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Erste Hilfe für Lehrkräfte: Was in Baden-Württemberg wirklich Pflicht ist

Erste-Hilfe-Pflicht für Lehrer in BW: Referendariat, Schulorganisation und betriebliche Ersthelfer – was gilt wann? Alle wichtigen Infos klar unterschieden.

Lehrer-Spezialisten
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2026-03-12 · 11 min Lesezeit
Erste Hilfe für Lehrkräfte: Was in Baden-Württemberg wirklich Pflicht ist

Brauchen Lehrer einen Erste-Hilfe-Kurs? Die ehrliche Antwort lautet: Das kommt darauf an, worum genau es geht. Für den Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist ein Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten ausdrücklich erforderlich. Im Schulalltag muss außerdem eine wirksame Erste-Hilfe-Organisation sichergestellt sein. Und wenn Lehrkräfte als betriebliche Ersthelfer benannt sind, gelten dafür zusätzliche Regeln zu Ausbildung und Fortbildung.

Genau deshalb ist die pauschale Aussage „Lehrer müssen einen Erste-Hilfe-Kurs machen” zwar nicht völlig falsch, aber zu ungenau. Es gibt nicht nur eine einzige Pflicht, sondern mehrere Ebenen mit unterschiedlichen Anforderungen.

Erste Hilfe fürs Referendariat in Baden-Württemberg

Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg brauchst du einen Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten. Die offizielle BW-Informationsseite formuliert außerdem, dass der Kurs innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin absolviert worden sein muss. Das ist der präzise Maßstab für den Blogtext.

Wichtig ist dabei die Formulierung: Es geht nicht um eine allgemeine Pflicht „für alle Lehrkräfte”, sondern um eine klare Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg. Wer diesen Weg einschlagen will, sollte den Kurs also rechtzeitig einplanen und darauf achten, dass Umfang und Zeitpunkt passen.

Wie lange ist der Nachweis fürs Referendariat gültig?

Im Alltag wird oft verkürzt gesagt, der Erste-Hilfe-Kurs sei „zwei Jahre gültig”. Für Baden-Württemberg ist die sauberere Formulierung: Der Kurs muss innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin liegen. Dadurch wird klar, dass nicht irgendein beliebiges Ausstellungsdatum zählt, sondern der Bezug zum konkreten Zulassungsverfahren.

Nicht zu früh absolvieren, aber auch nicht auf den letzten Drücker. Wer einen kleinen zeitlichen Puffer einplant, vermeidet unnötige Probleme bei Unterlagen und Fristen.

Was im Schulalltag gilt

Unabhängig vom Referendariat muss an Schulen eine wirksame Erste Hilfe organisatorisch sichergestellt sein. Die DGUV-Information „Erste Hilfe in Schulen” beschreibt dafür die Voraussetzungen für allgemeinbildende und berufliche Schulen. Zusätzlich verpflichtet § 10 ArbSchG den Arbeitgeber, die Maßnahmen zu treffen, die für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind, und dabei auch der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.

Das ist ein wichtiger Unterschied: Nicht jede einzelne Lehrkraft muss automatisch denselben formalen Status haben, aber die Schule als Organisation muss sicherstellen, dass im Notfall schnell und wirksam geholfen werden kann. Genau deshalb ist es sinnvoll, im Blogtext nicht alles unter der einen Überschrift „Pflicht für Lehrer” zusammenzuwerfen.

Betriebliche Ersthelfer an Schulen

Wenn Lehrkräfte an ihrer Schule als betriebliche Ersthelfer benannt sind, gelten dafür eigene, klare Regeln. Die DGUV nennt: Die Ausbildung besteht aus einem Erste-Hilfe-Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten. Um Ersthelfer zu bleiben, ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung durch das Erste-Hilfe-Training mit 9 Unterrichtseinheiten erforderlich. Beide Lehrgänge dürfen nur durch dafür ermächtigte Stellen durchgeführt werden.

Das ist der Punkt, an dem eine echte Zwei-Jahres-Fortbildungspflicht klar und belastbar belegt ist. Für einen sauberen Artikel sollte deshalb deutlich gesagt werden: Diese Zwei-Jahres-Regel gilt sicher für betriebliche Ersthelfer — nicht pauschal automatisch für jede Lehrkraft in jeder Funktion.

Wie viele Ersthelfer braucht eine Schule?

Hier sollte man vorsichtig formulieren. Die allgemeine DGUV-Seite zum betrieblichen Ersthelfer nennt Quoten für verschiedene Bereiche, etwa 10 % der Beschäftigten in Hochschulen und je nach Bereich andere Vorgaben. Für Schulen ist die pauschale Aussage „10 % der anwesenden Versicherten” als Ein-Satz-Regel zu grob. Sauberer ist: An Schulen muss eine wirksame Erste-Hilfe-Organisation bestehen; die konkrete personelle Ausgestaltung richtet sich nach den einschlägigen Vorgaben der Unfallversicherungsträger und der Schulorganisation.

Müssen alle Lehrer alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs machen?

So pauschal sollte man das nicht formulieren. Sicher belegt ist die regelmäßige Fortbildung alle zwei Jahre für betriebliche Ersthelfer. Für den Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist der Erste-Hilfe-Kurs wiederum an das Zulassungsverfahren gebunden. Daraus folgt: Es gibt keine einheitliche Zwei-Jahres-Regel für alle Lehrkräfte, sondern unterschiedliche Anforderungen je nach Rolle und Kontext.

Wer als betrieblicher Ersthelfer benannt ist, muss regelmäßig fortgebildet werden. Wer den Kurs für das Referendariat braucht, muss auf die baden-württembergische Frist vor dem Zulassungstermin achten.

Reicht ein Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs?

Grundsätzlich kann das ja ausreichen, wenn der Kurs den erforderlichen Umfang von 9 Unterrichtseinheiten hat und zeitlich zur baden-württembergischen Vorgabe passt. Die standardisierte Erste-Hilfe-Ausbildung nach § 19 FeV umfasst genau diese 9 Unterrichtseinheiten. Für das Referendariat in Baden-Württemberg ist deshalb nicht entscheidend, wofür du den Kurs ursprünglich gemacht hast, sondern ob Umfang und Zeitpunkt passen.

Ein Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs kann ausreichen, wenn er die formalen Anforderungen erfüllt.

Muss der Kurs bei einer anerkannten Stelle stattfinden?

Ja, darauf sollte man achten. Für betriebliche Ersthelfer sagt die DGUV ausdrücklich, dass Ausbildung und Fortbildung nur durch ermächtigte Stellen durchgeführt werden dürfen. Den Kurs solltest du bei einer geeigneten, anerkannten bzw. ermächtigten Ausbildungsstelle buchen.

Kann man den Erste-Hilfe-Kurs online machen?

Für einen belastbaren Nachweis solltest du dich nicht auf reine Online-Angebote verlassen. Die DGUV warnt ausdrücklich vor Internet-Angeboten, die mit Erste-Hilfe-Kursen werben, aber die erforderliche Qualifikation nicht sicherstellen. Für betriebliche Ersthelfer ist die Orientierung an ermächtigten Stellen der richtige Maßstab.

Wer einen Nachweis für Referendariat oder betriebliche Erste Hilfe braucht, sollte einen regulären Kurs bei einer geeigneten Ausbildungsstelle im zulässigen Format wählen.

Klassenfahrten, Ausflüge und Sportunterricht

Gerade bei Klassenfahrten, Ausflügen und im Sportunterricht ist eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation besonders wichtig. Das Portal Sichere Schule weist ausdrücklich darauf hin, dass die Schulleitung für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe bei allen schulischen Veranstaltungen verantwortlich ist und dass Sportunterricht erteilende Lehrkräfte über eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen müssen.

Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des regulären Unterrichts sollten Erste-Hilfe-Kenntnisse aktuell sein und die Notfallorganisation vorab geklärt werden.

Was passiert, wenn ein Nachweis fehlt?

Beim Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist der Erste-Hilfe-Nachweis Teil der relevanten Zulassungsunterlagen. Fehlt er oder erfüllt er die Anforderungen nicht, kann das das Zulassungsverfahren erschweren, verzögern oder gefährden.

Im Schulbetrieb geht es dagegen weniger um eine einheitliche Einzelpflicht für jede Lehrkraft als um die ordnungsgemäße Organisation der Ersten Hilfe durch die Schule bzw. den Arbeitgeber.

Fazit

Ob ein Erste-Hilfe-Kurs für Lehrer „Pflicht” ist, lässt sich nicht mit einem einzigen Ja-oder-Nein-Satz beantworten. Für das Referendariat in Baden-Württemberg ist der Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten klar als Zulassungsvoraussetzung benannt. Im Schulalltag muss eine wirksame Erste-Hilfe-Organisation bestehen. Und für betriebliche Ersthelfer gelten zusätzliche Regeln zu Ausbildung, Fortbildung und ermächtigten Stellen.

Genau diese Unterscheidung macht den Unterschied zwischen einem oberflächlichen Blogtext und einem fachlich sauberen Artikel. Wer das Thema so aufbereitet, informiert Leser korrekt und vermeidet unnötig angreifbare Pauschalaussagen.

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Häufige Fragen

Ist ein Erste-Hilfe-Kurs für Lehrer in Baden-Württemberg Pflicht?

Das hängt vom Kontext ab. Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist ein Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten erforderlich. Im Schulbetrieb muss zudem eine wirksame Erste-Hilfe-Organisation sichergestellt sein.

Wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs fürs Referendariat gültig?

Für Baden-Württemberg muss der Kurs innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin absolviert worden sein.

Müssen alle Lehrer alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs machen?

Nein, das lässt sich so pauschal nicht sagen. Die Zwei-Jahres-Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfer klar geregelt.

Reicht ein Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs aus?

Er kann grundsätzlich ausreichen, wenn er den erforderlichen Umfang von 9 Unterrichtseinheiten hat und zeitlich innerhalb der maßgeblichen Frist liegt.

Kann ich den Kurs online machen?

Für einen sicheren Nachweis solltest du dich nicht auf beliebige reine Online-Angebote verlassen, sondern einen regulären Kurs bei einer geeigneten Ausbildungsstelle wählen.

Was gilt für Sportlehrer und Klassenfahrten?

Gerade dort ist eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation besonders wichtig. Das Portal Sichere Schule betont, dass Sportunterricht erteilende Lehrkräfte über eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen müssen und dass die Schulleitung die Erste Hilfe auch bei schulischen Veranstaltungen organisieren muss.


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