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Erste Hilfe Kurs für Lehrer: Wie oft ist eine Auffrischung wirklich nötig?

Wie oft müssen Lehrer einen Erste-Hilfe-Kurs machen? Referendariat, betriebliche Ersthelfer und Schulalltag – die Anforderungen klar unterschieden.

Lehrer-Spezialisten
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2026-03-12 · 9 min Lesezeit
Erste Hilfe Kurs für Lehrer: Wie oft ist eine Auffrischung wirklich nötig?

Wie oft Lehrkräfte einen Erste-Hilfe-Kurs machen müssen, lässt sich nicht mit einer einzigen pauschalen Regel beantworten. Entscheidend ist, in welcher Rolle man auf den Kurs schaut: Für das Referendariat in Baden-Württemberg geht es um einen Nachweis für die Zulassung. Für betriebliche Ersthelfer an Schulen gibt es eine regelmäßige Fortbildung. Und im Schulalltag muss insgesamt sichergestellt sein, dass ausreichend Personen mit aktueller Erste-Hilfe-Ausbildung verfügbar sind.

1. Wie oft braucht man den Erste-Hilfe-Kurs fürs Referendariat?

Für den Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg brauchst du einen Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten. Die offizielle BW-Seite nennt dabei ausdrücklich, dass dieser Nachweis innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin liegen muss. Es geht hier also nicht um eine dauerhafte Wiederholungspflicht, sondern um eine Zulassungsvoraussetzung für einen bestimmten Zeitpunkt.

Für das Referendariat musst du den Kurs so oft machen, wie es nötig ist, damit dein Nachweis zum Zulassungstermin noch innerhalb der geforderten Frist liegt. In der Praxis reicht deshalb häufig ein passender Kurs vor dem Referendariat — aber eben nicht irgendein alter Nachweis aus dem frühen Studium.

2. Müssen alle Lehrer danach regelmäßig auffrischen?

Nein, so pauschal nicht. Für alle Lehrkräfte gibt es in den hier geprüften offiziellen Quellen keine allgemeine gesetzliche Zwei-Jahres-Pflicht zur Auffrischung. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) formuliert das sehr klar: Außer für Betriebshelfer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden müssen. Gleichzeitig empfiehlt das Deutsche Rote Kreuz, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.

Es gibt nicht für jede Lehrkraft automatisch eine formale Wiederholungspflicht, aber eine regelmäßige Auffrischung ist fachlich sinnvoll und wird empfohlen.

3. Wann gilt die Zwei-Jahres-Regel wirklich verpflichtend?

Die klare Pflicht zur Fortbildung alle zwei Jahre gilt für betriebliche Ersthelfer. Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) schreibt für Schulen, dass die Fortbildung der Ersthelfenden in der Regel im Abstand von zwei Jahren zu erfolgen hat. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ordnet Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer an entsprechend qualifizierte Strukturen an.

Das ist der entscheidende Unterschied: Wer als betrieblicher Ersthelfer benannt ist, muss regelmäßig auffrischen. Wer nicht in dieser Funktion eingesetzt ist, unterliegt nach den hier geprüften Quellen nicht automatisch derselben formalen Zwei-Jahres-Pflicht.

4. Was gilt an Schulen konkret?

Für Baden-Württemberg nennt die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) für Schulen eine konkrete Mindestquote: An allgemeinbildenden Schulen sollen mindestens fünf Prozent des Lehrpersonals, an berufsbildenden Schulen mindestens zehn Prozent der Lehrenden zu Ersthelfenden ausgebildet werden. Die Unfallkasse Baden-Württemberg übernimmt die Aus- oder Fortbildungskosten auch über diese Mindestausbildungsquote hinaus.

Zusätzlich geht Sichere Schule noch einen Schritt weiter und formuliert für Schulveranstaltungen, dass jederzeit ausreichend Personen mit aktueller Erste-Hilfe-Ausbildung (alle zwei Jahre) zur Verfügung stehen müssen. Das betrifft nicht nur den normalen Unterricht, sondern auch Ganztag, Veranstaltungen, außerschulische Lernorte und Fahrten.

5. Bedeutet das, dass eigentlich jede Lehrkraft regelmäßig auffrischen sollte?

Als Pflicht für jede einzelne Lehrkraft würde ich das nicht formulieren. Aber als klare praktische Empfehlung schon. Sichere Schule sagt ausdrücklich, dass anzustreben ist, dass jede Lehrkraft in Erster Hilfe aus- bzw. fortgebildet ist. Gleichzeitig muss bei Schulveranstaltungen sichergestellt sein, dass genügend Personen mit aktueller Ausbildung verfügbar sind.

Auch wenn nicht jede Lehrkraft formal alle zwei Jahre verpflichtet ist, spricht aus schulischer Praxis viel dafür, Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen.

6. Wie oft empfiehlt sich eine Auffrischung?

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfiehlt, Erste-Hilfe-Kenntnisse spätestens alle zwei Jahre aufzufrischen. Für betriebliche Ersthelfer ist diese Frequenz ohnehin der maßgebliche Standard. Für andere Lehrkräfte ist es keine allgemeine gesetzliche Pflicht, aber als Empfehlung fachlich gut vertretbar.

Empfohlen ist eine Auffrischung etwa alle zwei Jahre; verpflichtend ist sie in dieser Regelmäßigkeit insbesondere für betriebliche Ersthelfer.

7. Reicht der Nachweis aus dem Referendariat später dauerhaft?

Für das Zulassungsverfahren zum Referendariat gibt es in den geprüften BW-Quellen keine allgemein belegte erneute Vorlagepflicht nach erfolgreicher Zulassung. Das bedeutet aber nicht, dass dieser Nachweis im gesamten späteren Berufsleben immer ausreicht. Sobald du etwa als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt wirst oder die Schule für bestimmte Veranstaltungen aktuell ausgebildete Personen braucht, werden andere Maßstäbe relevant.

Für das Referendariat selbst ist kein allgemeiner Dauer-Nachweis „für immer” geregelt; im Schulbetrieb können aktuelle Erste-Hilfe-Qualifikationen trotzdem erforderlich sein.

8. Wie sieht es mit Kostenübernahme aus?

Für betriebliche Ersthelfende ist die Lage klar: Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) übernimmt die Lehrgangsgebühren für die Aus- bzw. Fortbildung ihrer Mitgliedsbetriebe, wenn der Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wird. Das gilt an Schulen auch über die geforderte Mindestzahl hinaus.

9. Welche Rolle spielen Sport, Ausflüge und Klassenfahrten?

Gerade bei Unterricht außerhalb des Klassenzimmers, bei Fahrten und anderen Schulveranstaltungen steigt die praktische Bedeutung aktueller Erste-Hilfe-Kenntnisse. Sichere Schule nennt ausdrücklich Unterricht, Ganztag, Veranstaltungen, außerschulische Lernorte und Fahrten als Situationen, in denen ausreichend Personen mit aktueller Erste-Hilfe-Ausbildung verfügbar sein müssen.

Vor besonders betreuungs- oder unfallintensiven Einsätzen ist eine aktuelle Auffrischung besonders sinnvoll, auch wenn nicht in jedem Fall eine eigenständige Einzelpflicht normiert ist.

Fazit: Wie oft also wirklich?

Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an.

Für das Referendariat in Baden-Württemberg brauchst du einen Erste-Hilfe-Kurs, der zum Zulassungstermin innerhalb der letzten zwei Jahre liegt. Für betriebliche Ersthelfer an Schulen gilt in der Regel die Fortbildung alle zwei Jahre. Und für den allgemeinen Schulalltag muss die Schule sicherstellen, dass genügend Personen mit aktueller Erste-Hilfe-Ausbildung verfügbar sind.

Nicht jede Lehrkraft muss automatisch alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Wer aber als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt ist, muss regelmäßig auffrischen — und für den Schulalltag ist eine Wiederholung im Abstand von etwa zwei Jahren fachlich sehr sinnvoll.

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Häufige Fragen

Wie oft müssen Lehrer einen Erste-Hilfe-Kurs machen?

Das hängt vom Kontext ab. Für das Referendariat in Baden-Württemberg brauchst du einen passenden Nachweis für die Zulassung. Für betriebliche Ersthelfer gilt in der Regel die Fortbildung alle zwei Jahre.

Müssen alle Lehrer alle zwei Jahre auffrischen?

Nein, so pauschal nicht. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sagt ausdrücklich, dass es außer für Betriebshelfer keine gesetzliche Vorschrift zur regelmäßigen Auffrischung gibt, empfiehlt aber eine Wiederholung spätestens alle zwei Jahre.

Wie oft gilt der Kurs fürs Referendariat?

Für Baden-Württemberg muss der Nachweis innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin liegen.

Wer zahlt die Auffrischung?

Für betriebliche Ersthelfende an Schulen übernimmt die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) die Lehrgangsgebühren, wenn der Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wird.

Gibt es an Schulen feste Quoten?

Ja. Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) nennt für Baden-Württemberg mindestens 5 % des Lehrpersonals an allgemeinbildenden Schulen und 10 % der Lehrenden an berufsbildenden Schulen.


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