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Erste Hilfe Kurs für Lehramtsstudenten: Braucht man ihn fürs Referendariat in Baden-Württemberg?

Erste-Hilfe-Nachweis für das Referendariat in BW: Wann brauchst du ihn? Wie lange ist er gültig? Alle wichtigen Infos zu Voraussetzungen, Fristen und Kosten für Lehramtsstudierende.

Lehrer-Spezialisten
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2026-03-12 · 10 min Lesezeit
Erste Hilfe Kurs für Lehramtsstudenten: Braucht man ihn fürs Referendariat in Baden-Württemberg?

Wer in Baden-Württemberg Lehramt studiert und später ins Referendariat möchte, stolpert früher oder später über dieselbe Frage: Brauche ich einen Erste-Hilfe-Kurs? Die klare Antwort lautet: Ja, für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst brauchst du einen entsprechenden Nachweis. Entscheidend ist dabei aber nicht irgendein Kurs, sondern eine Ausbildung in Erster Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten, die innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin absolviert wurde.

Damit ist auch schon der wichtigste Punkt geklärt: Es geht nicht pauschal um eine allgemeine Pflicht „im Studium”, sondern konkret um eine Zulassungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg. Genau deshalb lohnt es sich, das Thema frühzeitig einzuplanen.

Ist ein Erste-Hilfe-Kurs für Lehramtsstudenten Pflicht?

Für Baden-Württemberg gilt: Ein Erste-Hilfe-Kurs ist keine klassische Studienleistung, die du wie eine Prüfung oder ein Seminar im Lehramtsstudium absolvieren musst. Er ist aber für die Bewerbung beziehungsweise Zulassung zum Vorbereitungsdienst relevant, weil du den Nachweis bei den erforderlichen Unterlagen brauchst. Offiziell verlangt wird ein Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin.

In Baden-Württemberg zählt der Zulassungstermin.

Warum wird der Erste-Hilfe-Nachweis verlangt?

Der Nachweis ist nicht nur eine Formalität. Lehrkräfte übernehmen im Schulalltag Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Auch Referendarinnen und Referendare bewegen sich früh in schulischen Situationen, in denen es auf sicheres und ruhiges Handeln ankommen kann. Dazu gehören etwa Kreislaufprobleme, Verletzungen auf dem Schulhof, allergische Reaktionen, Atemprobleme oder ein Zusammenbruch im Unterricht.

Hinzu kommt der rechtliche Hintergrund: In Deutschland ist Hilfeleisten in Notfällen nicht bloß eine moralische Erwartung. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar, wenn Hilfe erforderlich und zumutbar ist. Das macht keine Lehramts-Sonderregel daraus, unterstreicht aber, warum grundlegende Erste-Hilfe-Kenntnisse im schulischen Umfeld wichtig sind.

Wann brauchst du den Nachweis?

Hier passieren online besonders viele ungenaue Formulierungen. Maßgeblich ist in Baden-Württemberg nicht einfach der Start des Referendariats, sondern der Zulassungstermin. Die offizielle Vorgabe lautet, dass der Kurs innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin absolviert worden sein muss.

Für die Praxis heißt das: Du solltest den Kurs weder zu früh noch zu spät machen. Wer ihn sehr früh im Studium absolviert, riskiert, dass der Nachweis zum entscheidenden Zeitpunkt schon zu alt ist. Wer ihn zu spät macht, bringt sich unnötig unter Zeitdruck. Am sinnvollsten ist deshalb meist ein Zeitpunkt im späteren Verlauf des Studiums, wenn das Referendariat absehbar näher rückt.

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?

Die vereinfachte Alltagsantwort lautet oft: zwei Jahre. Ganz präzise ist aber diese Formulierung: In Baden-Württemberg muss dein Nachweis auf eine Ausbildung in Erster Hilfe beruhen, die innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin stattgefunden hat.

Das klingt ähnlich, ist aber nicht exakt dasselbe. Denn relevant ist nicht bloß das Ausstellungsdatum auf dem Papier und auch nicht automatisch der erste Tag des Referendariats, sondern der konkrete Zulassungstermin. Deshalb ist es sinnvoll, immer einen kleinen zeitlichen Puffer einzuplanen.

Wie umfangreich muss der Kurs sein?

Der geforderte Standard sind mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Dieser Umfang ist auch aus der Fahrerlaubnis-Verordnung bekannt und bildet den bundesweit üblichen Rahmen für eine standardisierte Erste-Hilfe-Ausbildung. Die Schulung soll sowohl theoretischen Unterricht als auch praktische Übungen enthalten.

Das bedeutet: Ein anerkannter Kurs besteht nicht nur aus Zuhören, sondern soll dich in die Lage versetzen, in typischen Notfallsituationen tatsächlich handlungsfähig zu sein.

Welche Inhalte hat ein anerkannter Erste-Hilfe-Kurs?

Die genaue didaktische Ausgestaltung kann je nach Ausbildungsstelle leicht variieren. Inhaltlich geht es aber typischerweise um die Grundlagen, die man in akuten Notsituationen braucht: Unfallstelle absichern, Notruf absetzen, Bewusstsein und Atmung prüfen, stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Umgang mit Blutungen sowie Verhalten bei typischen Notfällen. Dass praktische Übungen dazugehören sollen, ergibt sich bereits aus der gesetzlichen Grundstruktur der Schulung.

Für Lehramtsstudenten ist das besonders sinnvoll, weil Notfälle in Schulen häufig keine „großen Katastrophen” sind, sondern Situationen, in denen schnelles, ruhiges und korrektes Handeln zählt.

Reicht ein Erste-Hilfe-Kurs vom Führerschein?

In vielen Fällen: ja. Ein Erste-Hilfe-Kurs, den du ursprünglich für den Führerschein gemacht hast, kann grundsätzlich ausreichen, wenn er den erforderlichen Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten erfüllt und zeitlich innerhalb der Zwei-Jahres-Frist vor dem Zulassungstermin liegt.

Die pauschale Aussage „Führerschein-Kurs reicht immer” wäre allerdings zu grob. Es kommt darauf an, dass Umfang und Kursart tatsächlich passen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich die Teilnahmebescheinigung genau ansehen und darauf achten, dass der Kurs die standardisierte Erste-Hilfe-Ausbildung abbildet.

Muss der Kurs in Präsenz stattfinden?

Für einen sicheren, belastbaren Nachweis solltest du nicht auf reine Online-Angebote setzen. Die DGUV weist ausdrücklich darauf hin, dass es im Internet viele Angebote gibt, die mit Erste-Hilfe-Schulungen werben, aber die erforderlichen Voraussetzungen nicht immer erfüllen. Solche Angebote stellen keine verlässliche Qualifikation sicher; für die reguläre Aus- oder Fortbildung ist eine ermächtigte Ausbildungsstelle maßgeblich.

Buche einen Kurs bei einem anerkannten Anbieter und verlasse dich nicht auf irgendein digitales Schnellzertifikat.

Was passiert, wenn der Nachweis fehlt?

Der Nachweis gehört in Baden-Württemberg zu den Unterlagen, die für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst relevant sind. Fehlt er oder erfüllt er die Voraussetzungen nicht, kann das dein Zulassungsverfahren problematisch machen. Fehlende oder unpassende Nachweise können die Zulassung gefährden oder verzögern.

Wann solltest du den Erste-Hilfe-Kurs am besten machen?

Aus praktischer Sicht ist ein Kurs im späteren Studienverlauf meist ideal. Dann ist das Referendariat schon absehbar genug, dass du die Zwei-Jahres-Frist realistisch einhalten kannst, ohne den Kurs ganz knapp vor dem Zulassungstermin erledigen zu müssen. Weil der Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg einmal jährlich am ersten Schultag im Januar beginnt, ist eine vorausschauende Planung sinnvoll.

Eine gute Faustregel lautet: Mach den Kurs dann, wenn dein Weg ins Referendariat konkret wird — aber mit genügend Puffer für Bewerbung, Unterlagen und Nachfragen.

Wie teuer ist ein Erste-Hilfe-Kurs?

Die Kosten hängen vom Anbieter, vom Ort und vom konkreten Kurs ab. Eine pauschale Preisbehauptung ist deshalb immer nur begrenzt belastbar. Interessant ist aber: Die DGUV nennt für den Bereich der standardisierten Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung ab dem 1. Januar 2026 pauschalierte Lehrgangsgebühren von 46,31 Euro pro Teilnehmenden. Das ist kein automatisch überall identischer Marktpreis, zeigt aber eine realistische Größenordnung.

Die Preise liegen je nach Anbieter meist in einer üblichen Größenordnung, können aber regional variieren.

Gilt das auch für Praktika im Studium?

Hier sollte man nicht zu absolut formulieren. Für den Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist der Nachweis klar geregelt. Für schulische Praktika im Studium können dagegen je nach Hochschule, Praktikumsordnung oder Schule andere Vorgaben gelten. Aus den offiziellen BW-Quellen zum Vorbereitungsdienst lässt sich keine allgemeine Aussage ableiten, dass ein Erste-Hilfe-Kurs für Praktika „meist nicht erforderlich” sei.

Die saubere Version lautet daher: Für Praktika können andere Regeln gelten; verbindlich ist hier die jeweilige Vorgabe deiner Hochschule oder Praktikumseinrichtung.

Fazit

Wenn du in Baden-Württemberg Lehramt studierst und ins Referendariat willst, solltest du den Erste-Hilfe-Kurs nicht als Nebensache behandeln. Entscheidend ist, dass du einen Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten hast und dass dieser Kurs innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin absolviert wurde.

Damit bist du nicht nur formell besser vorbereitet, sondern hast auch genau die Kenntnisse, die im Schulalltag im Ernstfall wichtig sein können. Wer das Thema rechtzeitig plant, erspart sich kurz vor dem Vorbereitungsdienst unnötigen Stress.

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Häufige Fragen

Brauche ich als Lehramtsstudent in Baden-Württemberg einen Erste-Hilfe-Kurs?

Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst brauchst du einen entsprechenden Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe. Gefordert sind mindestens 9 Unterrichtseinheiten innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin.

Wie lange ist der Nachweis gültig?

Vereinfacht wird oft von zwei Jahren gesprochen. Präzise gilt: Der Kurs muss innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin liegen.

Reicht ein Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs aus?

Ja, grundsätzlich kann das reichen, wenn der Kurs mindestens 9 Unterrichtseinheiten umfasst und zeitlich innerhalb der maßgeblichen Frist liegt.

Kann ich den Kurs online machen?

Darauf solltest du dich nicht verlassen. Die DGUV warnt vor Internet-Angeboten, die die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllen und keine verlässliche Qualifikation sicherstellen.

Wann sollte ich den Kurs machen?

Am besten so, dass er zum Zulassungstermin sicher noch innerhalb der Zwei-Jahres-Frist liegt und du gleichzeitig genug Puffer für deine Unterlagen hast.


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