinen Regelungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Aktive Beamtinnen und Beamte erhalten in Baden-Württemberg häufig 50 % Beihilfe. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern kann der eigene Beihilfesatz auf 70 % steigen. Versorgungsempfänger erhalten in der Regel ebenfalls 70 %, berücksichtigungsfähige Kinder 80 %.

Welche Höhe tatsächlich gilt, hängt von deiner persönlichen Situation und den aktuellen Beihilfevorschriften ab.

Aktive Beamtinnen und Beamte erhalten in Baden-Württemberg häufig 50 % Beihilfe. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern kann der eigene Beihilfesatz auf 70 % steigen. Versorgungsempfänger erhalten in der Regel ebenfalls 70 %, berücksichtigungsfähige Kinder 80 %.

Welche Höhe tatsächlich gilt, hängt von deiner persönlichen Situation und den aktuellen Beihilfevorschriften ab.

Die Beihilfe übernimmt nur einen Teil deiner beihilfefähigen Krankheitskosten. Den verbleibenden Anteil musst du über eine Krankenversicherung absichern.

Bei der individuellen Beihilfe geschieht das meistens über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Sie wird passend zu deinem Beihilfesatz abgeschlossen und übernimmt den versicherten Restkostenanteil.

Wie reiche ich Rechnungen bei Beihilfe und PKV ein?

Die Beihilfe beteiligt sich an vielen medizinisch notwendigen Aufwendungen. Dazu können unter anderem ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Zahnbehandlungen, Pflege sowie Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt gehören.

Entscheidend ist immer, ob und in welcher Höhe die Kosten nach der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg anerkannt werden. Für einzelne Leistungen können Höchstbeträge, Eigenanteile oder besondere Voraussetzungen gelten.

Der Beihilfesatz wird nur auf den Teil einer Rechnung angewendet, den die Beihilfestelle als beihilfefähig anerkennt. Auch die private Krankenversicherung erstattet nur das, was in deinem Tarif vereinbart ist.

Wird eine Leistung nur teilweise berücksichtigt, gelten Höchstbeträge oder fehlt eine passende Tarifleistung, kann ein Eigenanteil verbleiben. Deshalb sollten Beihilfe und PKV nicht nur prozentual, sondern auch inhaltlich gut aufeinander abgestimmt sein.

Bei der individuellen Beihilfe beteiligt sich dein Dienstherr direkt an deinen beihilfefähigen Krankheitskosten. Den verbleibenden Anteil sicherst du in der Regel über eine private Restkostenversicherung ab.

Bei der pauschalen Beihilfe erhältst du stattdessen einen Zuschuss zum Beitrag deiner vollständigen Krankenversicherung. Du reichst dann nicht jede einzelne Rechnung bei der Beihilfestelle ein. Die Entscheidung hat langfristige Folgen und sollte deshalb sorgfältig geprüft werden.

Berücksichtigungsfähige Kinder erhalten in Baden-Württemberg in der Regel 80 % Beihilfe. Für den verbleibenden Anteil benötigen sie eine passende Krankenversicherung.

Ehe- und eingetragene Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Beihilfe erhalten. Entscheidend ist unter anderem, ob ihre beihilferechtlich relevanten Einkünfte unter der geltenden Grenze liegen.

Welche Kosten übernimmt die Beihilfe?

Beim klassischen Beihilfesystem reichst du deine Rechnung grundsätzlich bei zwei Stellen ein: bei der Beihilfestelle und bei deiner privaten Krankenversicherung.

Beide prüfen die Rechnung nach ihren jeweiligen Vorgaben. Nach der Erstattung solltest du kontrollieren, ob die anerkannten Beträge nachvollziehbar sind und ob ein offener Eigenanteil verbleibt.

Dein Beihilfesatz kann sich zum Beispiel durch Kinder, den Eintritt in den Ruhestand oder einen Wechsel des Dienstherrn verändern. Dadurch ändert sich auch der Anteil, den deine private Krankenversicherung absichern muss.

Informiere deine Krankenversicherung deshalb frühzeitig. So kann der Tarif angepasst werden und du vermeidest eine Über- oder Unterversicherung.

Noch Fragen zu diesem Thema?

Lass uns in einem kurzen Kennenlerngespräch klären, was in deiner Situation das Beste ist.