Versicherungen

Kind in der Beamtenfamilie: GKV oder PKV?

Zwei Kinder lächeln freundlich in die Kamera

Ein Elternteil ist verbeamtet und privat krankenversichert, der andere ist Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Spätestens wenn Nachwuchs unterwegs ist, kommt deshalb eine wichtige Frage auf:

Wo versichern wir unser Kind – gesetzlich oder privat?

Auf den ersten Blick scheint die Antwort oft einfach. Kann das Kind kostenlos über einen Elternteil gesetzlich familienversichert werden, klingt die GKV finanziell natürlich attraktiv. Auf der anderen Seite können Kinder von Beamtinnen und Beamten häufig Beihilfe erhalten, sodass über die private Krankenversicherung nur noch ein Teil der Krankheitskosten abgesichert werden muss.

Welche Lösung besser passt, lässt sich trotzdem nicht pauschal sagen.

Entscheidend sind eure Familienkonstellation, die Versicherungen der Eltern, deren Einkommen, die Beihilfevorschriften und die Leistungen, die euch für euer Kind wichtig sind.

Kann unser Kind kostenlos in die GKV?

Das sollte immer zuerst geprüft werden.

Ist ein Elternteil gesetzlich krankenversichert, kann ein Kind grundsätzlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden.

Bei verheirateten Eltern oder eingetragenen Lebenspartnern gibt es allerdings eine wichtige Besonderheit: Die beitragsfreie Familienversicherung kann ausgeschlossen sein, wenn der andere, mit dem Kind verwandte Elternteil nicht gesetzlich krankenversichert ist, regelmäßig mehr verdient als das GKV-Mitglied und sein regelmäßiges Gesamteinkommen gleichzeitig über der maßgeblichen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Für 2026 liegt diese allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 77.400 Euro im Jahr beziehungsweise 6.450 Euro im Monat. Dieser Wert wird regelmäßig angepasst.

Vereinfacht bedeutet das:

Nur weil ein Elternteil gesetzlich versichert ist, muss das Kind nicht automatisch kostenlos familienversichert werden können.

Gerade bei Beamtenfamilien sollte dieser Punkt deshalb konkret mit der Krankenkasse geklärt werden.

Und wenn die Eltern nicht verheiratet sind?

Auch das kann einen Unterschied machen.

Die spezielle Ausschlussregelung in § 10 Abs. 3 SGB V bezieht sich auf Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner im gesetzlichen Sinn. Bei unverheirateten Eltern sollte die Situation deshalb nicht einfach nach denselben Kriterien beurteilt werden.

Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum pauschale Aussagen wie „Das Kind muss in die PKV“ oder „Das Kind kann immer kostenlos in die GKV“ problematisch sind.

Welche Rolle spielt die Beihilfe für Kinder?

Ist ein Elternteil beihilfeberechtigt, kann auch das Kind unter den jeweiligen Voraussetzungen bei der Beihilfe berücksichtigt werden.

Beim Bund beträgt der Beihilfebemessungssatz für berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen.

Das bedeutet vereinfacht:

Die Beihilfe übernimmt einen großen Teil der beihilfefähigen Kosten. Für den verbleibenden Absicherungsbedarf kann eine passende beihilfekonforme private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Wichtig ist aber die genaue Formulierung:

80 Prozent Beihilfe bedeutet nicht automatisch, dass 80 Prozent jeder beliebigen Arztrechnung übernommen werden.

Entscheidend ist immer, welche Aufwendungen nach den jeweiligen Beihilfevorschriften tatsächlich beihilfefähig sind.

Für verbeamtete Lehrkräfte gelten außerdem häufig die Beihilfevorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Deshalb muss geprüft werden, welche Regelungen für euren Dienstherrn tatsächlich gelten.

Ist die PKV fürs Kind deshalb automatisch günstiger?

Nein.

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Für jedes privat versicherte Kind wird ein eigener Vertrag mit einem eigenen Beitrag abgeschlossen.

Durch die Beihilfe kann der privat abzusichernde Anteil bei Kindern zwar vergleichsweise gering sein. Trotzdem sollte die Entscheidung nicht nur anhand eines vermeintlich niedrigen Monatsbeitrags getroffen werden.

Ein sinnvoller Vergleich sieht deshalb so aus:

Möglichkeit 1: Kostenlose Familienversicherung in der GKV

Wenn euer Kind beitragsfrei familienversichert werden kann, entstehen für die Krankenversicherung des Kindes grundsätzlich keine zusätzlichen Beiträge.

Das ist ein erheblicher finanzieller Vorteil.

Möglichkeit 2: Eigener Versicherungsschutz für das Kind

Ist keine beitragsfreie Familienversicherung möglich oder entscheidet ihr euch bewusst für die private Absicherung, benötigt das Kind einen eigenen Versicherungsschutz.

Besteht Beihilfe, wird in der PKV in der Regel nur der verbleibende Absicherungsbedarf versichert.

Welche Variante für euch sinnvoller ist, hängt deshalb nicht nur vom Beitrag ab.

GKV oder PKV: Welche Leistungen bekommt unser Kind?

Gerade beim eigenen Kind möchten Eltern natürlich einen guten Versicherungsschutz.

Deshalb sollte ein Vergleich nicht bei der Frage enden:

„Was kostet das im Monat?“

Bei einer privaten Krankenversicherung hängt der Leistungsumfang vom konkreten Tarif und den Versicherungsbedingungen ab. Je nach Tarif können beispielsweise weitergehende Leistungen bei Zahnbehandlungen, stationären Aufenthalten, Heil- und Hilfsmitteln oder bestimmten Behandlungsmethoden vereinbart sein.

Das bedeutet aber nicht, dass jede PKV automatisch leistungsstärker als die GKV ist.

Ein günstiger Tarif kann Leistungseinschränkungen enthalten. Gleichzeitig bietet auch die gesetzliche Krankenversicherung einen umfangreichen gesetzlich geregelten Versicherungsschutz.

Deshalb schauen wir bei einem Vergleich darauf, welche Leistungen euch wirklich wichtig sind und wie diese im jeweiligen Tarif geregelt sind.

Gerade bei Kindern lohnt es sich, dabei langfristig zu denken. Ein Tarif sollte nicht nur in den ersten Lebensjahren passen.

Besonders wichtig: Die Kindernachversicherung

Wenn mindestens ein Elternteil bereits privat krankenversichert ist, sollte die Absicherung des Kindes möglichst schon während der Schwangerschaft besprochen werden.

Der Grund ist die sogenannte Kindernachversicherung.

Nach § 198 VVG muss der private Krankenversicherer eines Elternteils ein neugeborenes Kind unter bestimmten Voraussetzungen ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten aufnehmen. Dafür muss die Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgen.

Der Versicherungsschutz des Kindes darf dabei grundsätzlich nicht höher oder umfangreicher sein als der Versicherungsschutz des versicherten Elternteils.

Außerdem kann der Versicherer verlangen, dass der Vertrag des Elternteils bereits eine bestimmte Zeit besteht. Diese verlangte Mindestversicherungsdauer darf höchstens drei Monate betragen.

Warum sollte man sich schon vor der Geburt darum kümmern?

Weil die Tarifwahl des Elternteils Auswirkungen auf die spätere Absicherung des Kindes haben kann.

Wenn ihr erst nach der Geburt beginnt, euch mit PKV, Beihilfe und den möglichen Leistungen zu beschäftigen, läuft außerdem bereits die gesetzliche Frist.

Deshalb empfehlen wir, schon während der Schwangerschaft zu klären:

  • Kann unser Kind kostenlos in die GKV?
  • Besteht ein Beihilfeanspruch?
  • Möchten wir unser Kind privat versichern?
  • Welche Leistungen bietet der Tarif des privat versicherten Elternteils?
  • Soll die Kindernachversicherung genutzt werden?

Damit wisst ihr bereits vor der Geburt, welche Schritte anschließend notwendig sind.

Drei typische Situationen in Beamtenfamilien

Wie unterschiedlich die Entscheidung ausfallen kann, zeigen drei typische Beispiele.

Ein Elternteil ist Beamter und privat versichert, der andere ist in der GKV

Hier prüfen wir zuerst, ob eine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist.

Ist sie möglich, habt ihr eine echte Wahlmöglichkeit: kostenlose Familienversicherung in der GKV oder – sofern die Voraussetzungen vorliegen – private Absicherung des Kindes mit Beihilfe.

Dann können Kosten und Leistungen miteinander verglichen werden.

Der privat versicherte Beamte verdient deutlich mehr

Bei verheirateten Eltern kann diese Konstellation dazu führen, dass die beitragsfreie Familienversicherung ausgeschlossen ist – wenn gleichzeitig die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dann braucht das Kind einen eigenen Krankenversicherungsschutz.

Jetzt wird besonders interessant, welche Beihilfe besteht und welche private Absicherung dazu passt.

Beide Eltern sind privat versichert

Dann gibt es regelmäßig keine beitragsfreie Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Elternteil.

Für ein beihilfefähiges Kind kann die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung infrage kommen.

Auch hier sollte aber nicht einfach irgendein Kindertarif gewählt werden. Leistungen, Bedingungen und die spätere Entwicklung gehören in die Entscheidung.

Was sollte vor der Entscheidung geprüft werden?

Für uns sind fünf Fragen besonders wichtig:

1. Ist eine kostenlose Familienversicherung möglich?
Das klären wir zuerst.

2. Welche Beihilfe bekommt das Kind?
Dabei kommt es auf das für euch geltende Beihilferecht an.

3. Was kosten die verschiedenen Möglichkeiten tatsächlich?
Kostenlose GKV-Familienversicherung und eigener PKV-Beitrag müssen fair gegenübergestellt werden.

4. Welche Leistungen sind euch wichtig?
Wir schauen nicht nur auf den Preis, sondern auf den tatsächlichen Versicherungsschutz.

5. Was muss vor und nach der Geburt erledigt werden?
Vor allem bei einer geplanten Kindernachversicherung sollten die Fristen und Voraussetzungen rechtzeitig bekannt sein.

Fazit: Erst die Möglichkeiten klären, dann GKV und PKV vergleichen

Ob ihr euer Kind als Beamtenfamilie gesetzlich oder privat versichern solltet, lässt sich nicht mit einem einfachen „GKV ist günstiger“ oder „PKV ist besser“ beantworten.

Kann euer Kind kostenlos familienversichert werden, ist das finanziell ein wichtiger Vorteil der GKV.

Besteht gleichzeitig Beihilfe, kann aber auch eine private Absicherung interessant sein. Ist die beitragsfreie Familienversicherung ausgeschlossen, verändert sich die Rechnung wiederum deutlich.

Deshalb sollte die Reihenfolge immer sein:

Familienversicherung prüfen → Beihilfe klären → Kosten und Leistungen vergleichen → Entscheidung treffen.

So wisst ihr nicht nur, welche Möglichkeiten bestehen, sondern könnt nachvollziehbar entscheiden, welche Krankenversicherung zu eurem Kind und eurer Familie passt.

GKV oder PKV für euer Kind? Wir prüfen es gemeinsam

Ihr erwartet Nachwuchs oder möchtet wissen, wie euer Kind am sinnvollsten krankenversichert werden kann?

Wir prüfen gemeinsam, ob eine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist, welche Beihilfe für euer Kind gilt und wie sich GKV und PKV bei Kosten und Leistungen unterscheiden.

Wenn eine private Absicherung infrage kommt, schauen wir außerdem rechtzeitig auf die Kindernachversicherung und einen passenden Versicherungsschutz.

So könnt ihr euch in Ruhe entscheiden und wisst schon vor der Geburt, was anschließend zu tun ist.

Noch Fragen zu diesem Thema?

Lass uns in einem kurzen Kennenlerngespräch klären, was in deiner Situation das Beste ist.

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