Wer in Baden-Württemberg ins Referendariat möchte, muss sich früher oder später auch mit dem Thema Erste Hilfe Kurs beschäftigen. Denn für den Vorbereitungsdienst wird ein entsprechender Nachweis verlangt. Dabei reicht aber nicht irgendein beliebiger Kurs: Gefordert ist ein Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten. Die aktuellen BW-Informationsseiten nennen dafür überwiegend die Frist innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin; an anderer Stelle wird auch formuliert, der Kurs dürfe zum Beginn der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Für dich heißt das praktisch: den Kurs lieber mit Puffer einplanen und nicht zu früh absolvieren.
Ist ein Erste Hilfe Kurs fürs Referendariat Pflicht?
Für Baden-Württemberg gilt: Wenn du in den Vorbereitungsdienst willst, brauchst du einen Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe. Die offizielle Vorgabe nennt dafür mindestens 9 Unterrichtseinheiten. Damit ist der Kurs keine bloße Empfehlung, sondern eine relevante Voraussetzung im Zulassungsverfahren.
Es geht nicht um eine allgemeine Studienleistung im Lehramtsstudium, sondern um einen Nachweis, der für den Weg ins Referendariat benötigt wird.
Warum wird der Nachweis verlangt?
Der Hintergrund ist naheliegend: Lehrkräfte tragen im Schulalltag Verantwortung und müssen in Notfällen zumindest grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen sicher beherrschen. Ein standardisierter Erste-Hilfe-Kurs soll genau dieses Wissen und die dazugehörigen praktischen Fähigkeiten vermitteln. Nach § 19 FeV umfasst die Schulung mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und soll durch theoretischen Unterricht und praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.
Für angehende Lehrkräfte ist das besonders relevant, weil typische Notfälle im schulischen Umfeld oft schnelle, ruhige und korrekte Reaktionen erfordern — von Kreislaufproblemen bis zu Verletzungen auf dem Schulhof. Das ist weniger eine Spezialregel für Lehrkräfte als eine sinnvolle Qualifikation für einen verantwortungsvollen Berufsalltag.
Wie lange ist der Erste Hilfe Kurs fürs Referendariat gültig?
Hier entstehen online die meisten Missverständnisse. Die aktuelle BW-Seite zu Bewerbung und Zulassung nennt als Maßstab einen Kurs innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin. Auf einer weiteren BW-Seite findet sich die Formulierung, der Nachweis dürfe zum Beginn der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Richtung ist in beiden Fällen dieselbe: Der Kurs darf nicht alt sein. Plane den Kurs so, dass er sowohl zum Zulassungszeitpunkt als auch zum Ausbildungsbeginn sicher innerhalb von zwei Jahren liegt.
Für die Praxis bedeutet das: Den Kurs nicht zu früh im Studium machen und auch nicht auf den letzten Drücker. Wer einen kleinen zeitlichen Puffer einplant, vermeidet unnötige Diskussionen bei Unterlagen und Fristen.
Wann solltest du den Kurs am besten machen?
Am sinnvollsten ist der Kurs dann, wenn dein Weg ins Referendariat schon konkret absehbar ist. Für Baden-Württemberg beginnt der Vorbereitungsdienst laut Lehrer-Online-BW einmal jährlich am ersten Schultag im Januar. Deshalb ist es klug, den Kurs im späteren Verlauf des Studiums oder rechtzeitig vor dem Zulassungsverfahren einzuplanen — mit genügend Reserve, falls Unterlagen nachgereicht oder Termine verschoben werden müssen.
Eine gute Faustregel lautet deshalb: Früh genug für Sicherheit, aber nicht so früh, dass die Zwei-Jahres-Frist zum Problem wird.
Wie umfangreich muss der Kurs sein?
Der geforderte Standard umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Dieser Umfang ist bundesweit als standardisierte Erste-Hilfe-Schulung bekannt. Die FeV beschreibt außerdem ausdrücklich, dass die Schulung sowohl theoretische Inhalte als auch praktische Übungen enthalten soll.
Damit ist auch klar: Ein anerkannter Kurs ist keine reine Informationsveranstaltung, sondern soll dich in die Lage versetzen, in echten Notfällen handlungsfähig zu sein. Gerade für das Referendariat ist das ein sinnvoller und nachvollziehbarer Mindeststandard.
Welche Inhalte hat ein anerkannter Erste Hilfe Kurs?
Die genaue Gestaltung kann je nach Ausbildungsstelle variieren. Typischerweise geht es um Grundlagen wie das Absichern einer Situation, den Notruf, die Kontrolle von Bewusstsein und Atmung, die stabile Seitenlage, Wiederbelebung sowie praktische Übungen für typische Notfälle. Diese Ausrichtung passt zur gesetzlichen Vorgabe, dass die Schulung gründliches Wissen und praktisches Können vermitteln soll.
Für angehende Lehrkräfte ist das besonders relevant, weil es im Schulalltag oft nicht um spektakuläre Ausnahmefälle geht, sondern um typische Situationen, in denen eine schnelle und sichere Erstreaktion zählt.
Reicht ein Erste Hilfe Kurs vom Führerschein?
In vielen Fällen: ja. Die standardisierte Erste-Hilfe-Schulung nach § 19 FeV umfasst ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten. Deshalb kann ein Kurs, den du ursprünglich für den Führerschein absolviert hast, grundsätzlich passend sein — vorausgesetzt, er erfüllt den erforderlichen Umfang und liegt zeitlich innerhalb der maßgeblichen Frist.
Ein Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs kann ausreichen, wenn Umfang und Zeitpunkt passen.
Muss der Kurs bei einer anerkannten Stelle stattfinden?
Ja, darauf solltest du achten. Die DGUV weist ausdrücklich darauf hin, dass man bei Erste-Hilfe-Kursen prüfen sollte, ob die ausbildende Stelle von der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe ermächtigt ist. Die Qualitätssicherungsstelle ist bei der VBG eingerichtet und führt das Ermächtigungsverfahren für Ausbildungsstellen durch.
Buche deinen Kurs bei einer geeigneten bzw. ermächtigten Ausbildungsstelle, damit der Nachweis belastbar ist.
Kann ich den Erste Hilfe Kurs auch online machen?
Für einen sicheren Nachweis solltest du dich nicht auf reine Online-Angebote verlassen. Die DGUV warnt ausdrücklich vor Internet-Angeboten, die zwar als Erste-Hilfe-Kurse beworben werden, aber die erforderliche Qualifikation nicht sicherstellen. Für betriebliche Ersthelfende gilt außerdem: Solche Online-Angebote stellen keine Qualifikation sicher; empfohlen wird, auf eine ermächtigte Ausbildungsstelle zu achten.
Wähle einen Kurs bei einem anerkannten Anbieter im zulässigen Format und nicht irgendein digitales Schnellzertifikat.
Reicht bloße Anwesenheit für die Teilnahmebescheinigung?
Nicht ganz. Eine klassische Abschlussprüfung gibt es in der Regel zwar nicht. Die DGUV sagt aber ausdrücklich, dass die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung zu verweigern ist, wenn nach regelmäßigem Besuch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht vermittelt wurden. Es geht also nicht bloß um physische Anwesenheit, sondern um eine ordnungsgemäße Teilnahme am Kurs.
Auch bei Verspätungen oder Fehlzeiten gibt es laut DGUV keine starre Minutenregel. Entscheidend ist der Einzelfall: Welche Inhalte wurden verpasst, und konnten die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten trotzdem vermittelt werden? Den Kurs solltest du deshalb möglichst vollständig besuchen.
Was passiert, wenn der Nachweis fehlt?
Der Erste-Hilfe-Nachweis gehört in Baden-Württemberg zu den relevanten Unterlagen bzw. Voraussetzungen für den Vorbereitungsdienst. Fehlt er oder ist er inhaltlich oder zeitlich nicht passend, kann das das Zulassungsverfahren erschweren, verzögern oder gefährden.
Wie teuer ist ein Erste Hilfe Kurs?
Die Preise variieren je nach Anbieter und Region. Eine starre Marktbehauptung ist deshalb immer nur eingeschränkt belastbar. Als Orientierung ist aber hilfreich: Die DGUV nennt seit 1. Januar 2026 pauschalierte Lehrgangsgebühren von 46,31 Euro pro Teilnehmenden für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten. Das ist kein automatisch identischer Endkundenpreis für jeden Kurs, aber eine brauchbare Größenordnung.
Die Kosten liegen meist in einer üblichen Marktspanne und können je nach Anbieter variieren.
Fazit
Wenn du in Baden-Württemberg ins Referendariat willst, solltest du den Erste-Hilfe-Kurs frühzeitig einplanen. Entscheidend ist, dass dein Nachweis auf einer Ausbildung in Erster Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten beruht und zeitlich so liegt, dass er nach den BW-Vorgaben sicher passt. Die aktuelle BW-Kommunikation formuliert das überwiegend mit Blick auf den Zulassungstermin, an anderer Stelle auch mit Blick auf den Beginn der Ausbildung. Die sicherste praktische Lösung ist deshalb ein Kurs mit ausreichendem zeitlichem Puffer bei einer geeigneten Ausbildungsstelle.
So bist du nicht nur auf der sicheren Seite für deine Unterlagen, sondern im Ernstfall auch praktisch besser vorbereitet.
Häufige Fragen
Ist der Erste Hilfe Kurs fürs Referendariat in Baden-Württemberg Pflicht?
Für den Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg brauchst du einen Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten.
Wie lange ist der Kurs gültig?
Die aktuellen BW-Seiten nennen überwiegend die Frist innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin; an anderer Stelle heißt es auch, der Kurs dürfe zum Beginn der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Praktisch solltest du deshalb mit Puffer planen.
Reicht ein Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs aus?
Ja, grundsätzlich kann das reichen, wenn der Kurs den Standard von mindestens 9 Unterrichtseinheiten erfüllt und zeitlich innerhalb der maßgeblichen Frist liegt.
Kann ich den Kurs online machen?
Auf reine Online-Angebote solltest du dich nicht verlassen. Die DGUV weist darauf hin, dass solche Angebote die erforderliche Qualifikation nicht sicherstellen.
Reicht bloße Anwesenheit für die Bescheinigung?
Nein. Eine klassische Abschlussprüfung gibt es meist nicht, aber die Bescheinigung darf nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt wurden.
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