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PKV nach dem Referendariat: Was passiert mit deiner Krankenversicherung?

Das Referendariat ist geschafft – und plötzlich verändert sich nicht nur dein beruflicher Status, sondern möglicherweise auch deine Krankenversicherung.

Vielleicht wirst du direkt auf Probe verbeamtet. Vielleicht bekommst du zunächst eine Stelle als angestellte Lehrkraft. Oder zwischen Referendariat und nächster Stelle liegen ein paar Wochen oder Monate.

Für deine private Krankenversicherung macht das einen großen Unterschied.

Die wichtigste Regel lautet deshalb:

Nicht das Ende des Referendariats entscheidet darüber, wie du dich anschließend krankenversicherst – sondern dein neuer beruflicher Status.

Schauen wir uns die wichtigsten Situationen an.

Fall 1: Du wirst direkt auf Probe verbeamtet

Das ist für viele Referendarinnen und Referendare der einfachste Übergang.

Während des Referendariats bist du häufig Beamter oder Beamtin auf Widerruf. Nach erfolgreichem Abschluss folgt bei entsprechender Übernahme die Verbeamtung auf Probe.

Beamte sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Deshalb kannst du deine beihilfekonforme private Krankenversicherung grundsätzlich weiterführen.

Allerdings verändert sich häufig dein Beitrag.

Warum wird die PKV nach dem Referendariat oft teurer?

Viele private Krankenversicherer bieten für Beamtenanwärter besondere Anwärter- oder Ausbildungstarife an.

Diese gelten nur während der Ausbildungs- beziehungsweise Anwärterzeit. Endet das Referendariat, endet bei vielen Gesellschaften auch die vergünstigte Anwärterkondition und der Vertrag wird auf die regulären Bedingungen für Beamte umgestellt.

Wenn dein Beitrag danach steigt, bedeutet das deshalb nicht automatisch, dass deine PKV eine klassische Beitragserhöhung durchgeführt hat.

Oft ist schlicht der günstige Ausbildungstarif ausgelaufen.

Muss ich dann eine neue PKV suchen?

Nicht automatisch.

Der Übergang ist aber ein guter Zeitpunkt, den bestehenden Vertrag noch einmal zu prüfen.

Dabei schauen wir zum Beispiel:

  • Passt der Tarif weiterhin zu deinem Beihilfeanspruch?
  • Sind die Leistungen langfristig sinnvoll?
  • Gibt es wichtige Lücken im Tarif?
  • Wie verändert sich dein Beitrag?
  • Haben sich Familienstand oder Beihilfevoraussetzungen geändert?

Wichtig ist außerdem: Der Beihilfesatz steigt nicht allein deshalb automatisch, weil aus „Beamter auf Widerruf“ jetzt „Beamter auf Probe“ wird.

Nach Bundesrecht beträgt der Bemessungssatz für aktive Beihilfeberechtigte grundsätzlich 50 Prozent; höhere Sätze können sich beispielsweise aus bestimmten Familienkonstellationen ergeben. Für Lehrkräfte ist allerdings meist das jeweilige Landesbeihilferecht entscheidend.

Deshalb sollte immer die konkrete Regelung deines Dienstherrn geprüft werden.

Fall 2: Du wirst nach dem Referendariat angestellt

Hier verändert sich die Situation deutlich.

Sobald du nicht mehr verbeamtet bist, sondern als normale Arbeitnehmerin oder normaler Arbeitnehmer beschäftigt wirst, gelten für deine Krankenversicherung grundsätzlich die Regeln für Angestellte.

Entscheidend ist insbesondere dein Einkommen.

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro brutto im Jahr beziehungsweise 6.450 Euro monatlich.

Liegt dein regelmäßiges Arbeitsentgelt unter der maßgeblichen Grenze, bist du als Arbeitnehmer grundsätzlich gesetzlich krankenversicherungspflichtig.

Das bedeutet:

Du kannst deine bisherige Beamten-PKV nicht einfach unverändert weiterlaufen lassen, nur weil du während des Referendariats privat versichert warst.

Bei Eintritt einer gesetzlichen Versicherungspflicht besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den bisherigen privaten Krankenversicherungsvertrag wegen der neuen Pflichtversicherung zu beenden.

Aber genau hier solltest du nicht vorschnell handeln.

PKV kündigen oder Anwartschaft behalten?

Angenommen, du wirst nach dem Referendariat zunächst für ein Jahr angestellt.

Du möchtest aber später weiterhin verbeamtet werden.

Dann wäre es möglicherweise ungünstig, deine bisherige PKV vollständig aufzugeben.

Warum?

Wenn du zwei Jahre später wieder verbeamtet wirst und dann erneut einen privaten Krankenversicherungsschutz beantragst, könnte sich dein Gesundheitszustand inzwischen verändert haben.

Genau dafür gibt es die Anwartschaftsversicherung.

Mit einer Anwartschaft kannst du bestimmte Rechte aus deiner bisherigen PKV für eine spätere Rückkehr erhalten.

Kleine Anwartschaft

Bei der kleinen Anwartschaft wird für die spätere Wiederaufnahme grundsätzlich dein Gesundheitszustand „eingefroren“.

Das bedeutet: Wenn während deiner Zeit in der GKV neue Erkrankungen hinzukommen, erfolgt bei der späteren Aktivierung grundsätzlich keine erneute Gesundheitsprüfung wegen dieser zwischenzeitlich eingetretenen Erkrankungen.

Große Anwartschaft

Bei der großen Anwartschaft wird zusätzlich die spätere Beitragsberechnung stärker an deinem ursprünglichen Eintrittsalter ausgerichtet beziehungsweise es werden entsprechende Alterungsaspekte berücksichtigt.

Dafür ist sie in der Regel teurer als eine kleine Anwartschaft.

Welche Variante sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab, wie wahrscheinlich eine spätere Verbeamtung ist und wie lange die Übergangszeit voraussichtlich dauert.

Deshalb würden wir nicht pauschal sagen:

„Jeder braucht unbedingt eine große Anwartschaft.“

Wir schauen, welche Lösung zu deinem tatsächlichen Berufsweg passt.

Warum die Anwartschaft gerade nach dem Referendariat interessant sein kann

Der Berufsweg von Lehrkräften verläuft nicht immer geradlinig.

Vielleicht wirst du zunächst angestellt, weil aktuell keine Planstelle frei ist. Ein Jahr später bekommst du dann doch die Möglichkeit zur Verbeamtung.

Ohne Anwartschaft könnte für eine neue PKV wieder dein aktueller Gesundheitszustand relevant werden.

Mit einer passenden Anwartschaft kann die spätere Rückkehr in den bestehenden Versicherungsschutz deutlich einfacher sein. Auch der PKV-Verband nennt die Anwartschaft ausdrücklich als Möglichkeit für Personen, die vorübergehend aufgrund einer Versicherungspflicht in der GKV versichert sind.

Genau deshalb sollte man den bestehenden PKV-Vertrag nach dem Referendariat nicht einfach kündigen, ohne vorher zu prüfen, ob eine spätere Verbeamtung realistisch ist.

Fall 3: Du bist angestellt und verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Auch das ist möglich, wenn auch für Berufseinsteiger nicht die typische Situation.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen für Versicherungsfreiheit erfüllt sind, können grundsätzlich zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen.

Für 2026 liegt die Grenze bei 77.400 Euro jährlich.

In diesem Fall sollte jedoch nicht automatisch angenommen werden, dass deine bisherige Beamten-PKV einfach unverändert weiterläuft.

Als angestellte Lehrkraft hast du eine andere Versicherungssituation als als beihilfeberechtigter Beamter.

Beispielsweise kann nun ein Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung relevant werden. Der Arbeitgeber beteiligt sich grundsätzlich an den berücksichtigungsfähigen Kosten, allerdings nur bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen.

Deshalb sollte auch hier der Vertrag neu auf deine Situation abgestimmt werden.

Fall 4: Du hast nach dem Referendariat noch keine Stelle

Manchmal endet das Referendariat und die nächste Stelle beginnt erst einige Wochen oder Monate später.

Dann sollte die Krankenversicherung unbedingt frühzeitig geklärt werden.

Denn mit dem Ende des Beamtenverhältnisses auf Widerruf können auch die bisherige Beihilfeberechtigung und die dazu passende PKV-Konstellation enden.

Welche Absicherung anschließend greift, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

Möglich sind beispielsweise:

  • eine Versicherung über den Bezug von Arbeitslosengeld,
  • eine gesetzliche Familienversicherung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind,
  • eine andere Form der gesetzlichen Absicherung oder
  • eine private Krankenversicherung für die Übergangszeit.

Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld sind grundsätzlich gesetzlich krankenversicherungspflichtig; es gibt allerdings gesetzliche Ausnahmen und Sonderregelungen.

Hinzu kommt: Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nicht allein deshalb, weil das Referendariat beendet wurde. Entscheidend sind unter anderem vorherige Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung.

Deshalb gilt gerade hier:

Nicht warten, bis das Referendariat bereits beendet ist.

Wenn absehbar ist, dass zwischen Referendariat und neuer Stelle eine Lücke entsteht, sollte der Krankenversicherungsschutz vorher geklärt werden.

Was passiert bei einem Wechsel des Bundeslandes?

Auch das kommt bei Lehrkräften häufig vor.

Du absolvierst beispielsweise dein Referendariat in einem Bundesland und erhältst anschließend eine Planstelle in einem anderen.

Dann kann sich das für dich geltende Beihilferecht ändern.

Die konkreten Regelungen unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern. Deshalb sollte bei einem Dienstherrn- oder Bundeslandwechsel geprüft werden, ob der bestehende PKV-Tarif weiterhin passend auf die neue Beihilfesituation abgestimmt ist.

Das bedeutet nicht automatisch, dass du den Versicherer wechseln solltest.

Oft reicht eine Anpassung innerhalb des bestehenden Versicherungsschutzes.

Was solltest du vor dem Ende des Referendariats erledigen?

Idealerweise beschäftigst du dich nicht erst am letzten Tag des Referendariats mit dem Thema.

Sobald feststeht, wie es beruflich weitergeht, sollten wir gemeinsam prüfen:

  • Wirst du direkt auf Probe verbeamtet?
  • Wirst du zunächst angestellt?
  • Wie hoch wird dein regelmäßiges Einkommen sein?
  • Entsteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht?
  • Ist später weiterhin eine Verbeamtung geplant?
  • Sollte deine bisherige PKV als Anwartschaft weitergeführt werden?
  • Wechselst du Bundesland oder Dienstherr?
  • Muss dein PKV-Tarif angepasst werden?

Damit lässt sich der Übergang meist sehr unkompliziert vorbereiten.

Fazit: Dein Berufsstatus entscheidet über deine Krankenversicherung

Nach dem Referendariat gibt es nicht die eine richtige Lösung für alle Lehrkräfte.

Wirst du direkt auf Probe verbeamtet, kannst du deine beihilfekonforme PKV in der Regel fortführen. Allerdings endet häufig der günstige Anwärtertarif und dein Beitrag verändert sich.

Wirst du zunächst angestellt, kann eine Versicherungspflicht in der GKV entstehen. Dann sollte geprüft werden, ob du deine bisherige PKV vollständig beendest oder mit einer Anwartschaft für eine spätere Verbeamtung sicherst.

Hast du noch keine Anschlussstelle, muss geklärt werden, welcher Krankenversicherungsschutz in der Übergangszeit greift.

Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht:

„PKV oder GKV – was ist grundsätzlich besser?“

Sondern:

„Wie sieht mein konkreter beruflicher Weg nach dem Referendariat aus?“

Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, was mit deiner Krankenversicherung passieren sollte.

Dein Referendariat endet? Wir schauen, wie es weitergeht

Du weißt bereits, ob du auf Probe verbeamtet wirst, zunächst angestellt arbeitest oder noch auf deine nächste Stelle wartest?

Dann schauen wir gemeinsam, was das für deine Krankenversicherung bedeutet.

Wir prüfen deinen bestehenden PKV-Vertrag, deine neue berufliche Situation und – falls eine vorübergehende GKV-Pflicht entsteht – ob eine Anwartschaft für dich sinnvoll ist.

Damit du genau weißt, wie es nach dem Referendariat weitergeht und deinen Versicherungsschutz nicht unnötig aufgibst.

Noch Fragen zu diesem Thema?

Lass uns in einem kurzen Kennenlerngespräch klären, was in deiner Situation das Beste ist.

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