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🏛️ Beihilfe

Beihilfestellen in Deutschland

Anschriften, Telefon und typische Verwaltungsregeln (Bearbeitungszeit, Fristen, Antragsgrenzen) der zuständigen Stellen – für Referendarinnen, Referendare und verbeamtete Lehrkräfte als erste Orientierung.

★★★★★ ⌀ 4.93/5
2.500+ Lehrkräfte

Beratung auf Augenhöhe – wir hören zu und geben klare Antworten.

16
Bundesländer
1
Bund
Behörde vor Ort
Hinweis: Fristen und Beträge können sich ändern. Verbindlich sind die aktuellen Vorschriften deines Bundeslandes oder des Bundes und die Auskunft deiner Beihilfestelle.

Lehrer-Spezialisten sind keine Beihilfestelle.

Wir sind spezialisierte Versicherungsberater für Lehrkräfte und kein Dienstherr. Bei Fragen zu Beihilfeanträgen, Rechnungen, Fristen und Bearbeitung wende dich bitte an die zuständige Beihilfestelle in deinem Bundesland oder beim Bund. Die folgende Übersicht hilft dir, die richtige Stelle schneller zu finden.

Orientierung

Die Beihilfe ist die finanzielle Beteiligung des Dienstherrn an deinen Gesundheitskosten. Welche Stelle für dich zuständig ist, hängt von deinem Arbeitgeber (Land oder Bund) ab. Auf dieser Seite findest du die üblichen Kontaktdaten und verkürzte Hinweise zu Bearbeitungszeiten, Antragsfristen und Antragsgrenzen – ergänzend zu unserer Übersicht Beihilfe für Lehrkräfte und den Seiten pro Bundesland.

Direkt zu deinem Bundesland

Baden-Württemberg

Landesamt für Besoldung und Versorgung

Adresse

Philipp-Reis-Straße 2 70736 Fellbach

Bearbeitungszeit

In Stoßzeiten (Jahresende, nach Feiertagen) bis zu vier Wochen. Außerhalb der Stoßzeiten etwa zwei Wochen.

Antragsfrist

Beihilfe nur, wenn der Antrag vor Ablauf der beiden Kalenderjahre gestellt wird, die auf das Jahr des Entstehens der Aufwendungen folgen (Beispiel: Aufwendungen aus 2010 können bis zum Ende von 2012 geltend gemacht werden).

Antragsgrenze

Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mindestens 300 Euro beträgt. Wird diese Summe nicht erreicht, nur wenn der letzte Beihilfeantrag vor mehr als 12 Monaten gestellt wurde. Soll der Antrag trotzdem bearbeitet werden, kann die zustehende Beihilfe um eine Verwaltungspauschale von 16 Euro gekürzt werden (nach den jeweiligen Beihilfevorschriften).

Antrag auf Abschlagszahlung

Nicht möglich

Mehr zum Beihilfe-Thema in Baden-Württemberg: Beihilfe Baden-Württemberg

Bayern

Landesamt für Finanzen, Dienststelle Ansbach 1/2, Bezügestelle Beihilfe 1/2

Adresse

Postfach 15 51 91506 Ansbach

Bearbeitungszeit

Je nach Antragsaufkommen zwei bis vier Wochen.

Antragsfrist

Antragsfrist ein Jahr. Ausschlaggebend ist das Eingangsdatum bei der Beihilfestelle.

Antragsgrenze

Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Wird diese Summe innerhalb von zehn Monaten nicht erreicht, kann die Beihilfe auch gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro erreichen.

Antrag auf Abschlagszahlung

Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha) und Dialyse.

Mehr zum Beihilfe-Thema in Bayern: Beihilfe Bayern

Berlin

Landesverwaltungsamt Berlin – Zentrale Beihilfestelle, VB B

Adresse

Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin

Sprechzeiten

  • Di: 14 – 17 Uhr
  • Mi: 9 – 12 Uhr
  • Fr: 9 – 12 Uhr

Bearbeitungszeit

Je nach Antragsaufkommen zwei bis vier Wochen.

Antragsfrist

Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellen der Rechnung beantragt wird.

Antragsgrenze

Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, kann eine Beihilfe dennoch gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.

Antrag auf Abschlagszahlung

Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha) und Dialyse.

Mehr zum Beihilfe-Thema in Berlin: Beihilfe Berlin

Brandenburg

Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg

Adresse

Postfach 15 60 21 14469 Potsdam

Sprechzeiten

  • Mo – Do: 8 – 15 Uhr
  • Fr: 8 – 12 Uhr

Bearbeitungszeit

Keine verlässliche Angabe zur Bearbeitungsdauer (Stand der öffentlichen Übersicht).

Antragsfrist

Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellen der Rechnung beantragt wird.

Antragsgrenze

Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.

Antrag auf Abschlagszahlung

Nicht möglich

Mehr zum Beihilfe-Thema in Brandenburg: Beihilfe Brandenburg

Bremen

Beihilfefestsetzungsstelle (Performa Nord)

Adresse

Schillerstraße 1 28195 Bremen

Bearbeitungszeit

Im Schnitt zwei Wochen, in Stoßzeiten (Jahresende, nach Feiertagen und Ferien) drei bis vier Wochen.

Antragsfrist

Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen beantragt wurde, spätestens jedoch ein Jahr nach der ersten Ausstellung der Rechnung.

Antragsgrenze

Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die beihilfefähigen Aufwendungen aus sechs Monaten diese Summe nicht, muss für die Aufwendungen trotzdem eine Beihilfe gewährt werden.

Antrag auf Abschlagszahlung

Anträge auf Abschlagszahlung sind in der Bremischen Beihilfeverordnung vorgesehen; die bremische Beihilfestelle kann Beihilfeanträge mit hoher Summe bevorzugt bearbeiten – dazu reicht ein kurzer Vermerk auf dem Beihilfeantrag.

Mehr zum Beihilfe-Thema in Bremen: Beihilfe Bremen

Hamburg

ZPD Hamburg – Fachbereiche Beihilfe

Adresse

Postfach 26 19 62 20506 Hamburg

Bearbeitungszeit

Regel-Bearbeitungszeit etwa zehn Tage (Ziel) zuzüglich Banklaufzeit. In Stoßzeiten kann es länger dauern.

Antragsfrist

Beihilfe nur, wenn sie innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder der ersten Ausstellung der Rechnung beantragt wird.

Antragsgrenze

Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diesen Betrag nicht, kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen insgesamt 15 Euro überschreiten.

Antrag auf Abschlagszahlung

Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen nur bei Rehamaßnahmen, die ohne Vorauszahlung nicht begonnen werden können.

Vordrucke für Abschlagszahlungen sind nicht vorhanden; Anträge auf Abschlagszahlungen sind handschriftlich und mit Nachweis der Einrichtung zu stellen.

Mehr zum Beihilfe-Thema in Hamburg: Beihilfe Hamburg

Hessen

Regierungspräsidium Kassel – Dezernat Beihilfen Hünfeld

Adresse

Niedertor 13 36086 Hünfeld

Bearbeitungszeit

Maximal zehn Tage zuzüglich Banklaufzeit.

Antragsfrist

Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen, der ersten Ausstellung der Rechnung oder der Bescheinigung des Geldwerts von Sachleistungen beantragt wurde.

Antragsgrenze

Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 250 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, wird trotzdem eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen 25 Euro übersteigen.

Antrag auf Abschlagszahlung

Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen nur für stationäre Krankenhausbehandlungen.

Mehr zum Beihilfe-Thema in Hessen: Beihilfe Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern

Adresse

Schloßstraße 7 Postfach 12 25 17235 Neustrelitz

Bearbeitungszeit

Je nach Antragsaufkommen zwei bis vier Wochen.

Antragsfrist

Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragt wird.

Antragsgrenze

Beihilfe nur, wenn die geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen. Ausnahmen bei drohender Verjährung oder unbilliger Härte möglich. Abschlagszahlungen sind unter Umständen möglich; Auszahlung an Dritte in Ausnahmefällen.

Antrag auf Abschlagszahlung

Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha).

Mehr zum Beihilfe-Thema in Mecklenburg-Vorpommern: Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung – Beihilfestelle

Adresse

Schloßplatz Postfach 1570 26585 Aurich

Bearbeitungszeit

Normalerweise etwa zehn Tage, zu Stoßzeiten (nach Ferien, Jahresende) etwa zwei bis drei Wochen.

Antragsfrist

Aufwendungen innerhalb eines Jahres nach Entstehen geltend machen (Ausstellungsdatum der Rechnung, Kaufdatum Medikament oder Hilfsmittel). Maßgeblich ist der Antragseingang bei der Festsetzungsstelle.

Antragsgrenze

Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 100 Euro beträgt. Bei geringeren Aufwendungen kann eine Beihilfe gewährt werden, wenn eine Versäumung der Antragsfrist droht oder eine unbillige Härte entstehen würde.

Antrag auf Abschlagszahlung

Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha) und Dialyse.

Formular zum Antrag auf Abschlagszahlung bei der Beihilfestelle oder auf der Behördenwebsite.

Mehr zum Beihilfe-Thema in Niedersachsen: Beihilfe Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Zentrale Scanstelle – Beihilfe

Adresse

32746 Detmold

Sprechzeiten

  • Mo – Fr: 7 – 16 Uhr

Bearbeitungszeit

Je nach Antragsaufkommen bis zu vier Wochen.

Antragsfrist

Aufwendungen innerhalb eines Jahres nach Entstehen beantragen, spätestens ein Jahr nach Ausstellung der ersten Rechnung.

Antragsgrenze

Grundsätzlich nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, wird trotzdem eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen aus diesem Zeitraum insgesamt 15 Euro übersteigen.

Antrag auf Abschlagszahlung

Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha) und Dialyse.

Weitere Vordrucke und Anträge beim Landesamt für Besoldung und Versorgung.

Mehr zum Beihilfe-Thema in Nordrhein-Westfalen: Beihilfe Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Oberfinanzdirektion Koblenz – Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBV)

Adresse

Hoevelstr. 10 56073 Koblenz

Bearbeitungszeit

Im Schnitt etwa 14 Tage, je nach Aufkommen länger oder kürzer.

Antragsfrist

Beihilfe nur, wenn eine Frist von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendung eingehalten wird, spätestens zwei Jahre nach Ausstellen der ersten Rechnung.

Antragsgrenze

Antrag nur, wenn die Summe mehr als 100 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, kann trotzdem ein Antrag gestellt werden.

Antrag auf Abschlagszahlung

Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha).

Mehr zum Beihilfe-Thema in Rheinland-Pfalz: Beihilfe Rheinland-Pfalz

Saarland

Landesamt für zentrale Dienste (LZD) – Zentrale Beihilfestelle

Adresse

Am Stadtgraben 2-4 Postfach 10 22 44 66022 Saarbrücken

Sprechzeiten

  • Di – Do: 8:30 – 11:30 Uhr
  • Mi: 13:30 – 15:30 Uhr

Bearbeitungszeit

Keine feste Angabe; die Dauer hängt vom Antragsaufkommen und der zuständigen Sachbearbeitung ab.

Antragsfrist

Die Beihilfefähigkeit erlischt, wenn der Anspruch nicht innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen bei der Festsetzungsstelle geltend gemacht wird.

Antragsgrenze

Einen Mindestbetrag zur Antragstellung sieht die Landesverordnung nicht (mehr) vor.

Antrag auf Abschlagszahlung

Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha) und Dialyse.

Formulare zum Antrag auf Abschlagszahlung bei der Beihilfestelle.

Mehr zum Beihilfe-Thema in Saarland: Beihilfe Saarland

Sachsen

Landesamt für Steuern und Finanzen

Adresse

Stauffenbergallee 2 01099 Dresden

Telefon

0351 827-0

Bearbeitungszeit

Keine feste Angabe; Dauer hängt vom Antragsaufkommen und der Mitarbeiterzahl ab.

Antragsfrist

Beihilfe nur, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt wird.

Antragsgrenze

Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.

Antrag auf Abschlagszahlung

Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha).

Antrag auf Abschlagszahlung über die Behörde.

Mehr zum Beihilfe-Thema in Sachsen: Beihilfe Sachsen

Sachsen-Anhalt

Oberfinanzdirektion Magdeburg – Bezügestelle

Adresse

Otto-von-Guericke-Straße 4 39104 Magdeburg

Telefon

0391 545-0

Bearbeitungszeit

Je nach Antragseingang etwa vier bis fünf Wochen.

Antragsfrist

Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt wird.

Antragsgrenze

Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Ausnahmen bei drohender Verjährung oder unbilliger Härte möglich.

Antrag auf Abschlagszahlung

Nicht möglich; Beihilfeanträge über 1.500 Euro werden aber bevorzugt bearbeitet.

Mehr zum Beihilfe-Thema in Sachsen-Anhalt: Beihilfe Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Dienstleistungszentrum Personal des Landes – Beihilfe

Adresse

Speckenbeker Weg 133 24113 Kiel

Sprechzeiten

  • Mo – Fr: 9 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr

Bearbeitungszeit

Je nach Antragseingang eine bis vier Wochen, zu Stoßzeiten länger.

Antragsfrist

Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt wird.

Antragsgrenze

Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 100 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen. Für Aufwendungen über 2.600 Euro können Abschlagszahlungen erfolgen.

Antrag auf Abschlagszahlung

Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen nur für stationäre Behandlungen (Sanatorium, Reha), die ohne Vorauszahlung nicht begonnen werden können.

Antrag auf Abschlagszahlung nur auf Anforderung bei der Beihilfestelle.

Mehr zum Beihilfe-Thema in Schleswig-Holstein: Beihilfe Schleswig-Holstein

Thüringen

Thüringer Landesfinanzdirektion – Beihilfestelle Stadtroda

Adresse

Am Burgblick 23 07646 Stadtroda

Bearbeitungszeit

Keine feste Angabe; in Stoßzeiten (Ferien, Feiertage, Jahresende) dauert die Bearbeitung in der Regel länger.

Antragsfrist

Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt wird.

Antragsgrenze

Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.

Antrag auf Abschlagszahlung

Nicht möglich.

Mehr zum Beihilfe-Thema in Thüringen: Beihilfe Thüringen

Bund – Bundesministerium der Finanzen

Adresse

Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Postanschrift: 11016 Berlin

Bearbeitungszeit

Im Schnitt zwei bis drei Wochen, in Stoßzeiten länger, außerhalb der Stoßzeiten oft kürzer.

Antragsfrist

Beihilfe nur, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragt wird.

Antragsgrenze

Beihilfe nur, wenn die Summe des Antrags mehr als 200 Euro beträgt. Ausnahmen bei drohender Verjährung oder unbilliger Härte möglich.

Antrag auf Abschlagszahlung

Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Abschlagszahlungen für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha) und Dialyse.

Hinweis zur Datengrundlage

Die Kontaktdaten und Verwaltungshinweise haben wir aus öffentlich zugänglichen Übersichten übernommen und redaktionell zusammengeführt, u. a. angelehnt an die Darstellung auf beihilfestellen in Deutschland (beamtenservice.de). Für verbindliche Auskünfte gilt weiterhin deine Beihilfestelle.

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