Parkrempler auf dem Schulparkplatz
Lehrkraft, dienstliche Nutzung des Pkw
- Situation
- Beim Rangieren auf dem Schulgelände touchierte das Fahrzeug eine Mauer. Lack und Stoßstange waren beschädigt; es entstand kein Personenschaden.
- Verlauf
- Die Reparatur am eigenen Fahrzeug wurde im Rahmen der Vollkasko geprüft – abzüglich Selbstbeteiligung, soweit vereinbart. Die dienstliche Nutzung war im Vertrag erfasst.
- Praxis-Hinweis
- Ohne Vollkasko wäre der Eigenschaden oft selbst zu tragen; die Haftpflicht deckt in solchen Fällen nicht das eigene Auto. Dienstliche Nutzung muss im Vertrag stimmen.