ready. ref. go!

Dein Start ins Referendariat

Du stehst kurz vor dem Lehramtsreferendariat oder bist bereits mittendrin? Dann solltest du dich frühzeitig mit deiner Absicherung beschäftigen. Ob gesetzliche oder private Krankenversicherung, Beihilfe, Dienstunfähigkeitsversicherung oder Haftpflicht: Wir zeigen dir verständlich, welche Versicherungen du im Referendariat wirklich brauchst, worauf es dabei ankommt – und welche Entscheidungen du rechtzeitig treffen solltest.

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VOR DEM REFERENDARIAT

Was solltest du vor dem Ref-Start klären?

Vor dem Ref. gibt es einiges zu klären. Was genau, hängt von deinem Bundesland, Lehramt und teilweise deinen Fächern ab. Mit einer guten Vorbereitung kannst du viele Themen frühzeitig abhaken und entspannter ins Ref starten

BEWERBUNG & FRISTEN

Unterlagen rechtzeitig vorbereiten

Prüfe frühzeitig die Bewerbungsfristen und Einstellungstermine in deinem Bundesland. Je nach Verfahren werden unter anderem Zeugnisse, Lebenslauf, Führungszeugnis und weitere persönliche oder fachliche Nachweise benötigt.

KURSE & NACHWEISE

Erste-Hilfe-Kurs

Ob du einen Erste-Hilfe-Nachweis brauchst, hängt vom Bundesland, Lehramt und Unterrichtsfach ab. In Baden-Württemberg ist ein Erste-Hilfe-Kurs unabhängig vom Schulfach verpflichtend.

BEIHILFE & VERSICHERUNGEN

Versicherungen im Referendariat richtig wählen

Mit Beginn des Referendariats verändern sich deine Möglichkeiten bei Beihilfe und Krankenversicherung. Wir erklären dir die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung und prüfen, wie du dich mit einer Dienstunfähigkeits- und Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll absichern kannst.

Webinare

Kostenlose Webinare zum Ref.-Start

In unseren kostenlosen Online Webinaren erfährst du, welche Versicherungen du als angehende Lehrkraft wirklich brauchst und worauf du besonders bei der privaten Krankenversicherung achten sollst. In weniger als einer Stunde bekommst du praktische Tipps, vermeidest typische Fehler und startest gut abgesichert in dein Referendariat.

Termine

Wähle deinen passenden Slot

Dienstags

16:00 Uhr

Freitags

10:00 Uhr

45 Min.

Online

Kostenlos

während des REFERENDARIATs

Welche Versicherungen brauchst du
im Referendariat?

Im Referendariat ändern sich dein Status, deine Krankenversicherung und dein Absicherungsbedarf. Wir zeigen dir, worauf du bei Beihilfe, Dienstunfähigkeit sowie Privat- und Diensthaftpflicht achten solltest.

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GESUNDHEITSANGABEN

Gesundheitsprüfung für PKV und Dienstunfähigkeits­versicherung

Bei der privaten Krankenversicherung und der Dienstunfähigkeitsversicherung müssen Gesundheitsfragen vollständig und korrekt beantwortet werden. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können später zu Problemen führen. Deshalb lohnt es sich, deine Gesundheitsdaten frühzeitig zu prüfen und sauber aufzubereiten.

Wir unterstützen dich dabei, Leistungsübersichten und Patientenakten anzufordern, Diagnosen einzuordnen und mögliche Falscheinträge zu klären. Anschließend prüfen wir mit einer anonymen Risikovoranfrage, zu welchen Bedingungen verschiedene Versicherer dich aufnehmen würden – noch bevor ein formeller Antrag gestellt wird.

So weißt du frühzeitig, ob Zuschläge, Ausschlüsse oder besondere Annahmebedingungen zu erwarten sind, und kannst auf einer klaren Grundlage entscheiden.

Nach dem Referendariat

Wie geht es nach dem Referendariat weiter?

Nach dem Referendariat kann es beruflich ganz unterschiedlich weitergehen. Dein nächster Schritt entscheidet darüber, wie Krankenversicherung, Beihilfe und Absicherung angepasst werden sollten.

Unser Beratungsprozess

Klar strukturiert, persönlich begleitet

Damit du genau weißt, wie es weitergeht, begleiten wir dich Schritt für Schritt – von der ersten Orientierung bis zur passenden Lösung und darüber hinaus.

Schritt 1

Deine Situation klären

Wir sprechen über deine Karrierepläne, dein Bundesland und den Start deines Referendariats. Außerdem klären wir erste Fragen zu deinem Gesundheitszustand und welche Informationen du dafür benötigst.

Schritt 2

Gesundheitsangaben und Verträge prüfen

Wir gehen deine Gesundheitsangaben gemeinsam im Detail durch und bereiten alles für die anonyme Risikovoranfrage vor. Falls bereits Verträge bestehen, prüfen wir diese auf Korrektur- oder Optimierungsbedarf.

Schritt 3

Möglichkeiten vergleichen

Wir prüfen passende Lösungen und erklären dir verständlich die Unterschiede bei Leistungen, Beiträgen und Bedingungen.

Schritt 4

Entscheiden und umsetzen

Du entscheidest in Ruhe, welche Lösung zu dir passt. Anschließend begleiten wir Anträge, Rückfragen und notwendige Umstellungen. Bei allen Schritten halten wir dich immer ganz transparent auf dem Laufenden.

Langfristig an deiner Seite

Auch nach dem Referendariat sind wir für dich da. Wenn sich dein Status, dein Bundesland oder deine Pläne ändern, prüfen wir deine Absicherung erneut.

REFERENDARIAT NACH BUNDESLAND

Was gilt in deinem Bundesland?

Beihilfe, Krankenversicherung und erforderliche Nachweise sind nicht überall gleich geregelt. Öffne einfach dein Bundesland und erfahre, worauf du bei deinem Ref-Start besonders achten solltest. Stand: 6. August 2026. Maßgeblich bleiben die aktuellen Vorgaben der zuständigen Behörde und die für dich geltende Beihilfeverordnung.

Baden-Württemberg

Beihilfe und Krankenversicherung

Als Beamter auf Widerruf erhältst du grundsätzlich 50 Prozent individuelle Beihilfe. Mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern kann sich dein Bemessungssatz auf 70 Prozent erhöhen. Den verbleibenden Anteil sicherst du üblicherweise über eine beihilfekonforme PKV ab. Alternativ kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die pauschale Beihilfe wählen. Welche Variante langfristig zu dir passt, sollte vor der Entscheidung genau geprüft werden.

Erste-Hilfe-Nachweis

Für den Vorbereitungsdienst benötigst du einen Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtseinheiten. Der Nachweis darf zum maßgeblichen Zulassungs- beziehungsweise Ausbildungsbeginn grundsätzlich nicht älter als zwei Jahre sein.

Besonderheiten im Referendariat

Für das Fach Sport können zusätzlich ein Vereinspraktikum und ein Nachweis über die Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht erforderlich sein. Der reguläre Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate.

Beihilfe und Krankenversicherung

In Bayern gilt die klassische individuelle Beihilfe. Aktive Beamte erhalten grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe und sichern den verbleibenden Anteil häufig über eine beihilfekonforme PKV ab. Eine allgemeine pauschale Beihilfe nach dem Hamburger Modell gibt es derzeit nicht. Entscheidend sind daher dein persönlicher Bemessungssatz und ein Tarif, der auch nach dem Referendariat langfristig passt.

Erste-Hilfe-Nachweis

In den zentralen Informationen zum Vorbereitungsdienst wird kein einheitlicher Erste-Hilfe-Nachweis für alle Lehrämter als allgemeine Voraussetzung hervorgehoben. Prüfe trotzdem die aktuellen Anforderungen für deine Schulart, dein Fach und deine Seminarschule.

Besonderheiten im Referendariat

Der Vorbereitungsdienst dauert in mehreren bayerischen Lehrämtern zwei Jahre und findet an Seminar- und Einsatzschulen statt. Die Anmeldung und der konkrete Ablauf unterscheiden sich je nach Lehramt.

Beihilfe und Krankenversicherung

In Berlin kannst du zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wählen. Bei der individuellen Beihilfe beträgt der Bemessungssatz für aktive Beamte grundsätzlich 50 Prozent. Bei der pauschalen Beihilfe beteiligt sich das Land an den Kosten einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Die Wahl ist grundsätzlich unwiderruflich und sollte deshalb mit Blick auf deinen gesamten Berufsweg getroffen werden.

Erste-Hilfe-Nachweis

Der Erste-Hilfe-Nachweis ist nach dem Berliner Ausbildungs- und Prüfungsrecht im Verlauf des Vorbereitungsdienstes zu beachten. Die konkrete Frist und Gültigkeit solltest du anhand der aktuellen VSLVO und der Hinweise deines Seminars prüfen.

Besonderheiten im Referendariat

Der reguläre Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. In Teilzeit wird die Ausbildung grundsätzlich auf 24 Monate gestreckt. Mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes endet auch der bisherige Beihilfeanspruch, wenn keine direkte Anschlussverbeamtung folgt.

Beihilfe und Krankenversicherung

Brandenburg bietet sowohl die individuelle als auch die pauschale Beihilfe an. Bei der pauschalen Variante beteiligt sich das Land grundsätzlich an einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Dadurch benötigst du keinen klassischen PKV-Restkostentarif, sondern eine Vollversicherung. Die Entscheidung ist grundsätzlich langfristig. Beamte auf Widerruf können beim Wechsel in das Beamtenverhältnis auf Probe jedoch erneut wählen.

Erste-Hilfe-Nachweis

In den allgemeinen Bewerbungsunterlagen wird derzeit kein landesweit einheitlicher Erste-Hilfe-Nachweis für alle Lehrämter aufgeführt. Zusätzliche Anforderungen deines Faches oder deiner Ausbildungsschule solltest du trotzdem prüfen.

Besonderheiten im Referendariat

Bei einem zehnsemestrigen Lehramtsstudium mit integriertem Praxissemester kann der Vorbereitungsdienst nur zwölf Monate dauern. Bei anderen Zugangswegen gelten abweichende Ausbildungszeiten.

Beihilfe und Krankenversicherung

In Bremen kannst du zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wählen. Bei der individuellen Beihilfe gelten für aktive Beamte grundsätzlich 50 Prozent. Auch Beamte auf Widerruf können die pauschale Beihilfe beantragen. Dabei beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Die Entscheidung ist grundsätzlich unwiderruflich.

Erste-Hilfe-Nachweis

Für die Bewerbung zum Referendariat wird ausdrücklich kein Erste-Hilfe-Kurs verlangt. Auch ein Gesundheitszeugnis ist zunächst nicht erforderlich. Ein erweitertes Führungszeugnis wird erst nach einer Zusage angefordert.

Besonderheiten im Referendariat

Die Ausbildung findet sowohl im Landesinstitut für Schule als auch an einer Ausbildungsschule statt. Da die Bewerbungsfristen terminabhängig sind, solltest du die aktuelle Ausschreibung frühzeitig prüfen.

Beihilfe und Krankenversicherung

Hamburg bietet individuelle und pauschale Beihilfe an. Bei der individuellen Variante übernimmt der Dienstherr für aktive Beamte grundsätzlich 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Bei der pauschalen Beihilfe beteiligt sich Hamburg grundsätzlich zur Hälfte an den Kosten einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Ein ergänzender Anspruch auf individuelle Beihilfe besteht dann nicht.

Erste-Hilfe-Nachweis

Bei Dienstantritt brauchst du eine Ersthelfer-Grundausbildung mit neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Der Nachweis soll zu diesem Zeitpunkt nicht älter als sechs Monate sein. Plane den Kurs deshalb möglichst nah am Beginn des Referendariats.

Besonderheiten im Referendariat

Du musst deinen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Diensttag selbst sicherstellen. Der reguläre Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate; Teilzeitmodelle können 24 Monate umfassen.

Beihilfe und Krankenversicherung

Hessen hat eine besondere Regelung für Anwärterinnen und Anwärter. Während des Referendariats beträgt der Beihilfebemessungssatz grundsätzlich 70 Prozent. Bei stationären Krankenhaus- und bestimmten Anschlussheilbehandlungen erhöht er sich auf 85 Prozent. Dein PKV-Restkostentarif muss deshalb deutlich weniger abdecken als in vielen anderen Bundesländern. Eine klassische pauschale Beihilfe gibt es in Hessen derzeit nicht.

Erste-Hilfe-Nachweis

Für die Zulassung zur Zweiten Staatsprüfung ist grundsätzlich ein Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich. Eine Ausbildung mit neun Unterrichtseinheiten reicht aus; der Nachweis darf bei der Prüfungsanmeldung in der Regel nicht älter als drei Jahre sein.

Besonderheiten im Referendariat

Der hessische Anwärter-Beihilfesatz gilt einheitlich und wird nicht zusätzlich für berücksichtigungsfähige Angehörige erhöht. Besonders wichtig ist daher, die PKV nach dem Referendariat erneut an den dann geltenden Beihilfesatz anzupassen.

Beihilfe und Krankenversicherung

Bei der individuellen Beihilfe erhalten aktive Beamte grundsätzlich 50 Prozent. Seit dem 1. Mai 2026 gibt es zusätzlich die pauschale Beihilfe. Dabei beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Welche Variante besser passt, hängt besonders von deinem weiteren Berufsweg, deiner Familienplanung und einem möglichen späteren Bundeslandwechsel ab.

Erste-Hilfe-Nachweis

Eine klare Sonderregelung gilt für das Fach Sport: Referendarinnen und Referendare dürfen erst nach einer nachgewiesenen Ersthelferausbildung eigenverantwortlich Sportunterricht erteilen. Die Ausbildung wird im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch das IQ Mecklenburg-Vorpommern organisiert.

Besonderheiten im Referendariat

Durch die neu eingeführte pauschale Beihilfe bestehen jetzt zwei grundlegend unterschiedliche Absicherungswege. Die Entscheidung sollte daher nicht allein anhand des Beitrags im Referendariat getroffen werden.

Beihilfe und Krankenversicherung

Bei der individuellen Beihilfe erhalten aktive Beamte grundsätzlich 50 Prozent. Mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern kann sich der eigene Bemessungssatz auf 70 Prozent erhöhen. Seit 2024 kannst du alternativ die pauschale Beihilfe wählen. Dann beteiligt sich das Land an den Kosten einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung.

Erste-Hilfe-Nachweis

Bereits bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst müssen alle Lehrkräfte einen Nachweis über eine aktuelle Ersthelferausbildung vorlegen. Der Nachweis gilt damit nicht nur für Sportlehrkräfte, sondern grundsätzlich für alle Lehrämter.

Besonderheiten im Referendariat

Die Bewerbung, Zulassung und Einstellung laufen über unterschiedliche Verfahrensschritte. Achte deshalb darauf, welche Unterlagen zunächst für die Bewerbung und welche erst zur Einstellung benötigt werden.

Beihilfe und Krankenversicherung

Aktive Beamte erhalten grundsätzlich 50 Prozent individuelle Beihilfe. Mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern kann sich der Satz auf 70 Prozent erhöhen. Den verbleibenden Anteil sicherst du üblicherweise über eine beihilfekonforme PKV ab. Eine allgemeine pauschale Beihilfe wird in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht angeboten.

Erste-Hilfe-Nachweis

Für das Unterrichtsfach Sport werden Kompetenzen in Erster Hilfe und im Rettungsschwimmen verlangt. Die Nachweise können nach der aktuellen Ordnung unter bestimmten Voraussetzungen nachgereicht werden. Für andere Fächer besteht in den allgemeinen Einstellungsunterlagen keine vergleichbare landesweite Vorgabe.

Besonderheiten im Referendariat

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und wird an einer Ausbildungsschule sowie an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung absolviert.

Beihilfe und Krankenversicherung

Rheinland-Pfalz arbeitet mit der klassischen individuellen Beihilfe. Aktive Beamte erhalten grundsätzlich 50 Prozent, bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern kann sich der Bemessungssatz auf 70 Prozent erhöhen. Der verbleibende Anteil wird häufig über eine beihilfekonforme PKV abgesichert. Eine allgemeine pauschale Beihilfe besteht derzeit nicht.

Erste-Hilfe-Nachweis

In den zentralen Bewerbungsinformationen wird kein einheitlicher Erste-Hilfe-Nachweis für alle Lehrämter als allgemeine Voraussetzung genannt. Einzelne Studienseminare können jedoch eigene Kurse oder organisatorische Vorgaben vorsehen. Prüfe deshalb die Informationen deines konkreten Seminars.

Besonderheiten im Referendariat

Ändert sich dein Familienstand oder werden Kinder berücksichtigungsfähig, kann sich dein Beihilfesatz verändern. Deine PKV sollte dann zeitnah an den neuen Restkostenanteil angepasst werden. Beihilfeanträge können inzwischen auch digital eingereicht werden.

Beihilfe und Krankenversicherung

Im Saarland gilt die klassische individuelle Beihilfe. Wirst du als Beamter auf Widerruf eingestellt, erhältst du Beihilfe und musst den nicht gedeckten Teil der Krankheitskosten selbst absichern. Dafür kommt typischerweise eine beihilfekonforme PKV infrage. Eine Absicherung in der GKV ist grundsätzlich ebenfalls möglich, wird aber nicht wie bei einer klassischen pauschalen Beihilfe bezuschusst.

Erste-Hilfe-Nachweis

In den aktuell geprüften allgemeinen Bewerbungsunterlagen wird kein landesweit verpflichtender Erste-Hilfe-Nachweis für alle Lehrämter aufgeführt. Für Sport, Schwimmunterricht oder einzelne Schularten können zusätzliche Anforderungen gelten.

Besonderheiten im Referendariat

Die Bewerbung erfolgt lehramtsbezogen über die jeweils aktuelle Ausschreibung. Da Unterlagen und Termine vom konkreten Studienseminar abhängen können, solltest du immer die laufende Bewerbungsrunde prüfen.

Beihilfe und Krankenversicherung

Rheinland-Pfalz arbeitet mit der klassischen individuellen Beihilfe. Aktive Beamte erhalten grundsätzlich 50 Prozent, bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern kann sich der Bemessungssatz auf 70 Prozent erhöhen. Der verbleibende Anteil wird häufig über eine beihilfekonforme PKV abgesichert. Eine allgemeine pauschale Beihilfe besteht derzeit nicht.

Erste-Hilfe-Nachweis

In den zentralen Bewerbungsinformationen wird kein einheitlicher Erste-Hilfe-Nachweis für alle Lehrämter als allgemeine Voraussetzung genannt. Einzelne Studienseminare können jedoch eigene Kurse oder organisatorische Vorgaben vorsehen. Prüfe deshalb die Informationen deines konkreten Seminars.

Besonderheiten im Referendariat

Ändert sich dein Familienstand oder werden Kinder berücksichtigungsfähig, kann sich dein Beihilfesatz verändern. Deine PKV sollte dann zeitnah an den neuen Restkostenanteil angepasst werden. Beihilfeanträge können inzwischen auch digital eingereicht werden.

Beihilfe und Krankenversicherung

Rheinland-Pfalz arbeitet mit der klassischen individuellen Beihilfe. Aktive Beamte erhalten grundsätzlich 50 Prozent, bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern kann sich der Bemessungssatz auf 70 Prozent erhöhen. Der verbleibende Anteil wird häufig über eine beihilfekonforme PKV abgesichert. Eine allgemeine pauschale Beihilfe besteht derzeit nicht.

Erste-Hilfe-Nachweis

In den zentralen Bewerbungsinformationen wird kein einheitlicher Erste-Hilfe-Nachweis für alle Lehrämter als allgemeine Voraussetzung genannt. Einzelne Studienseminare können jedoch eigene Kurse oder organisatorische Vorgaben vorsehen. Prüfe deshalb die Informationen deines konkreten Seminars.

Besonderheiten im Referendariat

Ändert sich dein Familienstand oder werden Kinder berücksichtigungsfähig, kann sich dein Beihilfesatz verändern. Deine PKV sollte dann zeitnah an den neuen Restkostenanteil angepasst werden. Beihilfeanträge können inzwischen auch digital eingereicht werden.

Beihilfe und Krankenversicherung

Rheinland-Pfalz arbeitet mit der klassischen individuellen Beihilfe. Aktive Beamte erhalten grundsätzlich 50 Prozent, bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern kann sich der Bemessungssatz auf 70 Prozent erhöhen. Der verbleibende Anteil wird häufig über eine beihilfekonforme PKV abgesichert. Eine allgemeine pauschale Beihilfe besteht derzeit nicht.

Erste-Hilfe-Nachweis

In den zentralen Bewerbungsinformationen wird kein einheitlicher Erste-Hilfe-Nachweis für alle Lehrämter als allgemeine Voraussetzung genannt. Einzelne Studienseminare können jedoch eigene Kurse oder organisatorische Vorgaben vorsehen. Prüfe deshalb die Informationen deines konkreten Seminars.

Besonderheiten im Referendariat

Ändert sich dein Familienstand oder werden Kinder berücksichtigungsfähig, kann sich dein Beihilfesatz verändern. Deine PKV sollte dann zeitnah an den neuen Restkostenanteil angepasst werden. Beihilfeanträge können inzwischen auch digital eingereicht werden.

Beihilfe und Krankenversicherung

Rheinland-Pfalz arbeitet mit der klassischen individuellen Beihilfe. Aktive Beamte erhalten grundsätzlich 50 Prozent, bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern kann sich der Bemessungssatz auf 70 Prozent erhöhen. Der verbleibende Anteil wird häufig über eine beihilfekonforme PKV abgesichert. Eine allgemeine pauschale Beihilfe besteht derzeit nicht.

Erste-Hilfe-Nachweis

In den zentralen Bewerbungsinformationen wird kein einheitlicher Erste-Hilfe-Nachweis für alle Lehrämter als allgemeine Voraussetzung genannt. Einzelne Studienseminare können jedoch eigene Kurse oder organisatorische Vorgaben vorsehen. Prüfe deshalb die Informationen deines konkreten Seminars.

Besonderheiten im Referendariat

Ändert sich dein Familienstand oder werden Kinder berücksichtigungsfähig, kann sich dein Beihilfesatz verändern. Deine PKV sollte dann zeitnah an den neuen Restkostenanteil angepasst werden. Beihilfeanträge können inzwischen auch digital eingereicht werden.

Noch Fragen zu diesem Thema?

Lass uns in einem kurzen Kennenlerngespräch klären, was in deiner Situation das Beste ist.