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Teilzeit als Lehrer: Was bedeutet das für Gehalt, Pension und PKV?

Lehrerin in Teilzeit spielt zu Hause mit ihren zwei Kindern – Auswirkungen auf Gehalt, Pension und PKV

Mehr Zeit für die Familie, die Pflege von Angehörigen, die eigene Gesundheit oder einfach etwas mehr Freiraum im Alltag: Es gibt viele gute Gründe, als Lehrkraft in Teilzeit zu arbeiten.

Finanziell solltest du die Entscheidung trotzdem nicht nur anhand deines nächsten Gehaltszettels betrachten.

Denn Teilzeit kann sich bei verbeamteten Lehrkräften auch auf die spätere Pension auswirken. Gleichzeitig sinkt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung nicht automatisch mit deinem Einkommen. Und wenn zusätzlich die private Altersvorsorge reduziert oder pausiert wird, kann sich langfristig eine größere Versorgungslücke entwickeln.

Das bedeutet nicht, dass Teilzeit eine schlechte Entscheidung ist.

Wichtig ist nur, vorher zu wissen, was sich finanziell verändert.

Verbeamtet oder angestellt? Das macht einen großen Unterschied

Zuerst müssen wir unterscheiden, ob du verbeamtet oder angestellt bist.

Als verbeamtete Lehrkraft sind vor allem deine Besoldung, die ruhegehaltfähige Dienstzeit, Beihilfe und PKV relevant.

Als angestellte Lehrkraft geht es dagegen hauptsächlich um dein TV-L-Entgelt, die gesetzliche Krankenversicherung und deine spätere gesetzliche Rente.

Die Auswirkungen sind also nicht identisch.

Wie verändert Teilzeit dein Gehalt als Beamter?

Der Grundgedanke ist zunächst einfach: Reduzierst du deine Arbeitszeit, reduziert sich grundsätzlich auch deine Besoldung entsprechend.

Im Bundesbesoldungsrecht werden die Dienstbezüge bei Teilzeit grundsätzlich im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt. Für Lehrkräfte gelten regelmäßig die entsprechenden Regelungen ihres Bundeslandes.

Arbeitest du beispielsweise statt 100 Prozent nur noch 75 Prozent, bedeutet das aber nicht automatisch, dass auch dein Netto exakt um 25 Prozent sinkt. Steuern, Familienzuschläge und weitere individuelle Faktoren können die tatsächliche Nettodifferenz beeinflussen.

Deshalb sollte bei einer geplanten Teilzeit immer das voraussichtliche Nettoeinkommen betrachtet werden und nicht nur die Zahl der Unterrichtsstunden.

Der wichtigste Punkt: Was passiert mit deiner Pension?

Hier wird Teilzeit langfristig besonders relevant.

Für die spätere Beamtenversorgung zählt unter anderem deine ruhegehaltfähige Dienstzeit. Teilzeitbeschäftigung wird dabei grundsätzlich nur entsprechend dem tatsächlichen Beschäftigungsumfang berücksichtigt.

Im Beamtenversorgungsgesetz des Bundes ist beispielsweise geregelt, dass Teilzeitzeiten nur in dem Verhältnis ruhegehaltfähig sind, in dem die reduzierte Arbeitszeit zur regulären Arbeitszeit steht.

Vereinfacht bedeutet das:

Ein Jahr Vollzeit entspricht einem vollen ruhegehaltfähigen Dienstjahr.

Arbeitest du dagegen ein Jahr mit 50 Prozent, entspricht dieses Jahr für diese Berechnung grundsätzlich nur einem halben ruhegehaltfähigen Dienstjahr.

Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich

Nehmen wir vereinfacht an, du arbeitest zehn Jahre lang mit 50 Prozent Teilzeit.

Dann entsprechen diese zehn Kalenderjahre grundsätzlich nur fünf ruhegehaltfähigen Vollzeitjahren.

Nach dem Beamtenversorgungsgesetz des Bundes erhöht jedes volle ruhegehaltfähige Dienstjahr den Ruhegehaltssatz um 1,79375 Prozentpunkte, bis zum gesetzlichen Höchstsatz von 71,75 Prozent.

Fünf fehlende Vollzeitjahre entsprechen in diesem vereinfachten Modell damit rund 8,97 Prozentpunkten beim Ruhegehaltssatz.

Das ist der Punkt, den viele bei einer Teilzeitentscheidung unterschätzen:

Du verdienst nicht nur während der Teilzeit weniger. Die reduzierte Arbeitszeit kann sich auch Jahrzehnte später noch auf deine Versorgung auswirken.

Wichtig: Das ist eine vereinfachte Modellrechnung nach dem Bundesrecht. Für verbeamtete Lehrkräfte ist das jeweilige Landesversorgungsrecht entscheidend. Außerdem können beispielsweise Kindererziehungszeiten, weitere anrechenbare Zeiten, Dienstherr, Besoldung und Ruhestandseintritt das tatsächliche Ergebnis verändern.

Wird die Pension einfach aus meinem Teilzeitgehalt berechnet?

Nein. Auch das wird häufig falsch verstanden.

Bei der Beamtenversorgung muss zwischen den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit unterschieden werden.

Teilzeit wirkt sich insbesondere darauf aus, wie viel deiner Dienstzeit für die spätere Versorgung berücksichtigt wird. Es wäre deshalb zu einfach zu sagen:

„Ich arbeite zum Schluss 70 Prozent, also bekomme ich später 70 Prozent der normalen Pension.“

So funktioniert die Berechnung nicht.

Für eine belastbare Einschätzung muss deine gesamte berufliche Laufbahn betrachtet werden.

Was passiert mit deiner PKV, wenn du in Teilzeit gehst?

Hier gibt es einen weiteren wichtigen Unterschied zum Gehalt.

Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung richtet sich nicht einfach nach deinem aktuellen Einkommen. Anders als bei der GKV basiert die Beitragskalkulation der PKV unter anderem auf dem Versicherungsschutz und dem versicherten Risiko.

Wenn du deine Arbeitszeit beispielsweise von 100 auf 60 Prozent reduzierst, sinkt dein PKV-Beitrag deshalb nicht automatisch ebenfalls um 40 Prozent.

Das kann dazu führen, dass deine Krankenversicherung während der Teilzeit einen größeren Anteil deines verfügbaren Einkommens ausmacht.

Gerade bei einer deutlichen Arbeitszeitreduzierung solltest du diesen Betrag deshalb vorher in deine Haushaltsrechnung einplanen.

Bleibt die Beihilfe bei Teilzeit bestehen?

Bei verbeamteten Lehrkräften muss hier das jeweilige Beihilferecht des Dienstherrn geprüft werden.

Ein Beispiel: In Baden-Württemberg bleibt die Beihilfeberechtigung für Beamte während einer Teilzeitbeschäftigung bestehen; das LBV weist ausdrücklich darauf hin, dass sie dort unabhängig vom Umfang der Teilzeitbeschäftigung ist.

Daraus sollte allerdings keine pauschale Aussage für alle Bundesländer abgeleitet werden.

Wenn du deine Arbeitszeit reduzierst, prüfen wir deshalb auch, welche Beihilfevorschriften für dich konkret gelten und ob dein bestehender PKV-Schutz weiterhin dazu passt.

Was gilt für angestellte Lehrkräfte?

Bei angestellten Lehrkräften funktioniert die Altersversorgung anders.

Nach dem TV-L erhalten Teilzeitbeschäftigte ihr Tabellenentgelt und grundsätzlich auch die entsprechenden sonstigen Entgeltbestandteile anteilig nach dem Verhältnis ihrer vereinbarten zur regulären Arbeitszeit.

Gleichzeitig wirkt sich ein niedrigeres beitragspflichtiges Einkommen auf die gesetzliche Rente aus.

Die Rentenversicherung berechnet Entgeltpunkte grundsätzlich anhand des Verhältnisses zwischen deinem Einkommen und dem Durchschnittseinkommen. Die Deutsche Rentenversicherung zeigt für 2026 beispielsweise: Ein Einkommen in Höhe des vorläufigen Durchschnittsentgelts führt zu einem Entgeltpunkt, ein Einkommen in Höhe der Hälfte davon zu 0,5 Entgeltpunkten.

Vereinfacht heißt das auch hier:

Weniger beitragspflichtiges Einkommen über viele Jahre kann zu einer niedrigeren Altersversorgung führen.

Teilzeit ist nicht dasselbe wie Elternzeit

Gerade bei Familien werden Teilzeit und Elternzeit häufig in einen Topf geworfen.

Versorgungsrechtlich ist das aber nicht dasselbe.

Für Elternzeit und Kindererziehungszeiten gelten eigene Regelungen. Deshalb sollte man beispielsweise nicht einfach sagen:

„Drei Jahre Elternzeit zählen genauso wie drei Jahre mit 50 Prozent Teilzeit.“

Auch Beurlaubung ohne Bezüge, Teilzeit und eine Reduzierung der Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen können unterschiedlich behandelt werden.

Wenn deine Teilzeit im Zusammenhang mit Kindern oder Elternzeit steht, sollte deshalb die gesamte Situation betrachtet werden.

Was bedeutet Teilzeit für deine private Altersvorsorge?

Hier kommen zwei Effekte zusammen.

Durch längere Teilzeit kann deine staatliche Versorgung geringer ausfallen. Gleichzeitig steht dir während der Teilzeit weniger Einkommen zur Verfügung.

Dadurch passiert häufig Folgendes: Die monatliche Sparrate für ETF-Depot, Altersvorsorge oder Vermögensaufbau wird stark reduziert oder komplett gestoppt.

Das kann verständlich und zeitweise auch notwendig sein.

Trotzdem lohnt es sich, die Auswirkungen vorher zu kennen.

Wenn sowohl die spätere Pension sinkt als auch über mehrere Jahre weniger privates Vermögen aufgebaut wird, kann die Versorgungslücke im Alter von zwei Seiten wachsen.

Deshalb würde ich einen bestehenden Sparplan nicht automatisch kündigen, nur weil du in Teilzeit gehst.

Oft ist es sinnvoller zu prüfen:

Welche Sparrate kann ich während der Teilzeit realistisch weiterführen – und wann erhöhe ich sie wieder?

So bleibt deine langfristige Finanzplanung flexibel.

Was solltest du vor einer Teilzeit prüfen?

Bevor du deine Arbeitszeit reduzierst, würde ich fünf Bereiche einmal konkret durchrechnen:

  • Nettoeinkommen: Was steht dir nach der Reduzierung tatsächlich monatlich zur Verfügung?
  • Pension oder Rente: Wie verändert die geplante Teilzeit deine spätere Versorgung?
  • PKV und Beihilfe: Welche Beiträge bleiben bestehen und gelten weiterhin dieselben Beihilferegelungen?
  • Absicherung: Passen Dienstunfähigkeitsversicherung und weitere Verträge noch zu deinem Einkommen?
  • Vermögensaufbau: Welche Sparrate kannst und möchtest du während der Teilzeit weiterführen?

Damit bekommst du ein wesentlich realistischeres Bild als mit der Frage: „Wie viel weniger verdiene ich im Monat?“

Fazit: Teilzeit kann gut passen – wenn du die Folgen kennst

Teilzeit kann eine sehr bewusste und sinnvolle Entscheidung sein.

Mehr Zeit für Familie, Gesundheit oder andere Bereiche des Lebens lässt sich nicht allein in Euro bewerten.

Trotzdem solltest du wissen, was die Entscheidung finanziell bedeutet.

Für verbeamtete Lehrkräfte ist vor allem die Auswirkung auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit und damit auf die spätere Pension wichtig. Gleichzeitig reduziert sich der PKV-Beitrag nicht automatisch zusammen mit dem Einkommen.

Bei angestellten Lehrkräften führen ein geringeres Einkommen und niedrigere Sozialversicherungsbeiträge langfristig regelmäßig auch zu geringeren Rentenanwartschaften.

Deshalb lautet unsere Empfehlung nicht:

„Arbeite möglichst nicht in Teilzeit.“

Sondern:

„Wenn Teilzeit zu deinem Leben passt, plane die finanziellen Auswirkungen von Anfang an mit.“

Du planst Teilzeit? Wir rechnen die Auswirkungen mit dir durch

Du überlegst, deine Arbeitszeit zu reduzieren und möchtest wissen, was das für deine Pension, deine Absicherung und deinen Vermögensaufbau bedeutet?

Wir schauen gemeinsam auf deine persönliche Situation und machen transparent, welche Auswirkungen Teilzeit heute und langfristig haben kann.

So kannst du deine Entscheidung nicht nur beruflich und familiär, sondern auch finanziell gut vorbereitet treffen.

Noch Fragen zu diesem Thema?

Lass uns in einem kurzen Kennenlerngespräch klären, was in deiner Situation das Beste ist.

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