Lehrer-Spezialisten sind keine Beihilfestelle.
Wir sind spezialisierte Versicherungsberater für Lehrkräfte und kein Dienstherr. Bei Fragen zu Beihilfeanträgen, Rechnungen, Fristen und Bearbeitung wende dich bitte an die zuständige Beihilfestelle in deinem Bundesland oder beim Bund. Die folgende Übersicht hilft dir, die richtige Stelle schneller zu finden.
Orientierung
Die Beihilfe ist die finanzielle Beteiligung des Dienstherrn an deinen Gesundheitskosten. Welche Stelle für dich zuständig ist, hängt von deinem Arbeitgeber (Land oder Bund) ab. Auf dieser Seite findest du die üblichen Kontaktdaten und verkürzte Hinweise zu Bearbeitungszeiten, Antragsfristen und Antragsgrenzen – ergänzend zu unserer Übersicht Beihilfe für Lehrkräfte und den Seiten pro Bundesland.
Direkt zu deinem Bundesland
Baden-Württemberg
Landesamt für Besoldung und Versorgung
Adresse
Philipp-Reis-Straße 2 70736 FellbachTelefon
Bearbeitungszeit
In Stoßzeiten (Jahresende, nach Feiertagen) bis zu vier Wochen. Außerhalb der Stoßzeiten etwa zwei Wochen.
Antragsfrist
Beihilfe nur, wenn der Antrag vor Ablauf der beiden Kalenderjahre gestellt wird, die auf das Jahr des Entstehens der Aufwendungen folgen (Beispiel: Aufwendungen aus 2010 können bis zum Ende von 2012 geltend gemacht werden).
Antragsgrenze
Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mindestens 300 Euro beträgt. Wird diese Summe nicht erreicht, nur wenn der letzte Beihilfeantrag vor mehr als 12 Monaten gestellt wurde. Soll der Antrag trotzdem bearbeitet werden, kann die zustehende Beihilfe um eine Verwaltungspauschale von 16 Euro gekürzt werden (nach den jeweiligen Beihilfevorschriften).
Antrag auf Abschlagszahlung
Nicht möglich
Mehr zum Beihilfe-Thema in Baden-Württemberg: Beihilfe Baden-Württemberg
Bayern
Landesamt für Finanzen, Dienststelle Ansbach 1/2, Bezügestelle Beihilfe 1/2
Adresse
Postfach 15 51 91506 AnsbachTelefon
Bearbeitungszeit
Je nach Antragsaufkommen zwei bis vier Wochen.
Antragsfrist
Antragsfrist ein Jahr. Ausschlaggebend ist das Eingangsdatum bei der Beihilfestelle.
Antragsgrenze
Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Wird diese Summe innerhalb von zehn Monaten nicht erreicht, kann die Beihilfe auch gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro erreichen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha) und Dialyse.
Mehr zum Beihilfe-Thema in Bayern: Beihilfe Bayern
Berlin
Landesverwaltungsamt Berlin – Zentrale Beihilfestelle, VB B
Adresse
Fehrbelliner Platz 1 10707 BerlinTelefon
Sprechzeiten
- Di: 14 – 17 Uhr
- Mi: 9 – 12 Uhr
- Fr: 9 – 12 Uhr
Bearbeitungszeit
Je nach Antragsaufkommen zwei bis vier Wochen.
Antragsfrist
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellen der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, kann eine Beihilfe dennoch gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha) und Dialyse.
Mehr zum Beihilfe-Thema in Berlin: Beihilfe Berlin
Brandenburg
Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
Adresse
Postfach 15 60 21 14469 PotsdamTelefon
Sprechzeiten
- Mo – Do: 8 – 15 Uhr
- Fr: 8 – 12 Uhr
Bearbeitungszeit
Keine verlässliche Angabe zur Bearbeitungsdauer (Stand der öffentlichen Übersicht).
Antragsfrist
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellen der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Nicht möglich
Mehr zum Beihilfe-Thema in Brandenburg: Beihilfe Brandenburg
Bremen
Beihilfefestsetzungsstelle (Performa Nord)
Adresse
Schillerstraße 1 28195 BremenTelefon
Bearbeitungszeit
Im Schnitt zwei Wochen, in Stoßzeiten (Jahresende, nach Feiertagen und Ferien) drei bis vier Wochen.
Antragsfrist
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen beantragt wurde, spätestens jedoch ein Jahr nach der ersten Ausstellung der Rechnung.
Antragsgrenze
Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die beihilfefähigen Aufwendungen aus sechs Monaten diese Summe nicht, muss für die Aufwendungen trotzdem eine Beihilfe gewährt werden.
Antrag auf Abschlagszahlung
Anträge auf Abschlagszahlung sind in der Bremischen Beihilfeverordnung vorgesehen; die bremische Beihilfestelle kann Beihilfeanträge mit hoher Summe bevorzugt bearbeiten – dazu reicht ein kurzer Vermerk auf dem Beihilfeantrag.
Mehr zum Beihilfe-Thema in Bremen: Beihilfe Bremen
Hamburg
ZPD Hamburg – Fachbereiche Beihilfe
Adresse
Postfach 26 19 62 20506 HamburgTelefon
Bearbeitungszeit
Regel-Bearbeitungszeit etwa zehn Tage (Ziel) zuzüglich Banklaufzeit. In Stoßzeiten kann es länger dauern.
Antragsfrist
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder der ersten Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diesen Betrag nicht, kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen insgesamt 15 Euro überschreiten.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen nur bei Rehamaßnahmen, die ohne Vorauszahlung nicht begonnen werden können.
Vordrucke für Abschlagszahlungen sind nicht vorhanden; Anträge auf Abschlagszahlungen sind handschriftlich und mit Nachweis der Einrichtung zu stellen.
Mehr zum Beihilfe-Thema in Hamburg: Beihilfe Hamburg
Hessen
Regierungspräsidium Kassel – Dezernat Beihilfen Hünfeld
Adresse
Niedertor 13 36086 HünfeldTelefon
Bearbeitungszeit
Maximal zehn Tage zuzüglich Banklaufzeit.
Antragsfrist
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen, der ersten Ausstellung der Rechnung oder der Bescheinigung des Geldwerts von Sachleistungen beantragt wurde.
Antragsgrenze
Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 250 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, wird trotzdem eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen 25 Euro übersteigen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen nur für stationäre Krankenhausbehandlungen.
Mehr zum Beihilfe-Thema in Hessen: Beihilfe Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Schloßstraße 7 Postfach 12 25 17235 NeustrelitzTelefon
Bearbeitungszeit
Je nach Antragsaufkommen zwei bis vier Wochen.
Antragsfrist
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe nur, wenn die geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen. Ausnahmen bei drohender Verjährung oder unbilliger Härte möglich. Abschlagszahlungen sind unter Umständen möglich; Auszahlung an Dritte in Ausnahmefällen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha).
Mehr zum Beihilfe-Thema in Mecklenburg-Vorpommern: Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung – Beihilfestelle
Adresse
Schloßplatz Postfach 1570 26585 AurichTelefon
Bearbeitungszeit
Normalerweise etwa zehn Tage, zu Stoßzeiten (nach Ferien, Jahresende) etwa zwei bis drei Wochen.
Antragsfrist
Aufwendungen innerhalb eines Jahres nach Entstehen geltend machen (Ausstellungsdatum der Rechnung, Kaufdatum Medikament oder Hilfsmittel). Maßgeblich ist der Antragseingang bei der Festsetzungsstelle.
Antragsgrenze
Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 100 Euro beträgt. Bei geringeren Aufwendungen kann eine Beihilfe gewährt werden, wenn eine Versäumung der Antragsfrist droht oder eine unbillige Härte entstehen würde.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha) und Dialyse.
Formular zum Antrag auf Abschlagszahlung bei der Beihilfestelle oder auf der Behördenwebsite.
Mehr zum Beihilfe-Thema in Niedersachsen: Beihilfe Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Zentrale Scanstelle – Beihilfe
Adresse
32746 DetmoldTelefon
Sprechzeiten
- Mo – Fr: 7 – 16 Uhr
Bearbeitungszeit
Je nach Antragsaufkommen bis zu vier Wochen.
Antragsfrist
Aufwendungen innerhalb eines Jahres nach Entstehen beantragen, spätestens ein Jahr nach Ausstellung der ersten Rechnung.
Antragsgrenze
Grundsätzlich nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, wird trotzdem eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen aus diesem Zeitraum insgesamt 15 Euro übersteigen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha) und Dialyse.
Weitere Vordrucke und Anträge beim Landesamt für Besoldung und Versorgung.
Mehr zum Beihilfe-Thema in Nordrhein-Westfalen: Beihilfe Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Oberfinanzdirektion Koblenz – Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBV)
Adresse
Hoevelstr. 10 56073 KoblenzTelefon
Bearbeitungszeit
Im Schnitt etwa 14 Tage, je nach Aufkommen länger oder kürzer.
Antragsfrist
Beihilfe nur, wenn eine Frist von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendung eingehalten wird, spätestens zwei Jahre nach Ausstellen der ersten Rechnung.
Antragsgrenze
Antrag nur, wenn die Summe mehr als 100 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, kann trotzdem ein Antrag gestellt werden.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha).
Mehr zum Beihilfe-Thema in Rheinland-Pfalz: Beihilfe Rheinland-Pfalz
Saarland
Landesamt für zentrale Dienste (LZD) – Zentrale Beihilfestelle
Adresse
Am Stadtgraben 2-4 Postfach 10 22 44 66022 SaarbrückenTelefon
Sprechzeiten
- Di – Do: 8:30 – 11:30 Uhr
- Mi: 13:30 – 15:30 Uhr
Bearbeitungszeit
Keine feste Angabe; die Dauer hängt vom Antragsaufkommen und der zuständigen Sachbearbeitung ab.
Antragsfrist
Die Beihilfefähigkeit erlischt, wenn der Anspruch nicht innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen bei der Festsetzungsstelle geltend gemacht wird.
Antragsgrenze
Einen Mindestbetrag zur Antragstellung sieht die Landesverordnung nicht (mehr) vor.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha) und Dialyse.
Formulare zum Antrag auf Abschlagszahlung bei der Beihilfestelle.
Mehr zum Beihilfe-Thema in Saarland: Beihilfe Saarland
Sachsen
Landesamt für Steuern und Finanzen
Adresse
Stauffenbergallee 2 01099 DresdenTelefon
Bearbeitungszeit
Keine feste Angabe; Dauer hängt vom Antragsaufkommen und der Mitarbeiterzahl ab.
Antragsfrist
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha).
Antrag auf Abschlagszahlung über die Behörde.
Mehr zum Beihilfe-Thema in Sachsen: Beihilfe Sachsen
Sachsen-Anhalt
Oberfinanzdirektion Magdeburg – Bezügestelle
Adresse
Otto-von-Guericke-Straße 4 39104 MagdeburgTelefon
Bearbeitungszeit
Je nach Antragseingang etwa vier bis fünf Wochen.
Antragsfrist
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Ausnahmen bei drohender Verjährung oder unbilliger Härte möglich.
Antrag auf Abschlagszahlung
Nicht möglich; Beihilfeanträge über 1.500 Euro werden aber bevorzugt bearbeitet.
Mehr zum Beihilfe-Thema in Sachsen-Anhalt: Beihilfe Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Dienstleistungszentrum Personal des Landes – Beihilfe
Adresse
Speckenbeker Weg 133 24113 KielTelefon
Sprechzeiten
- Mo – Fr: 9 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Bearbeitungszeit
Je nach Antragseingang eine bis vier Wochen, zu Stoßzeiten länger.
Antragsfrist
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 100 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen. Für Aufwendungen über 2.600 Euro können Abschlagszahlungen erfolgen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen nur für stationäre Behandlungen (Sanatorium, Reha), die ohne Vorauszahlung nicht begonnen werden können.
Antrag auf Abschlagszahlung nur auf Anforderung bei der Beihilfestelle.
Mehr zum Beihilfe-Thema in Schleswig-Holstein: Beihilfe Schleswig-Holstein
Thüringen
Thüringer Landesfinanzdirektion – Beihilfestelle Stadtroda
Adresse
Am Burgblick 23 07646 StadtrodaTelefon
Bearbeitungszeit
Keine feste Angabe; in Stoßzeiten (Ferien, Feiertage, Jahresende) dauert die Bearbeitung in der Regel länger.
Antragsfrist
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Nicht möglich.
Mehr zum Beihilfe-Thema in Thüringen: Beihilfe Thüringen
Bund – Bundesministerium der Finanzen
Adresse
Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Postanschrift: 11016 BerlinBearbeitungszeit
Im Schnitt zwei bis drei Wochen, in Stoßzeiten länger, außerhalb der Stoßzeiten oft kürzer.
Antragsfrist
Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Ausnahmen bei drohender Verjährung oder unbilliger Härte möglich.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha) und Dialyse.
Hinweis zur Datengrundlage
Die Kontaktdaten und Verwaltungshinweise haben wir aus öffentlich zugänglichen Übersichten übernommen und redaktionell zusammengeführt, u. a. angelehnt an die Darstellung auf beihilfestellen in Deutschland (beamtenservice.de). Für verbindliche Auskünfte gilt weiterhin deine Beihilfestelle.
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